Das Büro des Ständerats (Büro-S) hat heute den Präsidenten des Nationalrates, die Präsidien der beiden Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) sowie den Bundeskanzler zur Frage der Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe bei der Übernahme der Grossbank Credit Suisse (CS) durch die UBS angehört. Das Büro wollte der Festlegung der Haltung zur Frage der Einsetzung einer PUK durch die Geschäftsprüfungskommissionen nicht vorgreifen. Aufgrund der Anhörungen sprach sich das Büro-S einstimmig für das Einsetzen einer PUK aus und folgt damit dem Büro des Nationalrats (Büro-N), das sich am 27. März ebenfalls einstimmig für eine PUK ausgesprochen hat.
Ausschlaggebend für die Zustimmung zum Entscheid des Büros des Nationalrates ist einerseits, dass sich beide Geschäftsprüfungskommissionen für eine PUK ausgesprochen haben. Aufgrund der Tragweite der Ereignisse und der finanziellen Auswirkungen kommt das Büro zum Schluss, dass die Einsetzung einer PUK gerechtfertigt ist. Das Büro befürwortet eine breite Formulierung des Untersuchungsmandats, die alle der Oberaufsicht des Parlaments unterstehenden Akteure einschliesst und die Abklärung der Vorgänge der letzten Jahre, die zur Notfusion geführt haben.
Der entsprechende Bundesbeschluss kommt voraussichtlich in der Sommersession 2023 in den National- und Ständerat. Darin werden der Auftrag und die finanziellen Mittel der Untersuchungskommission festgelegt. Stimmen beide Räte dem Antrag zu, wird eine PUK gebildet, welche sich aus jeweils gleich vielen Mitgliedern beider Räte zusammensetzt. Es wäre das fünfte Mal in der Geschichte der Schweiz, dass eine PUK zum Einsatz kommt.
Ergänzende Informationen zur Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sind unter folgendem Link verfügbar.
Das Büro hat am Mittwoch, 17. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller im Parlamentsgebäude getagt.