Im Parlamentsbetrieb gilt zurzeit eine umfassende Maskentragepflicht: gemäss geltender Regelung ist die Maske auch an von Plexiglas geschützten Arbeitsplätzen in den Ratssälen und Sitzungszimmern zu tragen. Bei Wortmeldungen kann die Maske abgelegt werden. Die Verwaltungsdelegation hat nun entschieden, diese Pflicht leicht zu lockern: Mit dem Beginn der Sommersession am kommenden Montag ist es allen Personen erlaubt, die Maske abzulegen, wenn sie hinter den dreiseitigen Schutzscheiben sitzen. Ansonsten gilt im Gebäude weiterhin eine generelle Maskentragepflicht.
Die breit angelegten, repetitiven Covid-19-Tests werden auch während der Sommersession 2021 weitergeführt. Eine Teilnahme an den Tests wird dringend empfohlen. Vollständig geimpfte und genesene Personen brauchen sich nicht testen zu lassen, es sei denn, sie verspüren Symptome.
Die Verwaltungsdelegation hat heute zudem weitere Lockerungsschritte beschlossen. Diese treten jedoch erst nach der Sommersession auf den 21. Juni 2021 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden Spezialführungen (mit einer maximalen Gruppengrösse von 50 Personen) und die Durchführung von ausserparlamentarischen Veranstaltungen im Parlamentsgebäude wieder möglich sein.
Auch das Parlamentsrestaurant «Galerie des Alpes» wird ab kommendem Montag wieder für Ratsmitglieder und Gäste zugänglich sein.
Die Mitglieder der Verwaltungsdelegation treffen sich in der dritten Sessionswoche erneut, um allfällige weitere Lockerungen beim Zutrittsregime zu beraten.
Die Parlamentsdienste informieren laufend über Entscheide und Tätigkeiten des Parlaments in der aktuellen Pandemiesituation. Das Dossier ist auf www.parlament.ch (Direktlink) zu finden.