Nach einer mehrwöchigen Vorberatung durch ihre Subkommissionen beantragt die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihrem Rat einen Voranschlag 2024, der einen leichten strukturellen Überschuss von 9,6 Millionen Franken aufweist. Noch kurz vor Ende ihrer abschliessenden dreitätigen Budgetberatung in Anwesenheit aller Bundesrätinnen und Bundesräte lag ein strukturelleres Defizit von 75,4 Millionen Franken vor. Weil damit der Budgetantrag der FK-N die Vorgaben der Schuldenbremse nicht erfüllt hätte, beschloss die Kommission auf einige ihrer bereits gefällten Beschlüsse zurückzukommen und 85 Millionen Franken einzusparen.

Voranschlag 2024 mit integriertem ​​​Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 (23.​041 sn)

Der Voranschlagsentwurf des Bundesrates, welcher am 29. September 2023 um eine Nachmeldung ergänzt wurde, sieht im ordentlichen Haushalt ein Defizit von 479 Millionen Franken vor. Die Schuldenbremse würde jedoch ein konjunkturelles Defizit von 497 Millionen Franken zulassen, sodass ein struktureller Überschuss (Handlungsspielraum gemäss Schuldenbremse) von 18 Millionen Franken resultiert. Damit präsentiert der Bundesrat einen (knapp) mit der Schuldenbremse konformen Voranschlag 2024, was nur dank umfangreichen Bereinigungsmassnahmen möglich war. Zu diesen gehört insbesondere eine Kürzung von 2 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben des Bundes. Ausgenommen von dieser Kürzung wird die Armee, weil das Parlament eine sukzessive Aufstockung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des BIP beschlossen hat.

Die Subkommissionen der FK-N haben den Voranschlag 2024 und Finanzplan 2025-2027 in den vergangenen Wochen vorberaten und stellten der Kommission zahlreiche Änderungsanträge gegenüber dem Entwurf des Bundesrates. Nach einer dreitätigen Beratung beantragt die FK-N nun dem Nationalrat einen Voranschlag, welcher gegenüber dem Bundesratsentwurf Mehrausgaben von 16,3 Millionen Franken vorsieht. Damit beträgt der strukturelle Überschuss nach der Vorberatung durch die FK-N noch 9,6 Millionen Franken. In der Gesamtabstimmung hat die FK-N diese Version des Voranschlags mit 11 zu 1 Stimmen bei 13 Enthaltungen angenommen. Einstimmig bzw. mit 24 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Kommission auch die Bundesbeschlüsse über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) und dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) für das Jahr 2024.

Im Folgenden werden die zentralen Beschlüsse der FK-N zum Voranschlag 2024 und Finanzplan 2025-2027 in thematischen Blöcken zusammengefasst:

Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • eine Aufstockung der Direktzahlungen in der Landwirtschaft um 54,8 Millionen Franken (mit 15 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen);
  • eine Aufstockung der Mittel zugunsten der Förderung des Absatzes von Schweizer Wein um 6,2 Millionen Franken (mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ein Antrag, wonach nur Weine, welche die Qualitätskriterien von Bio Suisse erfüllen, in den Genuss der erhöhten Absatzförderung kommen sollten, wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt;
  • zusätzliche Mittel im Umfang von 4 Millionen Franken für Herdenschutzmassnahmen (mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • eine Aufstockung der Mittel um 3,9 Millionen Franken für die Tierzucht und die Erhaltung der Schweizer Tierrassen (mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • die Streichung der gesamten Einlage in den Fonds für Regionalentwicklung in Höhe von 25 Millionen Franken (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Ein Antrag auf Reduktion der Fondseinlage auf 10 Millionen Franken wurde abgelehnt (mit 15 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
  • die Schaffung von zusätzliche Stellen für Kontrollen im Bereich der Mehrwertsteuer (+ 2,1 Mio.) und als Folge dieser zusätzlichen Personalressourcen eine Erhöhung des Ertrags der Mehrwertsteuer um 7,5 Millionen Franken (mit 17 zu 7 Stimmen).

