1. 15.021 s Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln. Volksinitiative
Nachdem der Ständerat am 17. Juni 2015 mit 32 zu 10 Stimmen die Ablehnung der Volksinitiative „Keine Spekulation mit Nahrungsmitteln“ empfohlen hatte, befasste sich nun die WAK-N mit dem Volksbegehren. Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Mehrheit der Kommission sieht andere Einflüsse als die Spekulation verantwortlich für die Preissteigerungen der Jahre 2008 und 2011. Sie hält neben der tiefen Lagerhaltung in diesen Jahren, die steigende Marktkonzentration, teils schlechte Infrastruktur und protektionistische Massnahmen - unter anderem auch von westlichen Ländern - für die wichtigsten Gründe für den Anstieg von Nahrungsmittelpreisen. Das Verbot der Spekulation sei nicht zielführend, weil sich die Liquidität des Derivatemarktes verringern würde. Dies könnte gar zu mehr Volatilität führen. Letztlich verursache das Verbot auch Kosten, welche durch die Kontrolle der Käufer von Derivaten entstehen. Dies würde der Standortattraktivität der Schweiz schaden.
Der Kommission ist die Nahrungssicherheit ein grosses Anliegen. In Zeiten des Klimawandels und Missernten sei die profitorientierte Spekulation von Hedgefonds besonders schädlich. Doch handle es sich dabei um globale Probleme, welche die Schweiz mit dieser Initiative nicht allein lösen kann.
Eine Minderheit der Kommission unterstützt das Anliegen der Initiative, da sie Spekulation als Treiber kurzfristiger Preisspitzen betrachtet. Sie möchte die Spekulation von der reinen Absicherung trennen, so wie es die Initiative fordert. Entscheidend sei, dass die Schweiz bei der internationalen Bekämpfung der Spekulation partizipiert. Aktuell seien Positionslimiten für Warenderivate in der USA eingeführt und in der EU in Planung. Zwar hätte das schweizerische Parlament die Positionslimiten im Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) vorgesehen, doch der Zeitpunkt der Inkraftsetzung sei noch ungewiss.
2. 14.449 s Pa.Iv. Altherr. Überhöhte Importpreise. Aufhebung des Beschaffungszwangs im Inland
Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die WAK-N dem Beschluss der WAK-S, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Altherr Folge zu geben, zugestimmt und hat so ihrer Schwesterkommission grünes Licht gegeben, um eine Vorlage im Sinne der Initiative auszuarbeiten. Demnach sollen bestimmte Verhaltensweisen, wie beispielsweise die Verweigerung von Geschäftsbeziehungen oder die Erzwingung von unangemessenen Preisen künftig auch Unternehmen mit einer relativen Marktmacht untersagt werden.
Mit ihrer grundsätzlichen Zustimmung zur Initiative in der ersten Phase anerkennt die Kommission, dass im Bereich der übermässigen Kaufkraftabschöpfung Handlungsbedarf besteht. Insbesondere vor dem Hintergrund des starken Frankens sollen weitere Wettbewerbsnachteile für Schweizer KMU bekämpft werden. Ob der Vorschlag der parlamentarischen Initiative hierfür das Richtige Mittel sei, war in der Kommission umstritten. Die WAK-N wird den von der WAK-S auszuarbeitenden Entwurf entsprechend kritisch prüfen. Bereits jetzt wurde in der Kommission moniert, dass relativ marktmächtige Unternehmen nicht, wie im Initiativtext vorgeschlagen, direkt sanktioniert werden dürfen und es wurde ausserdem darauf hingewiesen, dass die neuen Regeln auch für relativ marktmächtige Unternehmen in der Schweiz gelten sollen. Die WAK-S hat nun zwei Jahre Zeit, eine Vorlage auszuarbeiten.
