Mitbericht zur Legislaturplanung 2015–2019
In einem Mitbericht an die Legislaturplanungskommission (LPK) äussert sich die Finanzkommission (FK) zur Legislaturplanung 2015–2019 und zum Legislaturfinanzplan 2017–2019. Nach der Vorstellung des Finanzplans durch Finanzminister Ueli Maurer und der Beantwortung von Fragen behandelte die Kommission zahlreiche Anträge zur Legislaturplanung. Artikel 2 des Entwurfes des Bundesbeschlusses über die Legislaturplanung 2015–2019 enthält das für den Bundeshaushalt wesentliche Ziel 1, dass der Bund seinen Haushalt im Gleichgewicht hält und effiziente staatliche Leistungen garantiert. Die meisten Anträge bezogen sich auf dieses Ziel.
Mit 17 zu 8 Stimmen lehnte die Kommission zu Beginn einen Antrag ab, der aufgrund des guten Rechnungsabschlusses 2015 (siehe dazu die
Medienmitteilung des Bundesrates vom 17. Februar 2016) den Bundesrat beauftragen wollte, die Zahlen und Einschätzungen des Legislaturfinanzplanes und der Legislaturplanung zu aktualisieren. Anschliessend lehnte sie es mit 16 zu 9 Stimmen ab, den Wortlaut von Ziel 1 so abzuändern, dass der Bund seine Ausgaben auf dem Stand 2014 einfrieren muss und die Effizienz der staatlichen Leistungen zu verbessern hat.
Ziffer 1 von Artikel 2 enthält als Massnahme die Verabschiedung des Stabilisierungsprogramms 2017–2019. Mit 18 zu 7 Stimmen wurde abgelehnt, dieses wegen des guten Rechnungsabschlusses 2015 um mindestens ein Jahr aufzuschieben. Vielmehr beantragt die FK mit 18 zu 7 Stimmen eine Ergänzung von Ziffer 1 dahingehend, dass neben der Verabschiedung der Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 2017–2019 auch die Aufgabenverzichtsplanung mit dem Ziel einer substantiellen Entlastung des Bundeshaushalts in der Höhe von rund 500 Millionen Franken pro Jahr fortzuführen sei. Beantragt wird aufgrund des hohen Anteils gebundener Ausgaben im Bundeshaushalt mit 18 zu 7 Stimmen eine zusätzliche Massnahme. Der Bundesrat soll einen Bericht über die gebundenen Ausgaben des Bundes sowie Vorschläge, wie dieser hohe Anteil gesenkt werden kann, unterbreiten.
Das in Artikel 3 enthaltene Ziel 2 hält fest, dass die Schweiz für bestmögliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Inland sorgt und so ihre Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Beantragt wurde, dieses Ziel zu ergänzen. Der Bundesrat solle durch den Einsatz einer verwaltungsunabhängigen Stelle sicherstellen, dass bei allen Gesetzesvorlagen eine Regulierungsfolgenabschätzung erstellt und das „Preisschild" ausgewiesen wird. Die FK stimmte dem Antrag nach längerer Diskussion mit 13 zu 11 Stimmen zu. Umstritten war, ob diese neue Stelle nicht vielmehr die Bürokratie erhöhe. Die in Artikel 11 enthaltene Massnahme 40 sieht die Verabschiedung der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017–2020 vor. Mit 11 zu 10 Stimmen (2 Enthaltungen) beantragt die FK eine Ergänzung der Massnahme 40. Diese soll dahingehend ergänzt werden, dass die APD-Quote bis 2020 auf 0,3 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) gesenkt wird.
Abgelehnt mit 15 zu 9 Stimmen wurde ein Antrag, dass auf die Verabschiedung der Botschaft zu einem institutionellen Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU zu verzichten sei. Keine Zustimmung fand auch ein Antrag, dass der Bundesrat eine Botschaft zur Revision der Haushaltregel (Schuldenbremse) vorlegen solle (abgelehnt mit 18 zu 6 Stimmen).
Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zur Aufstockung des Grenzwachtkorps
Mit 12 zu 11 Stimmen (2 Enthaltungen) beantragt die FK dem Nationalrat, der Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt, Aufstockung des Grenzwachtkorps (15.311), keine Folge zu geben. Der Ständerat hat der Initiative in der Wintersession Folge gegeben. In einem Mitbericht hat die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) mit 13 zu 12 Stimmen beantragt, der Initiative Folge zu geben. Die SiK-N hatte ihrerseits am 26. Januar 2016 die praktisch gleich lautende Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft (15.301) behandelt und dieser mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Nicht in Frage gestellt wurde in der FK, dass das Grenzwachtkorps (GWK) angesichts der Situation an der Grenze personell aufgestockt werden muss. Umstritten war jedoch, ob eine Standesinitiative der richtige Weg sei, da das Parlament die Möglichkeit hat, den Bestand des GWK über den Voranschlag oder Nachtragskredite aufzustocken. Die Mehrheit hält die gewählte Vorgehensweise über eine Standesinitiative für nicht zielführend, für die Minderheit ist es wichtig, dass nun auch über diesen Weg eine verbindliche Aufstockung angestrebt wird.
Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016
Präsentiert wurde vom Staatssekretär für internationale Finanzfragen, Jacques de Watteville, der
Bericht über internationale Finanz- und Steuerfragen 2016. Die Kommission diskutierte unter anderem den Zustand des Finanzsektors im letzten Jahr, die Entwicklungen im Bereich des Automatischen Informationsaustauschs (AIA) und die Intensität der Regulierungen im Finanzbereich. Die FK nahm mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Finanzplatz die letzten schwierigen Jahre gut gemeistert hat. Die Kommission verdankte den qualitativ hochstehenden Bericht und die gute Arbeit des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen (SIF).
Die Finanzkommission tagte am 18. Februar 2016 unter der Leitung ihrer Präsidentin, Margret Kiener Nellen (SP/BE), in Bern. Zeitweise anwesend waren Finanzminister Ueli Maurer, der Direktor der Eidg. Finanzverwaltung (EFV), der Staatssekretär für internationale Finanzfragen (SIF), der Chef des Grenzwachtkorps (GWK) sowie der Vizedirektor der Eidg. Finanzkontrolle (EFK).
Bern, 19. Februar 2016 Parlamentsdienste