Abgelehnt wurde folgender Antrag:

  • zusätzliche Mittel in Höhe von 4 Millionen Franken für die Produktion von Zuckerrüben zur Zuckerherstellung (mit 14 zu 11 Stimmen).

Migration

Angenommen wurde folgender Antrag:

  • eine Kürzung der Entschädigungen an die Kantone um 30 Millionen Franken für die an Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge ausgerichtete Sozialhilfe (mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Kürzung der Beiträge an die Kantone für Schutzbedürftige aus der Ukraine um 206 Millionen Franken und die Verschiebung der gesamten Ausgaben in diesem Bereich aus dem ausserordentlichen in den ordentlichen Haushalt (mit 17 zu 7 Stimmen);
  • Kürzungen bei den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren um 59,1 Millionen Franken und bei den Integrationsmassnahmen für ausländische Personen um 114,4 Millionen Franken (mit 17 zu 7 Stimmen).

Beziehungen zum Ausland

Angenommen wurde folgender Antrag:

  • Einreichung einer Kommissionsmotion im Hinblick auf die Schaffung eines Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine (mit 14 zu 11 Stimmen). Dabei soll der zur Verfügung gestellte Betrag ausserordentlich und nicht zu Lasten des ordentlichen Budgets der internationalen Entwicklungszusammenarbeit verbucht werden (4350 n).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Aufstockung der Mittel für die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (DEZA und SECO) um insgesamt 75,6 Millionen Franken (DEZA-Kredit: mit 14 zu 10 Stimmen; SECO-Kredit: mit 14 zu 11 Stimmen), aber auch eine Kürzung im entsprechenden DEZA-Kredit um 49,3 Millionen Franken (mit 17 zu 7 Stimmen);
  • eine Kürzung der Beiträge an multilaterale Organisationen um 28,2 Millionen Franken (mit 17 zu 7 Stimmen);
  • eine Kürzung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit in den Ländern des Ostens (DEZA und SECO) um insgesamt 35,8 Millionen Franken (mit 18 zu 7 Stimmen);
  • eine Kürzung des Schweizer Beitrags an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten um 23 Millionen Franken (mit 14 zu 11 Stimmen).

Umwelt und Energie

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • zusätzliche Mittel in Höhe von 1,1 Millionen Franken für Projekte im Bereich des nachhaltigen Pflanzenschutzes und für eine Stellenaufstockung im Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst (mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
  • eine Erhöhung der Mittel für die Erhaltung und Förderung des SchweizerischenNationalparks um 83 000 Franken (mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • zusätzliche Mittel in Höhe von 13 Millionen Franken zugunsten der Revitalisierung von Gewässern (mit 14 zu 11 Stimmen);
  • eine Aufstockung der Mittel für Massnahmen der Kantone zur Förderung der Biodiversität und der Landschaft um 540 000 Franken (mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • zusätzliche Mittel in Höhe von 500 000 Franken für mehr Personal für die Prüfung der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (mit 14 zu 11 Stimmen);
  • die Streichung der gesamten Einlage in den Fonds Landschaft Schweiz in Höhe von 4,9 Millionen Franken (mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen);
  • eine Reduktion der Mittel für die ProgrammeEnergieSchweiz um 13,2 Millionen Franken (mit 18 zu 7 Stimmen).

Sicherheit

Angenommen wurden folgender Antrag:

  • Streichung der für die zeitliche Ausdehnung der Bundeshausbewachung vorgesehenen Mittel in Höhe von 1 Million Franken (mit 20 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

 Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Erhöhung der Armeeausgaben im Finanzplan, damit diese bereits im Jahr 2030 1 Prozent des BIP erreichen und nicht erst im Jahr 2035 gemäss der Finanzplanung des Bundesrates (mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • eine Reduktion der Rüstungsausgaben und -investitionen um 80 respektive um 100 Millionen Franken (der Antrag des Bundesrates obsiegte schliesslich mit 14 zu 11 Stimmen);
  • zusätzliche Mittel im Umfang von 2,5 Millionen Franken für Massnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit von religiösen Minderheiten (mit 13 zu 10 Stimmen).

