15.031 n Nationaler Innovationspark in der Schweiz. Ausgestaltung und Unterstützung
Die Kommission ist sich der Bedeutung der Innovationsförderung für die Zukunft der Schweiz bewusst und heisst deshalb die beiden ihr vorgeschlagenen Massnahmen einstimmig gut: den befristeten Rahmenkredit von 350 Millionen Franken für Bürgschaften zur Vorfinanzierung von Forschungsinfrastrukturen (aber nicht von Bauvorhaben) sowie den Grundsatzentscheid zur Abgabe im Baurecht von Grundstücken des Bundes, namentlich eines Teils des Areals des heutigen Militärflugplatzes Dübendorf.
Abweichend vom Nationalrat sprach sie sich jedoch mit 6 zu 3 Stimmen dagegen aus, die Finanzprodukte aus den Baurechtszinsen für Fördermassnahmen zugunsten sämtlicher Innovationspark-Standorte zu verwenden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass es weder zweckmässig ist noch dem geltenden Recht entspricht, die Finanzprodukte aus Baurechtszinsen, die für Eigentum des Bundes anfallen, einer privatrechtlichen Stiftung zugutekommen zu lassen. Die Minderheit ist hingegen wie der Nationalrat der Auffassung, dass es notwendig ist, mit diesen Finanzprodukten den Fonds für den Innovationspark zu alimentieren. Zudem braucht es in ihren Augen ein Instrument, mit dem eine gerechte Verteilung auf die Regionen sichergestellt werden kann.
Massnahmen zur Stärkung der Berufsbildung
Bei der 2011 lancierten Fachkräfteinitiative stand die berufliche Grundbildung zunächst nicht im Fokus. Namentlich die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative führt aber zunehmend zu einem zusätzlichen Bedarf an inländischen Fachkräften. Vor diesem Hintergrund hatte die Kommission über eine parlamentarische Initiative und eine gleichlautende Motion zu beraten (
14.451 n Müri. Fonds für eine Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt und Motion
14.3927 s Fetz. Fonds für Qualifizierungsoffensive in der beruflichen Grundbildung von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt), die vom Bund verlangen, während vier Jahren maximal 50 Millionen Schweizerfranken für diverse Massnahmen im Berufsbildungsbereich zur Verfügung zu stellen. Die Kommission erachtet diesen Weg als wenig zweckdienlich und hat beschlossen, die Motion mit 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Ablehnung zu empfehlen sowie der pa. Iv. mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Folge zu geben. Die Kommission sieht aber bei der Förderung der beruflichen Grundbildung ebenfalls Handlungsbedarf. Sie unterstützt den Bundesrat in seinen Bestrebungen und hat zu diesem Zweck mit 8 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, ein Postulat einzureichen (
15.3796). Der Bundesrat soll damit beauftragt werden, bestehende Potenziale zur Deckung des Fachkräftebedarfs namentlich auch durch eine Förderung des Berufsabschlusses von Erwachsenen auszuschöpfen.
Kinder- und Jugendpolitik
Die Kommission empfiehlt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Motion
12.4161 n Mo. Nationalrat (Schmid-Federer). Nationale Strategie gegen Cyberbullying und Cybermobbing abzulehnen. Die Motion verlangt eine national koordinierte Bekämpfung von Mobbing im Internet und die Einrichtung einer Anlaufstelle für Opfer und deren Eltern. Die Kommission unterstützt zwar materiell die Forderung nach Massnahmen in diesem Bereich, erachtet die Einrichtung einer „nationalen Strategie“ im Sinn der Motion jedoch als nicht stufengerecht. Ebenso hat die Kommission ohne Gegenstimme beschlossen, dem Rat die Motion
12.3122 n Mo. Nationalrat (Amherd). Qualitätslabel für kinder- und jugendgerechte Internetseiten zur Ablehnung zu empfehlen. Sie erachtet das Label-Konzept als zu wenig sachdienlich, um das Ziel einer altersgerechten Mediennutzung zu erreichen. Bei der Beratung der parlamentarischen Initiative
07.402 n Pa.Iv. Amherd. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz hingegen hat sie von der Verwaltung verschiedene Berichte zur Klärung u.a. verfassungsrechtlicher Fragen verlangt. Die Weiterberatung ist im Herbst vorgesehen.
15.3000 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz
Die Kommission befasste sich zudem mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs in der Schweiz. Sie empfiehlt ihrem Rat ohne Gegenstimme die Motion
15.3000 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Schweiz zur Ablehnung. Die Motion verlangt vom Bundesrat die Einsetzung einer Kommission für den Umbau der wissenschaftlichen Karrierestrukturen an Schweizer Hochschulen. Diese Kommission hätte ein Programm auszuarbeiten, das ab der nächsten BFI-Periode (2017-2020) mittels eines Anreizsystems für die Universitäten die Umstellung auf ein mehrstufiges Karrieremodell vorsähe.
Die Kommission hatte an ihrer Sitzung im Heimatkanton der Präsidentin auch Gelegenheit, sich mit dem Rektor der Universität Lausanne, Professor Dominique Arlettaz, und dem Präsidenten der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne, Professor Patrick Aebischer, über die bildungs- und forschungspolitischen Herausforderungen zu unterhalten, die sich der Schweiz in den kommenden Jahren stellen. Die Kommission wurde zudem von zwei Mitgliedern des Waadtländer Staatsrates empfangen, von Staatsratspräsident Pierre-Yves Maillard und der Vorsteherin der Direktion für Bildung, Jugend und Kultur Anne-Catherine Lyon. Des Weiteren trafen die Ständeratsmitglieder die kantonalen Verantwortlichen für Bildung, Kultur, Sport, Raumplanung und Wirtschaftsförderung sowie Vertreter des Waadtländer Universitätsspitals (CHUV).
Die Kommission hat am 22. und 23. Juni 2015 unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP, VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Johann Schneider-Ammann in Lausanne getagt.
Bern, 23. Juni 2015 Parlamentsdienste