Nachdem sich der Nationalrat schon wiederholt für die Einführung eines Vetorechts gegenüber bundesrätlichen Verordnungen ausgesprochen hatte, wurde nun auch im Ständerat eine parlamentarische Initiative zu diesem Thema eingereicht. Mit seiner Initiative verlangt Ständerat Fournier (CE, VS) allerdings nicht die Einführung eines Verordnungsvetos, sondern er möchte, dass die Bundesversammlung in bestimmten Gesetzen vorsehen kann, dass ihr der Bundesrat die Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes vorlegen muss (14.421 s Pa.Iv. Fournier. Genehmigung bundesrätlicher Verordnungen durch das Parlament). Die Kommission beantragt mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, dieser Initiative keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass die Bundesversammlung heute über genügend Möglichkeiten verfügt, um bei der bundesrätlichen Verordnungsgebung mitzuwirken. Insbesondere kann sie schon heute in Gesetzen Genehmigungsvorbehalte vorsehen. Es liegt auch in der Hand der parlamentarischen Kommissionen, das Konsultationsrecht, welches sie gegenüber bundesrätlichen Verordnungsentwürfen besitzen, wirkungsvoll auszuüben. Weitere parlamentarische Mitwirkungsmöglichkeiten würden die Rechtsetzung ungebührlich verzögern und ein zusätzliches Einfallstor für Lobbyisten darstellen.
Die Kommission ist deshalb auch gegen ein generelles Vetorecht und spricht sich mit 11 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung gegen eine entsprechende parlamentarische Initiative aus, welcher die SPK des Nationalrates am 16. Januar 2015 mit 18 zu 4 Stimmen Folge gegeben hatte (14.422 n Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos, vgl. Medienmitteilung der SPK-N vom 16. Januar 2015). Der Ball liegt nun wieder bei der Nationalratskommission, welche entscheiden muss, ob sie an ihrem Entscheid festhalten will.
Eine Minderheit der Kommission erachtet es jedoch als effizienter, wenn das Parlament Verordnungen, die dem Willen des Gesetzgebers nicht entsprechen, wirksam stoppen könnte, anstatt den langwierigen Weg über die Änderung der Gesetzgebung wählen zu müssen.
Für eine Verfassungsgrundlage zur Beweislastumkehr im Datenschutz
Mit 8 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission zwei parlamentarischen Initiativen von Nationalrat Daniel Vischer (G, ZH) und von Nationalrat Fathi Derder (RL, VD) zugestimmt, welche die Bundesverfassung so ändern wollen, dass beim Datenschutz ein Paradigmenwechsel von der Missbrauchsbekämpfung hin zu einer weitgehenden Verfügungshoheit über die eigenen Daten stattfindet (14.413 n Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung / 14.434 n Schutz der digitalen Identität von Bürgerinnen und Bürgern). Die nationalrätliche Schwesterkommission hat diesen Initiativen Folge gegeben (s. Medienmitteilungen der SPK-NR vom 29.8.14 und vom 16.1.15). In Anbetracht der rasch voranschreitenden, immer komplexer werdenden Digitalisierung der Lebenswelt erachtet es auch die Kommission des Ständerates für angezeigt, dass beim Datenschutz eine Beweislastumkehr zu Lasten von Staat und Unternehmen und zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürgerinnen stattfindet.
Die Kommission hat davon Kenntnis genommen, dass auch der Bundesrat die Absicht bekundet hat, im Laufe des Jahres 2016 einen Vorentwurf für eine Revision des Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung zu schicken. Sie würde es als sinnvoll betrachten, dass die Anliegen der parlamentarischen Initiativen in diesem Rahmen aufgenommen und umgesetzt werden. Indem sie den Initiativen zustimmt, gibt sie einerseits dieser Erwartung Ausdruck, ermöglicht aber auch, dass die nationalrätliche Schwesterkommission ihrerseits eine Vorlage ausarbeitet, falls die Vorlage des Bundesrates nicht innert nützlicher Frist tatsächlich dem Parlament unterbreitet wird. Die Minderheit der Kommission anerkennt zwar auch einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf, möchte aber die Federführung bei der Ausarbeitung einer Vorlage in jedem Fall dem Bundesrat überlassen.
Die Kommission tagte am 20. August 2015 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ständerätin Verena Diener Lenz (ZH, GL) in Bern.
Bern, 20. August 2015 Parlamentsdienste