 Verkehr

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine von der KVF-N in einem Mitbericht an die FK-N beantragte Erhöhung der Bundesbeiträge für den regionalen Personenverkehr um 60 Millionen Franken. Eine aus der Mitte der Kommission beantragte Erhöhung um 55 Millionen Franken wurden ebenfalls abgelehnt (mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
  • die Reduktion der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds um 50 Millionen Franken durch eine Senkung des Anteils am Ertrag der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
  • die Halbierung der vorgesehenen einmaligen Kapitaleinlage zur Reduktion der Nettoverschuldung der SBB (mit 17 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen).

Bildung, Forschung, Kultur und Familie

Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine von der WBK-N in einem Mitbericht an die FK-N beantragte Erhöhung des Finanzierungsbeitrags an den ETH-Bereich um 50 Millionen Franken sowie eine Erhöhung desselben Kredits um 25 Millionen Franken (der Antrag des Bundesrates obsiegte schliesslich mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung);
  • eine haushaltsneutrale Umlagerung von 70 Millionen Franken von der Förderung der Forschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaft zugunsten der Unterstützung der Lehrbetriebe (mit 13 zu 12 Stimmen);
  • Kürzungen der Mittel für internationale Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten im Bildungsbereich um 4,7 Millionen Franken und für Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz um 4,9 Millionen Franken (jeweils mit 17 zu 8 Stimmen);
  • eine Aufstockung der Finanzhilfen im Bereich Kinderschutz/Kinderrechte um 1 Million Franken (mit 13 zu 12 Stimmen);
  • eine von der WBK-N in einem Mitbericht an die FK-N beantragte Erhöhung der Mittel für die Leseförderung um 87 300 Franken (mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Ausgaben im Eigenbereich des Bundes

Angenommen wurden folgende Anträge:

  • Einreichung eines Kommissionspostulats im Hinblick auf die Erhöhung des Kostendeckungsgrads des Bundesamts für Zivildienst auf 100 Prozent (mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Dabei soll der Bundesrat insbesondere prüfen, inwieweit die Abgaben der Einsatzbetriebe für die mit den Zivildienstleistenden erhaltene Arbeitsleistung erhöht werden können (4348 n);
  • Einreichung eines Kommissionspostulats für eine Ressourcenüberprüfung beim Bundesamt für Polizei fedpol (mit 17 zu 7 Stimmen). Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob der Personalbestand von fedpol für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags ausreicht bzw. ob eine interne Umstrukturierung das benötigte Personal freisetzen könnte (4349 n).

 Abgelehnt wurden folgende Anträge:

  • eine Kürzung bei den Eigenausgaben des Eidgenössischen Finanzdepartements in Höhe von 194,9 Millionen Franken (mit 18 zu 5 Stimmen);
  • der Verzicht auf einen Teuerungsausgleich von 1,0 Prozent für das Bundespersonal (mit 18 zu 6 Stimmen);
  • Kürzungen im Personalaufwand von diversen Verwaltungseinheiten des Bundes: Gleichstellungsbüro (- 2,2 Mio.; mit 17 zu 8 Stimmen), Bundesamt für Gesundheit (- 7,6 Mio.; mit 18 zu 7 Stimmen), Bundesamt für Verkehr (- 4,6 Mio.; mit 18 zu 7 Stimmen) und Bundesamt für Umwelt (- 1,8 Mio.; mit Stichentscheid des Präsidenten);
  • eine Kürzung bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung um 2,2 Millionen Franken (mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen);
  • eine Kürzung der Entschädigungen für Sessionen, Kommissionen und Delegationen des Parlaments um 320 000 Franken (mit Stichentscheid des Präsidenten).