3. 10.538 n Pa.Iv. Bourgeois. Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen
Nachdem der Ständerat in der Sommersession nicht auf die Vorlage eingetreten ist, beantragt die WAK-N ihrem Rat mit 15 zu 9 Stimmen am Eintretensentscheid festzuhalten und zwar aus jenen Gründen, die bereits bei der Ausarbeitung der Vorlage ins Feld geführt wurden: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip habe im Bereich Lebensmittel weder für den Handel noch für die Konsumenten Wirkung entfaltet, bringe eine Beeinträchtigung der hohen schweizerischen Qualitätsansprüche mit sich und sei zudem wegen der fehlenden Reziprozität mit der EU abzulehnen. Eine Minderheit verspricht sich vom Cassis-de-Dijon-Prinzip nach wie vor einen kostendämpfende Wirkung und verweist auf die Mündigkeit der Konsumentinnen und Konsumenten. Sie beantragt deshalb, sich dem Nichteintretensentscheid des Ständerats anzuschliessen.
4. Diskussion zur Frankenstärke
Wie im Februar 2015 beschlossen (vgl. Medienmitteilung WAK-N vom 10.02.2015) setzte die WAK-N ihre damals begonnene Diskussion mit Bundesrat Johann Schneider-Ammann zum Thema „Frankenstärke“ fort. Aus Sicht der Kommission hat sich die Situation seither deutlich verschärft und ist – trotz der aktuellen Konjunkturprognosen des Seco – besorgniserregend: Mehrfach wurde in der Diskussion darauf hingewiesen, die Schweiz sei in Wachstumsrückstand geraten, und der Angst vor einer schleichenden Deindustrialisierung Ausdruck verliehen. Die Sorgen der Unternehmer, insbesondere der KMU, und der Hotellerie seien deshalb sehr ernst zu nehmen. In diesem Sinn hat die Kommission den Bundesrat ermuntert, auch kleine Massnahmen, die er ergreifen kann, voranzutreiben. Verschiedentlich wurde in der Diskussion erwähnt, dass die Schweizerische Nationalbank, welche in der heutigen Situation als einziger Akteur unmittelbare Handlungsmöglichkeiten habe, besonders gefordert sei.
5. 14.428 n Pa.Iv. Fraktion V. Dem Missbrauch bei der Arbeitslosenversicherung vorbeugen
Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnt die WAK-N die parlamentarische Initiative der SVP ab, weil sie keinen entsprechenden Handlungsbedarf erkennt. Die Initiative verlangt, dass die Beitragszeit für das Erlangen des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung von 12 auf 24 Monate erhöht wird und dass die beitragspflichtige Beschäftigung ausschliesslich in der Schweiz ausgeübt wurde. Die Mehrheit ist der Meinung, dass bei einer Verdoppelung der Beitragszeit der Schweizer Arbeitsmarkt an Flexibilität einbüssen würde und Kosten auf die Sozialhilfe abgewälzt würden. Eine Ausschliessliche Berücksichtigung der Betragszeit im Inland wäre mit dem geltenden Freizügigkeitsabkommen nicht vereinbar. Die Mehrheit ist der Meinung dass es aufgrund fehlender Evidenz für eine Einwanderung in die Sozialwerke nicht angezeigt ist, die bewährte Koordinierung er Systeme der sozialen Sicherheit aufs Spiel zu setzen. Eine Minderheit erachtet die Initiative als ein effizientes Instrument, um der missbräuchlichen Zuwanderung auf Kosten der Schweizer Sozialwerke entgegenzuwirken und Kosten zu sparen.
6. 14.452 n Pa.Iv. Maire Jacques-André. AVIG. Kriterien für Bildungsmassnahmen im Falle eines Wiedereinstiegs ins Berufsleben nach Erziehungszeiten
Mit 14 zu 11 Stimmen unterstützt die WAK-N die parlamentarische Initiative von Nationalrat Jacques-André Maire, welche verlangt, dass auch Personen, welche nach einer Elternzeit von mehr als vier Jahren ins Berufsleben wiedereinsteigen wollen, unter erleichterten Bedingungen an von der Arbeitslosenversicherung finanzierten Bildungsmassnahmen teilnehmen können. Die Kommission ist der Meinung, dass durch diesen geringfügigen Ausbau eines bewährten Instruments ein effizienter Beitrag zur Bekämpfung des Fachkräftemangels geleistet werden kann. Die Initiative geht nun zur Vorprüfung in die ständerätliche Kommission für Soziale Sicherheit und Gesundheit.
Die Kommission hat am 29. und 30. Juni 2015 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann und in Bern getagt.
Bern, 30. Juni 2015 Parlamentsdienste