Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) ist formell auf den Voranschlag 2026 und den integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 des Bundes eingetreten. Sie beantragt zudem die Annahme aller Projekte, die in der Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für das Jahr 2025 vorgesehen sind.

Die Finanzkommission nahm am 26. Juni 2025 Kenntnis von den vom Bundesrat materiell beschlossenen Grundzügen des Voranschlags 2026. Nachdem der Bundesrat am 20. August 2025 die Botschaft zum Entwurf des Voranschlags 2026 des Bundes mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 verabschiedet hatte, konnte die Kommission die Beratung des Voranschlags 2026 fortsetzen. Wie üblich hat sie zuerst den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) über die für 2026 in der Schweiz und weltweit erwartete Wirtschaftsentwicklung angehört. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Auswirkungen der US-Zölle von 39 Prozent auf bestimmte Importe aus der Schweiz auf die Wirtschaft, die Volatilität der Jahresergebnisse der SNB sowie die Entwicklung ihres Eigenkapitals und deren Auswirkungen auf die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone.

Anschliessend hat sich die FK-S von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die erste Hochrechnung 2025 vorstellen lassen. Nach der aktuellen Schätzung ist mit einem besseren Ergebnis zu rechnen als im Voranschlag vorgesehen. Das Finanzierungsdefizit dürfte statt der veranschlagten 800 Millionen Franken 200 Millionen Franken betragen. Trotz dieses günstigen Trends für 2025 werden die kommenden Jahre finanziell betrachtet schwierig werden.

Im Rahmen der allgemeinen Aussprache haben die Vertreterinnen und Vertreter des EFD auf einzelne Aspekte des Voranschlags 2026 des Bundes sowie auf die verschiedenen Massnahmen des Bundesrates zur Erstellung eines schuldenbremsenkonformen Voranschlags hingewiesen und diese erläutert. Dank diesen Massnahmen konnte der Bundesrat sogar einen Voranschlag präsentieren, der das strukturelle Defizit, das die Schuldenbremse zulässt, nicht vollkommen ausschöpft. Der verbleibende finanzielle Spielraum beläuft sich auf 108 Millionen Franken.

Nachdem Eintreten beschlossen wurde, werden die zuständigen Subkommissionen im Oktober die Detailberatung des Voranschlags 2026 aufnehmen und der FK-S im Hinblick auf deren Sitzung vom 10. und 11. November 2025 Anträge stellen. Die Räte beraten den Voranschlag in der Wintersession.

Immobilienbotschaft zivil 2025 (25.040 s)

Einstimmig beantragt die FK-S ihrem Rat, Verpflichtungskredite von insgesamt 511,8 Millionen Franken für die Realisierung von diversen zivilen Bauprojekten zu bewilligen. Kern der Botschaft bilden der Neubau eines Interventionszentrums sowie die Sanierung mehrerer Verwaltungsgebäude.

Das Interventionszentrum in St. Margrethen dient als gemeinsamer Stützpunkt und als regionales Zentrum für Kontrolltätigkeiten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sowie der Kantonspolizei St. Gallen. Die enge örtliche Zusammenarbeit sowie die gemeinsame Nutzung der Infrastruktur ermöglichen wertvolle Synergien der beiden Organisationseinheiten.

Weiter ist der Finanzkommission ein zentrales Anliegen, dass Büroflächen der Bundesverwaltung effizient bewirtschaftet werden. Das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) wird in einem Bericht aufzeigen, welche Strategie der Bundesrat betreffend Verwaltungsimmobilien verfolgt, insbesondere auch im Kontext von Eigentum und Zumiete. Das Geschäft wird in der Herbstsession 2025 im Ständerat behandelt.

Motion Herzog Eva. Justierung der Schuldenbremse des Bundes (25.3233s)

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass diese Motion die Schuldenbremse schwächen würde, und zeigt sich daher sehr kritisch. Die Kommission hat beschlossen, die Beratung der Motion zu sistieren und diese erst wieder aufzunehmen, wenn die Ergebnisse aus der Beratung des Voranschlags 2026 vorliegen.