Die erwähnten Beschlüsse der FK-N werden in der anstehenden Wintersession dem Nationalrat in der Form von Mehr- oder Minderheitsanträgen unterbreitet (die Fahne zuhanden der Fraktionen, welche auch die Anträge der FK-S an den Ständerat enthält, wird separat publiziert). Der FK-N lagen bei ihren Beratungen weitere Anträge vor, welche aber für die Ratsberatung nicht weitergezogen und an dieser Stelle deshalb nicht erwähnt werden.

Voranschlag 2023. Nachtrag II (23.042 sn)

Mit dem Nachtrag II 2023 beantragt der Bundesrat dem Parlament Nachtragskredite im Umfang von 327 Millionen Franken im ordentlichen Haushalt und Nachtragskredite in den Sonderrechnungen (Bahninfrastruktur- und Nationalstrassenfonds) von rund 230 Millionen Franken. Für die akuten humanitären Bedürfnisse der vom bewaffneten Konflikt betroffenen Bevölkerung im Nahen Osten, die Missbrauchsbekämpfung im Bereich der Covid-19-Bürgschaften, die Schadenersatzzahlung an die Hirzel-Callegari-Stiftung sowie für den Betrieb, Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen hat die Finanzdelegation bereits Vorschüsse in Höhe von insgesamt 248 Millionen Franken freigegeben (zum Nachtrag betr. Nahen Osten siehe auch die Nachmeldung vom 01.11.2023 und die Medienmitteilung der FinDel vom 08.11.2023).

Die FK-N beantragt ihrem Rat die Annahme der Nachtragskredite. Für Herdenschutzmassnahmen beantragt sie mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung einen zusätzlichen Nachtragskredit von 3 Millionen Franken. Ein Antrag auf Verdoppelung eines einmaligen Unterstützungsbeitrags von 50 Millionen für das in finanzielle Not geratene Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt. Ein Kürzungsantrag bei den Betriebsausgaben der Bundesasylzentren (- 16,8 Mio.) scheiterte mit 17 zu 7 Stimmen. In der Gesamtabstimmung beantragt die FK-N mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung die Annahme der angepassten Vorlage.

Weitere Gesc​​​häfte

Weiter hat sich die Kommission über die zweite Hochrechnung zum voraussichtlichen Jahresergebnis 2023 des Bundes informieren lassen. Im ordentlichen Haushalt rechnet der Bundesrat derzeit mit einem Finanzierungsdefizit von 0,9 Milliarden Franken. Gemäss Vorgaben der Schuldenbremse wäre aber nur ein konjunkturelles Defizit von 0,2 Milliarden Franken zulässig. Deshalb droht für das laufende Jahr zum zweiten Mal in Folge ein strukturelles Defizit, gemäss aktueller Schätzung in Höhe von 0,7 Milliarden Franken.

Mit 16 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-N dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Burgherr (23.​418 n) keine Folge zu geben. Der Initiant schlägt vor, dass die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank an den Bund ausschliesslich für den Schuldenabbau eingesetzt werden darf. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit würde der Handlungsspielraum des Gesetzgebers damit zu stark eingeschränkt werden. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Zu guter Letzt hat sich die FK-N von ihrer zuständigen Subkommission über deren Erkenntnisse zur Realisierung der Nutzen- und Synergiepotenziale des Informatikprogramms «SUPERB» orientieren lassen.

Die Kommission hat am 20., 21. und 22. November 2023 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), und im Beisein aller Departementsvorsteherinnen und ‑vorsteher, des Nationalratspräsidenten, des Generalsekretärs der Bundesversammlung, des Vizepräsidenten des Bundesgerichtes und der stellvertretenden Direktorin der Eidgenössischen Finanzkontrolle in Bern getagt.