Mit der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 legt der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit fest.
Angesichts der Auswirkungen des Coronavirus ist die Kommission der Ansicht, dass die Prioritäten, die strategische Ausrichtung sowie der finanzielle Rahmen der internationalen Zusammenarbeit neu beurteilt werden sollte. In ihren Augen wird die humanitäre Hilfe aufgrund der Auswirkungen der Pandemie an Bedeutung gewinnen. Sie ist der Ansicht, dass deshalb ein grösserer Anteil der Ressourcen der internationalen Zusammenarbeit darauf zu verwenden ist. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission die zuständigen Departemente beauftragt, abzuklären und aufzuzeigen, wie die Strategie der internationalen Zusammenarbeit effektiv und konkret an die Herausforderungen und Veränderungen angepasst werden kann, welche durch die Corona-Pandemie entstehen.
Die Kommission wird an ihrer kommenden Sitzung vom 26. Mai zu den vom Bundesrat beantragten Rahmenkrediten Beschluss fassen.
Covid-19-Krise
Die Kommission hat sich mit der aktuellen Lage und den Perspektiven der Krise aus aussenpolitischer Sicht befasst. Dabei kamen namentlich die Massnahmen zur Unterstützung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger im Ausland sowie die vom EDA lancierte Rückholaktion zur Sprache.
Die Kommission hat sich weiter über die auf europäischer und multilateraler Ebene koordinierten – und von der Schweiz unterstützten – Massnahmen zur Bewältigung der Krise informiert. Dabei hat sie namentlich über die humanitäre Hilfe diskutiert, die aufgrund der Krisensituation an zusätzlicher Bedeutung gewinnt. Im Rahmen der Diskussion hat die Kommission, mit 16 zu 8 Stimmen, entschieden, eine Motion (20.3131) einzureichen, mittels der dem Bundesrat der Auftrag gegeben werden soll, die humanitäre Hilfe für das Jahr 2020 um 100 Millionen aufzustocken. Damit soll insbesondere auch den Apellen der internationalen Organisationen der UNO, dem IKRK und dem IFRC zur Bekämpfung der Covid Krise sowie der prekären Lage in Flüchtlingslagern Rechnung getragen werden. Zur Situation in den griechischen Flüchtlingslagern der Ägäis hat die Kommission einen Brief an die Vorsteherin des EJPD verfasst und ihre Besorgnis zum Ausdruck gebracht sowie zu einem raschen Handeln aufgefordert.
Damit die Zusammenführung von Familien und die Wiederherstellung der Personenfreizügigkeit rasch erfolgen kann, will die Kommission, mit 14 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Bundesrat mittels einer Motion (20.3130) beauftragen, für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen einen Fahrplan aufzustellen.
Weiter hat die Kommission, mit 16 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, entschieden eine nationalrätliche Erklärung (20.036) für einen globalen Waffenstillstand zu beantragen. Darin sollen die Staatengemeinschaft und alle Konfliktparteien aufgefordert werden, sich unverzüglich an einem globalen Waffenstillstand zu beteiligen und die Corona-Pandemie und deren Folgen in Kooperation und gegenseitiger Solidarität zu bekämpfen. Sie nimmt damit Bezug auf die Erklärung des UNO-Generalsekretärs vom 23. März 2020.
Beitritt zu den geänderten neuen Kreditvereinbarungen des IWF (20.023)
Mit dieser Botschaft beantragt der Bundesrat die Genehmigung des Beitritts der Schweiz zu den geänderten neuen Kreditvereinbarungen des Internationalen Währungsfonds. Die Änderung betrifft insbesondere eine Verdoppelung der NKV-Mittel zum Erhalt der Gesamtressourcen des Währungsfonds. Im Beisein von Bundesrat Ueli Maurer hat die Kommission insbesondere die Wichtigkeit der neuen Kreditvereinbarungen angesichts der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Corona-Pandemie unterstrichen.
Das Eintreten war unbestritten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf des Bundesrates mit 22 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.