Zudem wurde die Kommission über den Stand der Rückzahlung der Covid-Schulden orientiert. Das Amortisationskonto entwickelt sich derzeit nicht wie ursprünglich geplant und die Rückzahlung verzögert sich, was insbesondere auf die anhaltend hohen ausserordentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit den Ukraine-Flüchtlingen und die ausbleibende Gewinnausschüttung der SNB zurückzuführen ist. Diese Schuldenrückzahlung steht in direktem Zusammenhang mit der eingereichten Motion.

Die Kommission wird ihre Beratung im Januar 2026 fortsetzen. Sie wird dann auch Alternativen zur Motion diskutieren.

Prüfung einer Bundessteuerpflicht der Kantonalbanken

Im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 2027 (EP27) befasste sich die FK-S mit der Steuerpflicht der Kantonalbanken auf Bundesebene. Heute sind Kantonalbanken, die als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalten der Kantone organisiert sind, von der direkten Bundessteuer befreit. Kantonalbanken in der Organisationsform privatrechtlicher Aktiengesellschaften dagegen müssen Bundessteuern bezahlen. Mit einer allgemeinen Bundessteuerpflicht könnte diese Ungleichheit beseitigt und Mehreinnahmen für die Bundeskasse erzielt werden. Diese belaufen sich gemäss einem Bericht von Finanz- und Steuerverwaltung (siehe Beilage) auf 195 Millionen Franken pro Jahr, abzüglich damit zusammenhängender Mehreinzahlungen des Bundes in den Finanzausgleich von 26 Millionen Franken. Somit würde eine jährliche Mehreinnahme für den Bund von 169 Millionen Franken resultieren. Die Kommission nahm den Bericht zur Kenntnis und führte eine erste Diskussion. In einem zweiten Schritt sollen nun die Kantone zu einer Anhörung eingeladen werden. Anschliessend wird die Kommission entscheiden, ob und wie sie diese Massnahme weiterverfolgen will.

Weitere Geschäfte

Im Rahmen des Mitberichtsverfahrens hat sich die Kommission mit den finanzpolitischen Aspekten des Entwurfs zur Erstreckung der Verlustverrechnung (24.091 n) befasst. Die FK-S beantragt der für die Vorberatung zuständigen Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die vom Bundesrat vorgelegte und vom Nationalrat angenommene Vorlage abzulehnen. Die Mehrheit hält die geltende Frist von sieben Jahren für die Verlustverrechnung für ausreichend und angemessen. Zudem ist in ihren Augen das Risiko von Steuerausfällen für den Bund insbesondere angesichts der schwierigen Haushaltslage zu hoch, sollte die Frist auf zehn Jahre verlängert werden. Die Minderheit erachtet eine Verlängerung der Frist auf zehn Jahre als verhältnismässig, um ein Unternehmen beim Wiederaufbau der Geschäftstätigkeit zu unterstützen, wenn dieses wieder Gewinne erzielt.

Die FK-S wurde zudem über die derzeit bekannten finanziellen Auswirkungen des Pakets zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union informiert. Im Sinne der Transparenz wird die Kommission die Kosten dieses Pakets weiter analysieren, sobald die entsprechende Botschaft vorliegt.

Zu guter Letzt hat die Kommission von den neusten Entwicklungen bei den temporären Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Wechsel der Gemeinde Moutier vom Kanton Bern zum Kanton Jura Kenntnis genommen. Der Bundesrat beantragt, im Rahmen des Entlastungspakets 2027, das demnächst vom Bundesrat verabschiedet wird, einen zusätzlichen Beitrag an den Kanton Jura zu leisten. Die Kommission wird bei der Beratung dieses Entlastungspakets zum Antrag des Bundesrates inhaltlich Stellung nehmen.

Die Kommission hat am 25. und 26. August 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit des Präsidenten des Direktoriums der SNB, Martin Schlegel, sowie von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Departemente (EFD, EDA, WBF) in Bern getagt.