Die Kommission hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, über die Hintergründe der vom israelischen Parlament am 28. Oktober 2024 verabschiedeten UNRWA-Gesetze informieren lassen. Sie hat Kenntnis genommen von deren Unvereinbarkeit mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Israels sowie von den politischen und diplomatischen Reaktionen auf diese Gesetze. Zur Sprache sind zudem die jüngsten Diskussionen im UNO-Sicherheitsrat über die Regionalisierung des Konflikts, die Hindernisse für die humanitäre Hilfe sowie die mittel- und langfristigen Perspektiven gekommen. Die APK-S hat sich gefragt, welche humanitären Auswirkungen es hat, wenn diese israelischen Gesetze Ende Januar 2025 in Kraft treten, und welche Möglichkeiten es dann noch gibt, der Zivilbevölkerung zu helfen. Einige Kommissionsmitglieder haben in diesem Zusammenhang daran erinnert, dass es derzeit noch keinen Akteur gibt, der die Aufgaben der UNRWA übernehmen kann.
Die APK-S hat beschlossen, Vertretungen der UNRWA, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und UN Watch zu Anhörungen einzuladen, um – insbesondere im Zusammenhang mit den Beschlüssen des israelischen Parlaments – gewisse Fragen zur humanitären Hilfe im Nahen Osten abzuklären. Vor diesem Hintergrund hat sie die Beschlussfassung über die folgenden Geschäfte erneut verschoben:
- 24.3194 n Mo. Zuberbühler. «Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA)»;
- 24.3469 n Mo. APK-N. «Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza»;
- 24.3815 n Mo. APK-N. «Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser»;
- 24.2013 Pet. Amnesty International. «Für einen Waffenstillstand und die UNO-Hilfe in Gaza»;
- 24.2023 Pet. CENAC. «10 Forderungen für Gaza!»;
- 24.309 s Kt. Iv. Genf. «Die Schweiz soll ihren Beitrag an die UNRWA umgehend überweisen».
Im Weiteren hat die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat einen Einzelantrag zur Beratung des Voranschlags 2025 zu unterbreiten. Dieser Antrag verlangt, dass allfällige Beiträge an die UNWRA der Konsultation der Aussenpolitischen Kommissionen bedürfen und der Bundesrat sicherstellt, dass die finanziellen Mittel ausschliesslich der notleidenden Zivilbevölkerung im Nahen Osten zugutekommen.
Europapolitik
Die Kommission hat sich ausserdem mit Bundesrat Ignazio Cassis über die jüngsten Entwicklungen in den Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union ausgetauscht. Im Mittelpunkt standen dabei insbesondere die Übertragung der Elemente des Verhandlungspakets ins Schweizer Recht und die Modalitäten für die Vorlage der Botschaft zuhanden des Parlaments. Mit 10 zu 1 Stimmen hat sie beschlossen, den Bundesrat in einem Schreiben darauf hinzuweisen, dass die drei zusätzlichen Abkommen (Strom, Gesundheit, Lebensmittelsicherheit) nicht Teil des Basispakets mit den fünf bestehenden Binnenmarktabkommen sind. Sie ist der Ansicht, dass das Parlament über diese drei zusätzlichen Abkommen gesondert befinden können muss. Ferner sollte der Bundesrat ihrer Meinung nach bei der Ausarbeitung der Botschaft darauf achten, dass sich das Parlament so differenziert wie möglich zu den verschiedenen Entwürfen äussern kann. Der demokratische Handlungsspielraum muss weitestmöglich ausgenutzt werden.
Weitere Beschlüsse
Die Kommission hat sich mit der Erweiterung des Mandats der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) befasst (24.076, Entwurf 2). Der Bundesrat beantragt in seiner Botschaft, die Anpassung des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE zu genehmigen. Diese Anpassung soll der Bank ermöglichen, ihre Tätigkeit schrittweise auf Subsahara-Afrika und den Irak auszudehnen. Die APK-S unterstützt diesen Entwurf und hat dem entsprechenden Bundesbeschluss mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt.
Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission die Motion 23.3056 Zopfi («Unterstützungsplan für die Ukraine. Gesetzliche Grundlage und fünf Milliarden Franken zur Unterstützung von humanitärer Hilfe, zum Schutz der Zivilbevölkerung und Wiederaufbau der Infrastruktur») und mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 23.3182 Rechsteiner Thomas («Ukraine. Mehr Engagement für den Frieden») abgelehnt, da die Anliegen der beiden Motionen in ihren Augen erfüllt sind, namentlich durch die Botschaft über die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2028.
Die Kommission hat ferner einstimmig das Verhandlungsmandat des Bundesrates für die Reform des Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) gutgeheissen.
Zu guter Letzt ist die Kommission gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zum Mandat für Verhandlungen über ein Rahmenübereinkommen der UNO über die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich konsultiert worden. Sie hat dieses Mandat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen.