Die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates über den Verpflichtungskredit für den Aufbau einer Swiss Government Cloud (SGC) mit der Anhörung von externen Experten aufgenommen (24.018 n). Der Bundesrat beantragt dem Parlament einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 246,9 Millionen Franken für den Aufbau einer Hybrid-Multi-Cloud-Infrastruktur SGC. Diese Infrastruktur ist eine entscheidende Grundlage für die erfolgreiche Bewältigung der anstehenden grossen Digitalisierungsherausforderungen des Bundes. Im Anschluss an die Anhörungen ist die FK-N auf die Vorlage eingetreten. Die Detailberatung ist im September vorgesehen.

Zum Auftakt der Beratung hat die Kommission Experten aus dem nationalen und internationalen IKT-Umfeld angehört. Dabei handelte es sich um Edouard Bugnion (Professor EPFL), Thomas Brenzikofer und Luc Haldimann (Partner swiss made software) sowie Georg Greve (Gründer Free Software Foundation Europe). Sie äusserten sich insbesondere zu Fragen, bei denen sie über spezialisiertes Wissen verfügen. In diesem Zusammenhang tauschten sich Kommission und Anhörungsteilnehmende über technische sowie Marktaspekte aus. Gegenstand der Diskussion waren unter anderem Fragen der Datensicherheit und der Interoperabilität. Die Experten führten aus, dass es gemäss der Botschaft nicht Ziel sei, eine souveräne Cloud zu schaffen, also eine staatliche Regierungs-Cloud, wie sie die amerikanische Regierung und einige europäische Länder kennen. Die SGC ermöglicht lediglich, die Beschaffung von Private- und Public-Cloud-Lösungen. Inwieweit dabei "Open Source Software" zum Einsatz kommen soll, lässt die Botschaft offen. Weiter sei es wünschenswert, dass Schweizer Unternehmen aufgrund restriktiver Beschaffungskriterien nicht von der Beschaffung ausgeschlossen würden. Schweizer Software-Entwickler seien bestens positioniert mit Innovation, Talent und Kapital. Im Vorfeld der Anhörung fand eine Besichtigung des Bundesrechnungszentrums in Frauenfeld statt. Sie gab einen guten Einblick in eine moderne, resiliente Storage-Infrastruktur.

In ihrem Eintretensreferat betonte die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die Wichtigkeit dieses Vorhabens, um Arbeitsabläufe effizienter und digitaler zu gestalten. Die bestehende Private Cloud sei End of Life und müsse zeitnah abgelöst werden. In der Eintretensdebatte wurden unter anderem der Einbezug aller Staatsebenen und die Möglichkeit der Partizipation an der SGC thematisiert. Ohne Gegenantrag beschloss die FK-N, auf die Vorlage einzutreten. Ebenso erteilt die Kommission der Verwaltung den Auftrag, ihr darzulegen, wie alle öffentlichen Verwaltungen in der Schweiz dazu angehalten oder gar verpflichtet werden könnten, Normen und Standards für die Erfassung digitaler Daten und für deren Nutzung im Hinblick auf eine Schweizer Cloud-Strategie umzusetzen.

Die Detailberatung der Vorlage ist an der Sitzung der FK-N vom 2./3. September 2024 vorgesehen. Der Nationalrat berät das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession.

Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028

Die FK-N hat die Beratung des Voranschlags 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 im Rahmen einer intensiven Diskussion mit der Vorsteherin des EFD und der ständerätlichen Finanzkommission aufgenommen. Am 26. Juni 2024 hat der Bundesrat das Zahlenwerk für das Budget 2025 mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von 0,4 Milliarden Franken verabschiedet. Mit einem Handlungsspielraum (struktureller Überschuss) von 0,1 Milliarden Franken dank umfangreichen Entlastungsmassnahmen im Umfang von rund 2,5 Milliarden Franken entspricht es knapp den Vorgaben der Schuldenbremse, welche ein konjunkturelles Defizit von einer halben Milliarde Franken erlauben würde. Im Finanzplan 2026 verbleibt ein vergleichsweise tiefer Bereinigungsbedarf. Ab dem Jahr 2027 verzeichnet der Finanzplan nach wie vor hohe Defizite von rund 2,5 Milliarden Franken jährlich.

Die FK-N hält fest, dass die Ratsbeschlüsse zu verschiedenen mehrjährigen Finanzbeschlüssen (Armee, BFI, Kultur und Umwelt) aus der Sommersession 2024 im Zahlenwerk des Bundesrates nicht abgebildet sind, nicht zuletzt, weil zu diesen Vorlagen noch keine übereinstimmenden Beschlüsse der Räte vorliegen. Bei den mehrjährigen Finanzbeschlüssen handelt sich um Obergrenzen. Ob sie tatsächlich ausgeschöpft werden können, hängt unter anderem von der weiteren Entwicklung des Bundeshaushaltes ab. Es ist festzuhalten, dass die bisher von den Räten beschlossenen Aufstockungen in der Summe mit den Vorgaben der Schuldenbremse und der angespannten Lage des Bundeshaushaltes nicht kongruent sind.

Die Finanzkommissionen werden die Budgetberatung Anfang September fortsetzen, nachdem der Bundesrat seine Botschaft zum Voranschlag 2025 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2026-2028 verabschiedet hat.

