Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat sich mit den am 2. April 2025 von den USA angekündigten Zöllen befasst. Sie hat dabei insbesondere über die Strategie der Schweiz sowie über die Massnahmen anderer Länder und der Europäischen Union diskutiert.

Die APK-N hat Kenntnis genommen von den ersten Schritten, die der Bundesrat bei den US-Behörden unternommen hat. Ebenfalls Kenntnis genommen hat sie von seinem Engagement für den Multilateralismus, für stabile Rahmenbedingungen und für Rechtssicherheit, um die wirtschaftlichen und allgemeinen Interessen der Schweiz zu wahren. Im Weiteren hat die APK-N über die Modalitäten und den zeitlichen Rahmen einer allfälligen Konsultation zu einem Verhandlungsmandat des Bundesrates in dieser Sache diskutiert.
Ein Antrag auf eine Motion, wonach der Bundesrat beauftragt werden sollte, «geeignete Gegenmassnahmen auf die von der US-Regierung eingeführten Strafzölle zu ergreifen», wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Nach Meinung der Kommissionsmehrheit ist es zum jetzigen Zeitpunkt besser, den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg des Dialogs weiterzuverfolgen.

Europapolitik

Die APK-N hat Kenntnis genommen von den jüngsten Entwicklungen bei den laufenden Arbeiten im Hinblick auf den formellen Abschluss der Verhandlungen über das zwischen der Schweiz und der EU geschnürte Abkommenspaket. Die Kommission hat auch diskutiert über das Mitwirkungsrecht der Schweiz bei der Vorbereitung der Entscheide in den EU-Institutionen («Decision Shaping») und über die geplanten Massnahmen zur stärkeren Einbindung des Parlaments in dieses «Decision Shaping». Im Weiteren kam zur Sprache, dass gewisse Ratsmitglieder das Recht erwirkt hatten, den Wortlaut der Abkommen mit der EU vor deren Paraphierung einzusehen. Da die APK-N dieses Vorgehen nicht für transparent hält und der Ansicht ist, dass es gegen das Informationsrecht der Aussenpolitischen Kommissionen verstösst, hat sie einstimmig beschlossen, den Bundesrat in einem Schreiben anzuhalten, das Einsichtsrecht in die Unterlagen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union für alle Mitglieder der Bundesversammlung gemäss Artikel 7 des Parlamentsgesetzes zu gewähren. Zudem sind vorgezogene selektive Einsichtsmöglichkeiten für einzelne Ratsmitglieder zu unterlassen.

Zu guter Letzt hat die APK-N nach Kenntnisnahme von den im März angeforderten Abklärungen mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung der Motion 24.3898 («Vertrauen schaffen in die Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU») zu beantragen.

Schweizer Sitz im UN-Sicherheitsrat

Das Mandat der Schweiz als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNO) lief am 31. Dezember 2024 aus. Es war dies das erste Mandat der Schweiz in diesem UN-Gremium. Die Kommission hat Bilanz gezogen über die Arbeit des Sicherheitsrates und die Initiativen der Schweiz. Sie hat die sehr gute Arbeit gewürdigt, die der Bundesrat und die beteiligten Teams sowohl in New York unter der Leitung von Botschafterin Pascale Baeriswyl, Missionschefin, als auch in Bern unter der Leitung von Botschafter Thomas Gürber, Chef der Abteilung UNO, geleistet haben.

Lage im Nahen Osten

Die Kommission hat die vom Kanton Genf eingereichte Standesinitiative 24.309 («Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen») vorgeprüft sowie die Petitionen 24.2035 des Vereins Campax («UNRWA-Beiträge sofort freigeben») und 24.2023 des Centre pour l’action non-violente (CENAC) («Zehn Forderungen für Gaza!») vorberaten. Wie der Ständerat hat sie ihnen keine Folge gegeben, und zwar mit folgendem Stimmverhältnis:

- 24.309 s Genfer Standesinitiative: mit 16 zu 8 Stimmen;

- 24.2035 Petition Verein Campax: mit 17 zu 8 Stimmen;

- 24.2023 Petition CENAC: ohne Gegenstimme.

Im Rahmen der Beratung der Petition CENAC hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, ein Schreiben an den Bundesrat zu richten, in welchem sie ihre Besorgnis über die humanitäre Lage in Gaza sowie ihre Unterstützung für die Bemühungen des Bundesrates um einen Waffenstillstand zum Ausdruck bringt.

Weitere Beschlüsse

Die APK-N hat sich zudem mit den aktuellen Herausforderungen des internationalen Genfs und der derzeitigen Situation im Zusammenhang mit dem – insbesondere finanziellen – Druck seitens der USA befasst. Die Kommission wurde darüber hinaus über die aktuelle Situation im Zusammenhang mit der Sistierung der US-Finanzierung für USAID informiert. Die APK-N wird die Entwicklungen im internationalen Genf auch weiterhin verfolgen. Im selben Bereich beantragt die APK-N ihrem Rat einstimmig, einen Verpflichtungskredit von 44,7 Millionen Franken für ein Darlehen an die Immobilienstiftung für internationale Organisationen (FIPOI) gutzuheissen, um den Abbruch und den Neubau des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Genf zu finanzieren (24.084). Die Kommission erachtet es als notwendig, das Sitzgebäude der IOM zu ersetzen, und begrüsst das vorgeschlagene Projekt.

Die APK-N hat ferner Kenntnis genommen vom Aussenpolitischen Bericht 2024 (25.009) und hat diesen beraten. Sie begrüsst die Qualität des Berichts. Sie hat unter anderem die Fortschritte des Bundesrates bei der Umsetzung der Ziele der Aussenpolitischen Strategie 2024–2027, das thematische Schwerpunktkapitel über die BRICS-Staatengruppe und den Einsatz für einen fokussierten und auf dem Subsidiaritätsprinzip beruhenden Multilateralismus diskutiert.

Ausserdem wurde die APK-N gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 ParlG zum Verhandlungsmandat zur Prüfung von Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs konsultiert. Die Kommission spricht sich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung für das Mandat als Ganzes aus. Die Kommissionsmehrheit hält es für wichtig, alle Bemühungen um eine auf dem Völkerrecht beruhende Ordnung zu unterstützen. Die Minderheit sieht den Nutzen des Internationalen Strafgerichtshofs kritisch.

Zu guter Letzt hat die APK-N mit 24 zu 1 Stimmen beschlossen, die Beratung der Motion 24.3824 («Rechtsgrundlage für die Ukraine-Hilfe») ihrer Schwesterkommission des Ständerates aufzuschieben. Sie will sich mit der Frage der Rechtsgrundlage befassen und die betroffenen Wirtschaftskreise anhören, bevor sie über die Motion befindet.