Aufgaben- und Subventionsüberprüfung
Am 25. August 2024 hat die vom Bundesrat am 8. März 2024 eingesetzte Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung ihre Arbeiten abgeschlossen. Der Vorsitzende der Expertengruppe, der ehemalige Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung Serge Gaillard, hat der Kommission den Expertenbericht vorgestellt. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicht der Expertengruppe genügend Spielraum besteht, um die im Bundeshaushalt prognostizierten Fehlbeträge durch Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich 5 Milliarden Franken ab 2030 zu beseitigen.
Am 20. September 2024 hat der Bundesrat beschlossen, welche Vorschläge der Expertengruppe bzw. welche bundesverwaltungsinterne Vorschläge weiterverfolgt und in die für den ersten Quartal 2025 angekündigte Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates aufgenommen werden. Die Vorsteherin des EFD hat die Eckwerte des Entlastungspakets für den Bundeshaushalt präsentiert und sich den Fragen der Kommission gestellt. Die Finanzkommissionen stellen sich auf eine Vorberatung eines Mantelerlasses für die Änderungen diverser Bundesgesetze ab dem vierten Quartal 2025 ein.
Gestützt auf Art. 18 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz (FHG; SR 611.0) plant der Bundesrat, in der Budgetbotschaft eingestellte Voranschlagskredite mittels Kreditsperre 2025 nicht freizugeben. Die Kommission diskutierte dieses Vorgehen mit der Vorsteherin des EFD. Auch wenn dieses Vorgehen gesetzlich möglich ist, untergräbt dieser Vorgang nach Ansicht der Finanzkommission die Mitwirkungsrechte des Parlaments, da noch andere Instrumente zur Verfügung stehen. In einem Brief fordert sie den Bundesrat auf, seinen Voranschlagsentwurf im ordentlichen Budgetprozess entsprechend anzupassen und das bewährte Instrument der Nachmeldung anzuwenden. Nur so könne Transparenz über das Vorhaben des Bundesrates und dessen Auswirkungen auf den Handlungsspielraum gemäss der Schuldenbremse hergestellt werden.
Voranschlag 2024. Nachtrag II (24.042 ns)
Die FK-N hat sich im Rahmen einer lebhaften, allgemeinen Aussprache mit der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) mit der zweiten Serie von Nachtragskrediten zum Voranschlag 2024 befasst, welche der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 20. September 2024 beantragt hatte. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Nachtragskreditbegehren im Umfang von 302,1 Millionen Franken. Davon sollen 100 Millionen intern kompensiert werden. Weitere 185 Millionen Franken, welche den erhöhten Mittelbedarf für Schutzsuchende aus der Ukraine decken sollen, werden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Ferner beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 50 Millionen für die Projektierung neuer Reservekraftwerke und einen Nachtragskredit in der Höhe von 154 Millionen für den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur, welcher durch den Bahninfrastrukturfonds finanziert wird. Nachdem die FK-N die allgemeine Aussprache geführt hat, werden die Anträge des Bundesrates durch die zuständigen Subkommissionen der FK-N bis Ende Oktober im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutiert.
Wirksamkeitsbericht 2020–2025 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Das System des Finanzausgleichs ist ein wesentliches Element des Föderalismus. Die Finanzkommission hat den vierten Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen, den der Bundesrat am 15. März 2024 in die Vernehmlassung gegeben hatte, mit der Vorsteherin des EFD diskutiert. Der Bericht gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des nationalen Finanzausgleichs in der Periode 2020 bis 2025: Das heute bestehende System des Finanzausgleichs funktioniere grundsätzlich gut. Der Bundesrat schlägt keine Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) vor, sondern lediglich technische Anpassungen auf Verordnungsstufe. Die Diskussion zwischen der Finanzkommission und der Vorsteherin des EFD hat die Herausforderungen, mit welchen das System des Finanzausgleichs heute konfrontiert ist, zu Tage gefördert. Eine der Herausforderungen ist das Auseinanderdriften von strukturstarken und strukturschwachen Kantonen. Die FK-N hat beschlossen, das Thema im 2025 zu vertiefen und verschiedene Nehmer- und Geberkantone zu Anhörungen einzuladen, damit die Finanzkommission aus erster Hand erfahren kann, wie sich die finanzielle Situation der Kantone darstellt.
Mitberichte der Finanzkommission zu finanzpolitisch relevanten Vorlagen
- Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025-2028 (24.049 s)
Die FK-N hat sich im Mitberichtsverfahren mit der Strategie zur internationalen Zusammenarbeit (IZA) in den Jahren 2025-2028 befasst. Nach seinem Entscheid vom 26. Juni 2024, den Privatsektor beim Wiederaufbau der Ukraine stärker einzubeziehen, hat der Bundesrat am 28. August entsprechende Verschiebungen zwischen den Verpflichtungskrediten aus den Entwürfen vom 22. Mai vorgenommen und einen neuen Verpflichtungskredit «Ukraine und Region» beantragt.
Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Mehrheit der FK-N der federführenden Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) und ihrem Rat, die vom Bundesrat für die IZA beantragten Finanzmittel um insgesamt eine Milliarde Franken zu kürzen. Von dieser Kürzung betroffen sind die Verpflichtungskredite «wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit» (- 200 Mio. Fr.) und «Entwicklungszusammenarbeit (- 800 Mio. Fr.). Dieser Kürzungsantrag knüpft an die Beschlüsse an, die von den Räten im Rahmen der Beratung des Zahlungsrahmens der Armee 2025-2028 (24.025 s) gefällt worden sind. Die Frage der Kompensation der beschlossenen Aufstockung um 4 Milliarden Franken zugunsten der Armee ist zwar noch Gegenstand von Differenzen zwischen den Räten. Dass aber bei der IZA kompensiert werden soll, haben beide Räte im Grundsatz in Ihrer Mehrheit schon beschlossen. Es sei deshalb konsequent, die Kompensation bei den betroffenen mehrjährigen Verpflichtungskrediten und bei den Voranschlagskrediten für 2025 vorzunehmen.
Eine Minderheit der FK-N beantragt Zustimmung zu den Entwürfen des Bundesrates. Der Bundesrat habe eine Güterabwägung vorgenommen und ist dabei zum Schluss gekommen, dass ein Betrag von rund 11,3 Milliarden Franken für die Umsetzung der IZA-Strategie des Bundes unter Berücksichtigung der Situation in der Ukraine angemessen sei. Weitere Kürzungen seien nicht vertretbar, auch aufgrund der Weltlage.
Weitere Minderheiten der Kommission beantragen die Aufstockung des Verpflichtungskredits «wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit» um 453,1 Millionen auf 1’830 Millionen Franken bzw. auf die Höhe des ursprünglichen Antrags des Bundesrates vom 22. Mai 2024 (1’586,9 Mio. Fr.). Entsprechende Anträge wurden mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt.
Eine weitere Minderheit beantragt eine bereichsübergreifende Aufstockung der Mittel um insgesamt 639,4 Millionen Franken. Dieser Betrag entspricht den Finanzmitteln, die gemäss neuem Antrag des Bundesrates für die wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit in der Ukraine vorgesehen sind. Die Kreditaufstockung soll anteilsmässig auf die Verpflichtungskredite «Entwicklungszusammenarbeit», «Humanitäre Hilfe» und «Friedensförderung und Menschenrechte» verteilt werden. Der entsprechende Antrag wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.
- Gütertransportgesetz (Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen). Totalrevision (24.017 s)
In einem weiteren Mitbericht hat sich die FK-N mit den finanziellen Aspekten der Totalrevision des Gütertransportgesetzes auseinandergesetzt. Sie beantragt der federführenden Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) und ihrem Rat ohne Gegenantrag, die vom Bundesrat vorgeschlagenen Kredite anzunehmen. Sie folgt somit den Beschlüssen des Ständerates.
Die Kommission hat die vom Ständerat vorgeschlagene Änderung von Artikel 12 des Gesetzesentwurfs aus finanzpolitischer Perspektive beleuchtet. Die Änderung des Zahlungsrahmens über 40 Millionen für die Abgeltung des bestellten Gütertransportangebots auf der Schiene in einen Verpflichtungskredit erachtet sie als sinnvoll. Dadurch könne den Akteuren mehr Planungssicherheit gegeben und mehrjährige Bestellungen ermöglicht werden. Zudem begrüsst die Kommission, dass durch die Kürzung der Einlage aus dem Bundesanteil am Reinertrag der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) keine Mehrbelastung für den Bundeshaushalt entsteht.
Weitere Geschäfte der Finanzoberaufsicht
Die zuständigen Subkommissionen der FK-N haben die Kommission über die Ergebnisse ihrer Anhörungen zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz, zur aktuellen Finanzlage des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), zur Humanitären Hilfe im Nahen Osten und zum Immobilienpark des Internationalen Genfs orientiert. Ferner haben die Subkommissionen Bericht erstattet über ihre Erkenntnisse zu ihren Dienststellenbesuchen bei den Bundesämtern für Gesundheit und Landwirtschaft, im Bereich Verteidigung und zum Thema Wasserkraft. Schliesslich informierte die Finanzdelegation über die wesentlichen Aspekte ihrer Arbeiten seit März 2024.
Die Kommission tagte am 10. und 11. Oktober 2024 in Bern unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS, am 11. Oktober), und ihres Vizepräsidenten, Nationalrat Jacques Nicolet (SVP, VD, am 10. Oktober). Zeitweise anwesend waren die Vorsteherin des EFD und der Vorsteher des EDA, der Vorsitzende der Expertengruppe Aufgaben- und Subventionsüberprüfung sowie Vertreterinnen und Vertreter von diversen Departementen (EFD, EDA, WBF und UVEK).