Mitberichte der Finanz​kommission zu finanzpolitisch relevanten Vorlagen

  1. 24.027 s Kulturbotschaft 2025-2028

Die FK-N beugte sich über die finanzpolitischen Aspekte der Kulturbotschaft. Mit Ausnahme eines Entwurfes beantragt sie dem Nationalrat, dem Ständerat zu folgen. Die Ausnahme bilden die Finanzmittel für Pro Helvetia (Entwurf 11). Im Einklang mit der bereits von der federführenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) geforderten Reduktion (siehe Medienmitteilung der WBK-N), beantragt auch die FK-N ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen, die Mittel für Pro Helvetia um 6,5 Millionen Franken zu kürzen. Damit will die Kommissionsmehrheit am vom Bundesrat vorgeschlagenen Pro Helvetia-Betrag der Periode 2021-2024 festhalten.

Des Weiteren fanden zwei Konzeptanträge keine Mehrheit. Einerseits will eine Minderheit die Beträge der Entwürfe 5-12 um 2 Prozent erhöhen, um die Kulturlandschaft der Schweiz zu stärken (Total: 1,038 Milliarden.; mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt). Um der von ihr erwarteten realen Teuerung adäquat Rechnung zu tragen, sollen diese 2 Prozent zusätzlich zu den bereits in der Botschaft getroffenen Teuerungsannahmen eingerechnet werden. Andererseits ist eine andere Minderheit der Meinung, dass die Gelder für den Kulturbereich im Vergleich zur Botschaft der letzten Periode zu fest angestiegen seien. Mit Blick auf die angespannte Finanzlage des Bundes fordert sie eine Rückkehr zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Beträgen der Periode 2021-2024 (Total: 934,5 Millionen Franken (mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt).

  1. 23.081 s Programmvereinbarungen im Umweltbereich (2025-2028), für die Abwasserreinigung (2025-2028) und die Restwassersanierung (2025-2028). Verpflichtungskredite

Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die FK-N der federführenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie ihres Rates (UREK-N) und dem Nationalrat, die vom Ständerat beschlossene Aufstockung des Verpflichtungskredits für den Wald um 100 Millionen Franken anzunehmen. Somit sollen für die Periode 2025-2028 neu 551 Millionen zur Verfügung stehen. In den Augen der Kommissionsmehrheit soll der Wald auch in Zukunft alle seine Funktionen erfüllen können und an die Folgen des Klimawandels angepasst werden. In Anbetracht der angespannten Bundesfinanzlage erachtet eine Kommissionsminderheit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Betrag als zweckdienlich.

Eine weitere Kommissionsminderheit will nicht nur den Wald fördern (+ 70 Mio., neu 521 Mio.), sondern auch mehr Geld für die Revitalisierung der Gewässer (+ 30 Mio., neu 176 Mio.) sprechen. Sie befürchtet, dass nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stünden, um die schnell voranschreitenden Revitalisierungsprojekte zu realisieren.

Bei den weiteren vom Bundesrat beantragten Verpflichtungskrediten im Umweltbereich folgt die FK-N dem Ständerat.

  1. 24.045 n Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025-2028

Die FK-N hat sich vertieft mit der Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur auseinandergesetzt. Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt der federführenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ihres Rates (KVF-N) und dem Nationalrat, der Vorlage des Bundesrates gemäss Entwurf zuzustimmen. Ein Antrag, welcher eine Erhöhung des Zahlungsrahmens um 500 Millionen zur Stärkung des Substanzerhaltes verlangte, lehnte die Kommission mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Die Mehrheit der FK-N ist der Ansicht, dass der vorgeschlagene Zahlungsrahmen von 16,4 Milliarden Franken ausreicht, um die Finanzierung der Bahninfrastruktur und den entsprechenden Systemaufgaben in den kommenden Jahren (2025–2028) sicherzustellen.

Weiter stimmt die FK-N mit 17 zu 8 Stimmen einem Verpflichtungskredit von 185 Millionen für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen zu. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten auf die Vorlage, da sie den Bedarf des Verpflichtungskredits als nicht ausreichend nachgewiesen erachtet und die Investition für verfrüht hält.

Weiter hat sich die FK-N mit der Frage der Kosteneffizienz und Verhältnismässigkeit bei Umbauarbeiten, die der Sicherheit und der Behindertenzugänglichkeit dienen sollen, befasst. In ihrem Mitbericht zuhanden der federführenden Kommission ersucht die FK-N die KVF-N, sich diesen Fragestellungen anzunehmen.

Weitere Gesc​häfte

  1. 23.4351 s Mo. FK-SR. Kostenbremsen im Asylwesen

Mit 15 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt die FK-N, die Motion 23.4351 ihrer Schwesterkommission anzunehmen. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat bereits heute wie von der FK-S gefordert Massnahmen für Kostenbremsen im Asylbereich trifft. Insofern würde die Annahme der Motion die bestehende Praxis nicht ändern.

  1. ​Finanzoberaufsicht über die Bundesunternehmen

Schliesslich haben die Subkommissionen beider Finanzkommissionen den Plenarkommissionen über ihre Erkenntnisse zur Erreichung der strategischen Ziele der Unternehmen und Anstalten des Bundes im Geschäftsjahr 2023 Bericht erstattet. Als Oberaufsichtskommissionen prüfen die FK die Wahrnehmung der Eignerrolle durch den Bundesrat und die Departemente.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), am 4. Juli in Warth-Weiningen (TG) und am 5. Juli 2024 in Bern getagt. Teilweise anwesend waren die Mitglieder der Finanzkommission des Ständerates, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, externe Experten sowie Vertreterinnen und Vertreter von verschiedenen Departementen (EFD, EDI, EJPD und UVEK).