Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat sich an ihrer Sitzung vom 26./27. August 2024 intensiv mit den Beziehungen zwischen der Schweiz und China beschäftigt. In einem ersten Schritt nahm sie die Zwischenevaluation der China-Strategie 2021-2024 des Bundesrates zur Kenntnis und tauschte sich mit Verwaltungsvertretern über die Arbeiten an der Folgestrategie aus. In diesem Zusammenhang beschloss die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung die Einreichung einer Kommissionsmotion (24.3822), welche den Bundesrat beauftragt, die China-Strategie als bilaterale Strategie für mindestens eine weitere Periode (2025-2028) zu verlängern und nicht in eine breitere Asien-Strategie einzubetten. In einem zweiten Schritt diskutierte die APK-N mit Bundesrat Guy Parmelin über die zentralen Elemente des Mandats für Verhandlungen zur Modernisierung des Freihandelsabkommens mit China. Im Rahmen ihrer Konsultationsantwort zum bundesrätlichen Entwurf des Verhandlungsmandats fällte die APK-N folgende Beschlüsse:
- Mit 13 zu 11 Stimmen fordert sie den Bundesrat dazu auf, die Evaluation der China-Strategie sowie den Bericht über die Situation der Tibeterinnen und Tibeter in der Schweiz (Antwort auf das Postulat 20.4333) in die Verhandlungen mit einzubeziehen.
- Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung fordert sie den Bundesrat auf, bei der Modernisierung des Freihandelsabkommens die Risiken der Abhängigkeit von kritischen und strategischen Rohstoffen gezielt anzugehen.
- Mit 13 zu 11 Stimmen lehnt sie es ab, dass der Bundesrat parallel zum Verhandlungsstart extern eine menschenrechtliche Folgeabschätzung in Auftrag gibt und deren Ergebnisse in die weiteren Verhandlungen einbezieht.
- Mit 13 zu 11 Stimmen lehnt sie es ab, mit den Verhandlungen weitere Ziele zur Achtung der Menschenrechte, wie sie bereits im Mandatsentwurf enthalten sind, und zusätzliche verbindliche Menschenrechtsbestimmungen anzustreben, die einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen.
- Mit 13 zu 11 Stimmen lehnt sie es ab, zusätzlich zu den bereits im Mandatsentwurf enthaltenen Nachhaltigkeitselementen verbindliche Umweltbestimmungen, welche einem Streitbeilegungsmechanismus unterstehen, anzustreben.
- Mit 14 zu 10 Stimmen lehnt sie es ab, den Bundesrat einzuladen, seine Bereitschaft zu äussern, zum jetzigen Zeitpunkt parallele Verhandlungen mit dem «Gesonderten Zollgebiet Taiwan, Penghu, Kinmen und Matsu» aufzunehmen.
- Mit 13 zu 11 Stimmen lehnt sie die Einreichung einer Kommissionsmotion ab, welche vom Bundesrat verlangt, zusätzlich zu den geltenden Bestimmungen ein Einfuhrverbot für Waren aus Zwangsarbeit zu erlassen.
Im Anschluss an diese Entscheide unterstützte die Kommission das Verhandlungsmandat in einer Gesamtwürdigung mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Weitere Themen und Beschlüsse
Mit 14 zu 10 Stimmen hat die APK-N beschlossen, der Genfer Standesinitiative 23.308 («Grand Genève soll eine der künftigen Klimakonferenzen der Vereinten Nationen ausrichten») keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit erachtet eine solche Konferenz als zu ressourcenintensiv, namentlich was den finanziellen und personellen Aufwand angeht. In ihren Augen bringt sich die Schweiz auf diplomatischer Ebene bereits sehr vielfältig ein. Die Minderheit ist der Ansicht, dass sich die Schweiz im Bereich der Klimaveränderungen aktiv engagieren sollte, umso mehr, als die damit verbundenen Herausforderungen einen immer wichtigeren Platz in der internationalen Debatte einnehmen.
Die Kommission hat ferner Anhörungen zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 der Schweiz durchgeführt. Diese Strategie legt die Ziele und Prioritäten der Schweiz in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, wirtschaftliche Zusammenarbeit, humanitäre Hilfe sowie Förderung von Frieden und Menschenrechten fest. Wie ihre ständerätliche Schwesterkommission hat die APK-N Akteurinnen und Akteure aus akademischen Kreisen sowie Vertretungen von in der Entwicklungszusammenarbeit tätigen Organisationen angehört. Die Eintretensdebatte und die Detailberatung finden im vierten Quartal 2024 statt, nachdem der Ständerat als Erstrat das Geschäft behandelt hat.
Die APK-N hat ausserdem eine europapolitische Standortbestimmung vorgenommen. Sie hat sich über den Stand der Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) informiert und sich mit den wichtigsten laufenden EU-Dossiers befasst. Sie hat Kenntnis genommen von den aktuellen Entwicklungen, von den Themenbereichen, in denen Differenzen bestehen, und von den Fortschritten, die in diesen Bereichen erzielt werden konnten. Diskutiert wurde insbesondere über die Teilnahme an den EU-Programmen, die Personenfreizügigkeit und das weitere Vorgehen.
Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, den Bundesrat aufzufordern, sie zur Teilnahme der Schweiz an den Projekten der «Permanent Structured Cooperation» (PESCO) der EU zu konsultieren.
Mit 22 zu 0 Stimmen hat die Kommission die Anpassung der Ressourcen des Internationalen Währungsfonds im Rahmen der 16. Allgemeinen Quotenüberprüfung (24.050) genehmigt.
Die Kommission hat der Abänderung der Motion 23.4321 «Modernisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und der Republik Korea» durch den Ständerat einstimmig zugestimmt.