Stellungnahme der APK-N (Gesamtabstimmung 16/9/0):
• Die APK-N unterstützt die Verhandlungsaufnahme mit der EU zur Sicherung und Weiterführung bestehender, wie auch neuer, sektorieller Marktzugangsverträge, Kooperationsabkommen sowie die Assoziierung und Re-Assoziierung an den EU-Programmen.
• Die APK-N erachtet den Paketansatz als zielführend. Sie hält fest, dass das Verhandlungsergebnis grundsätzlich als Paket von aussen- und innenpolitischen Massnahmen betrachtet werden muss. Entsprechend empfiehlt die APK-N dem Bundesrat in Verhandlungen mit der EU einzutreten und die blockierte Situation in den Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln. Die Gesamtheit der Ergebnisse werden für die finalen Erwägungen massgeben sein.
• Die APK-N empfiehlt dem Bundesrat die Leitlinien wie folgt zu ergänzen bzw. zu präzisieren:
PFZ-Lohnschutz – Leitlinie i.
• Der Bundesrat strebt an, das schweizerische Dispositiv der Flankierenden Massnahmen (FlaM) und das damit verbundene heutige Schutzniveau dauerhaft zu gewährleisten. Es werden in den Verhandlungen mit der EU folgende Ausnahmelösungen angestrebt:
i. Absicherung des dualen Vollzuges;
ii. Autonome Festlegung der Kontrolldichte
iii. Beibehaltung der Kautionsregelung oder einer gleichwertigen Regelung;
iv. Beibehaltung der Verwaltungssanktionen;
v. Beibehaltung der Arbeits- und Lohnbedingungen (Auslagenentschädigung).
• Zwecks verbesserter Durchsetzung grenzüberschreitender Massnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping strebt die Schweiz die Assoziierung als Drittstaat bei der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA), der tripartiten europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Agentur Eurofound) und der europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz (EU-OSHA) an.
Übrige bestehende Binnenmarktabkommen – Leitlinie l.
• Der Bundesrat strebt im internationalen Personenschienenverkehr die Beibehaltung des Kooperationsmodells mit den SBB als Grundprinzip an. Zudem muss der internationale Personenschienenverkehr orts- und branchenübliche Sozialstandards erfüllen, im Taktfahrplan integrierbar sein und er darf die Tarifintegration nicht schwächen.
Ergänzende Verhandlungsleitlinien zum Stromabkommen – Leitlinie e. und Common Understanding Ziffer 2
• Der Bundesrat strebt im Bereich der Strommarktintegration eine Lösung mit einer regulierten Grundversorgung für Haushalte und KMU (gemäss Richtlinie EU 2019/944 rev. Artikel 27) an. Der Verbleib in der Grundversorgung ist dabei für Haushalte und Kleinunternehmen als Standard anzustreben.
• Zur Zielerreichung der ergänzenden Verhandlungsleitlinien zum Stromabkommen ist eine etappenweise Vorgehensweise mit der EU zu prüfen und gegebenenfalls zu vereinbaren. Auf jeden Fall sind die nötigen Übergangsfristen für die Schweiz vorzusehen.
Personenfreizügigkeit (PFZ) im Allgemeinen – Leitlinie g.
• Der Bundesrat wird eingeladen, im Rahmen der Verhandlungen die Konkretisierung der praktischen Anwendung von Art. 14.2 des Freizügigkeitsabkommen zu thematisieren.