Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat im Beisein von Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, die Verpflichtungskredite für die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 behandelt (24.049). Die Kommission stimmt den vom Bundesrat beantragten Krediten zu und will bei deren Verwendung Schwerpunkte in den Bereichen Gesundheit und Bildung setzen. In der Gesamtabstimmung hat sie die Vorlage mit 14 zu 11 (Entwurf 1) und 14 zu 10 (Entwürfe 2 und 3) Stimmen angenommen.

Die Verpflichtungskredite für die internationale Zusammenarbeit 2025-2028 betreffen die Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe, von Massnahmen zur Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte sowie des Wiederaufbaus der Ukraine. Die APK-N unterstützt die vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskredite und folgt damit den Beschlüssen des Ständerates. Sie ist der Ansicht, dass die Gesundheitspolitik ein zentrales Element der internationalen Zusammenarbeit bilden soll. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen fordert die Kommission daher, dass die Gesundheitsaussenpolitik 2019-2024 um eine weitere Periode verlängert und die Mittel für den Schwerpunkt Gesundheit in der internationalen Zusammenarbeit erhöht werden. Weiter ist die APK-N der Ansicht, dass die Expertise der Schweiz im Bereich der Bildung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit eingesetzt werden muss. Mit 15 zu 9 Stimmen fordert die Kommission daher, dass das Thema Bildung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel mitberücksichtigt wird. Bei der Beratung der Wiederaufbauhilfen für die Ukraine hat sich die APK-N mit dem konkreten Mitteleinsatz beschäftigt. Mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission entschieden, dass Wiederaufbauhilfen wenn möglich durch Schweizer Unternehmen zu erbringen sind. Ebenfalls im Zusammenhang mit der Ukraine-Hilfe hat die APK-N mit 20 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (24.4268 «Rechtsgrundlage für Ukraine-Hilfe») eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament für diese Hilfe eine Rechtsgrundlage zu unterbreiten, die auf einem Gesetz basiert. Der Motionstext ist gleichlautend mit demjenigen der bereits eingereichten Motion 24.3824 der APK-S.

Erklärung zum Völkermord an den Jesiden

Die APK-N beantragt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, in einer Erklärung die 2014 an den Jesidinnen und Jesiden begangenen Verbrechen als Völkermord anzuerkennen (24.081 n «Erklärung des Nationalrates. Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden»). Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass das Parlament mit einer solchen Erklärung ein starkes politisches Signal gegen den islamischen Terrorismus und gegen Verletzungen des Völkerrechts aussenden würde. Die Kommissionsminderheit ist zwar für das Leid der Jesidinnen und Jesiden empfänglich, vertritt aber die Meinung, dass es nicht Aufgabe des Parlaments ist, weltweit begangene Verbrechen anzuerkennen, weshalb sie eine solche Erklärung ablehnt. Trotz ihres Antrags auf die genannte Erklärung hat die APK-N hingegen ohne Gegenstimme beschlossen, der Petition 23.2030 («Anerkennung des Völkermordes an den Jesiden (Êzîden) im Jahr 2014») keine Folge zu geben, da deren Anliegen über die Anerkennung des Völkermords an den Jesidinnen und Jesiden hinausgehen.

Europapolitik

Die Kommission hat sich zudem mit Bundesrat Ignazio Cassis über die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ausgetauscht. Ausserdem ist sie von ihrer ständigen Subkommission für Europafragen über deren Arbeiten betreffend die EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit informiert worden. Die Subkommission kam mit grosser Mehrheit zum Schluss, dass diese Rechtsentwicklung nicht Teil der laufenden Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU ist.

Weitere Themen und Beschlüsse

Nachdem sie sich insbesondere über die militärische und diplomatische Situation in der Ukraine informiert hatte, hat die Kommission ohne Gegenstimme den Petitionen 23.2025 («Frieden in Europa») und 23.2042 («Stopp dem Krieg!») keine Folge gegeben.

Ausserdem hat die APK-N angesichts der Beschlüsse, welche sie im Rahmen der Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028 zugunsten der Ukraine beantragt, die drei Motionen 23.3422, 23.3423 und 23.3424 («Humanitäre Hilfe an die Ukraine mit einer ausserordentlichen Ausgabe im schweizerischen Eigeninteresse und als Beitrag zur europäischen Sicherheit und Solidarität aufstocken») mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
Die Motion 23.3255 («Unterstützungsprogramm für die Ukraine im Umfang von mindestens 5 Milliarden Franken für humanitäre Hilfe, den Schutz der Zivilbevölkerung, die Friedensförderung und den Wiederaufbau») wurde vom Motionär zurückgezogen.

Die Kommission hat ferner einstimmig das Verhandlungsmandat des Bundesrates für die Reform des Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) gutgeheissen, dabei den Bundesrat jedoch ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Verfahren des multilateralen Investitionsgerichtshofs möglichst transparent und für die Parteien kostengünstig sind, sowie dafür zu sorgen, dass die Richterinnen und Richter so unabhängig wie möglich sind und jegliche Interessenkonflikte ausgeschlossen werden können.

Die Kommission hat mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative 22.492 («In Verhandlungsmandaten zu Handelsabkommen keine Klauseln mehr zum Schutz von Pflanzenzüchtungen») keine Folge zu geben und dafür das Kommissionspostulat 24.4267 («Klarheit über Bedeutung des UPOV91 für die Schweiz und über dessen Auswirkungen») einzureichen, das vom Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema verlangt.

Die Kommission hat am 4. und 5. November 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Laurent Wehrli (FDP, VD) und im Beisein des Vorstehers des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, sowie des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, in Bern getagt.