​Dem Bundesrat sollen neu neun Mitglieder angehören. Damit soll einerseits eine bessere Vertretung der unterschiedlichen Landesgegenden und Sprachregionen ermöglicht werden, zum anderen sollen die erheblich grösser gewordenen Aufgaben der Regierung auf mehr Schultern verteilt werden können. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) hat zu einer entsprechenden Verfassungsänderung die Vernehmlassung eröffnet.

​Die von der SPK ausgearbeitete und mit 17 zu 7 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedete Vorlage (13.443 n Pa.Iv. Angemessene Vertretung der Sprachgemeinschaften in einem Bundesrat mit neun Mitgliedern) sieht eine Änderung von Artikel 175 der Bundesverfassung vor: Danach soll der Bundesrat inskünftig aus neun Mitgliedern bestehen. Zudem wurde Artikel 175 Absatz 4 BV neu so formuliert, dass die verschiedenen Sprachversionen auch in der umgangssprachlichen Wahrnehmung besser übereinstimmen: Die Bestimmung soll deutlich zum Ausdruck bringen, dass die unterschiedlichen Landesgegenden und die Sprachregionen im Bundesrat vertreten sein sollen.

Auch wenn die Nichtbeachtung von Artikel 175 Absatz 4 BV nicht rechtlich sanktioniert werden kann, kommt der Bestimmung doch hohe symbolische Bedeutung zu. Die Erhöhung der Zahl der Mitglieder des Bundesrates wird es zudem ermöglichen, die Bestimmung besser umzusetzen. In einer grösseren Regierung können die verschiedenen Bevölkerungsgruppen besser berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für die italienischsprachige Schweiz, welche bei der aktuellen parteipolitischen Konstellation fast keine Chancen hat, in einem siebenköpfigen Bundesrat überhaupt vertreten zu sein.

Eine Vergrösserung der Exekutive drängt sich aber auch im Interesse einer bestmöglichen Ausübung der Regierungstätigkeit auf: Seit 1848 haben sich die Bundesaufgaben vervielfacht, die Regierung besteht aber immer noch aus gleich vielen Mitgliedern wie damals.

Eine Minderheit der Kommission spricht sich gegen die Vorlage aus. Ihrer Ansicht nach sei die Wahl von Angehörigen unterschiedlicher Landesgegenden und Sprachregionen eine Frage des politischen Willens und könne nicht durch eine strukturelle Reform erreicht werden. Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Bundesrates würde nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer Schwächung der Regierung führen. Für eine grössere Regierung sei es schwieriger, als Gesamtes zu agieren, das Kollegialprinzip würde gefährdet.

Die Vernehmlassungsfrist endet am 3. Juli 2015. Der Entwurf der SPK des Nationalrates kann unter folgender Internetadresse abgerufen werden:

http://www.parlament.ch/d/dokumentation/berichte/vernehmlassungen/13-443/Seiten/default.aspx

Die Kommission tagte am 26. März 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Cesla Amarelle (S, VD) in Bern.

Bern, 27. März 2015 Parlamentsdienste