Sie hat den Bundesrat aufgefordert, erneut Kompromissvorschläge auszuarbeiten, die eine Basis für eine zufriedenstellende Lösung in den drei offenen Punkten – Lohnschutz, Unionsbürgerrichtlinien, staatliche Beihilfen - ermöglichen. Die Kommission ist der Überzeugung, dass mit dem notwendigen politischen Willen auf beiden Seiten ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden kann. Der Bundesrat wird aufgefordert mit höchster Intensität auf politischer und auf technischer Ebene entsprechend seinem Schreiben vom 7. Juni 2019 die Zusatzverhandlungen zu führen und ein für die Schweiz bestmögliches Ergebnis anzustreben. Zudem sollen gleichzeitig mit dem Abschluss des Institutionellen Rahmenabkommen auch die Assoziierungsabkommen für die Programmbeteiligungen an Horizon Europe, Digital Europe, Euratom, Iter und Erasmus Plus für die Periode 2021-2027 erfolgen. Der Verhandlungsabschluss zum Institutionellen Rahmenabkommen soll zeitnah erfolgen mit anschliessender Verabschiedung einer Botschaft. Eine Minderheit lehnt die Stellungnahme der Kommission ab. Dafür ausschlaggebend waren unter anderem grundsätzliche Bedenken gegenüber Elementen des Rahmenabkommens wie die dynamische Rechtsübernahme oder die negative Beurteilung der Differenzen. Zudem ist die Minderheit der Ansicht, dass die Verhandlungsführung und die Beurteilung der Resultate in der Kompetenz des Bundesrates liegt und nicht Sache der Kommission ist.