In der Frühjahrssession 2025 haben die eidgenössischen Räte den Kantonswechsel der Gemeinde Moutier genehmigt. Damit ist die Jurafrage institutionell gelöst. Der Kantonswechsel von Moutier hat aber Auswirkungen auf den Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen. Auf Ersuchen der Staatspolitischen Kommission ihres Rates hat die FK-N geprüft, inwieweit die Rechtsgrundlagen über den Finanz- und Lastenausgleich dahingehend geändert werden sollten, dass bei der Berechnung der Finanzausgleichszahlungen sämtliche Daten der Gemeinde Moutier sofort ab deren Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura berücksichtigt werden. Für den Kanton Jura entsteht unter dem Strich ein Verlust von 65 Millionen Franken über sechs Jahre.
Die FK-N hat in dieser Sache die Kantone Jura und Bern sowie die betroffenen und involvierten Bundesbehörden (Eidgenössische Finanzverwaltung und Bundesamt für Justiz) angehört. Der Kommission lag ein Antrag auf Kommissionsmotion vor, welche temporäre Ausgleichszahlungen zugunsten des Kantons Jura fordert. Der Bundesrat soll alle Optionen prüfen, die es dem Kanton Jura ermöglichen würden, in den Jahren 2027 bis 2031 in Ergänzung zum bilateralen Abkommen zwischen den Kantonen Bern und Jura jährlich 13 Millionen Franken aus der Bundeskasse zu erhalten. Anschliessend sei dem Parlament ein Entwurf vorzulegen. Als mögliches Gefäss nennt die Motion das Entlastungspaket 2027, das gemäss Vorentwurf des Bundesrates vom 29. Januar 2025 ohnehin eine Änderung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG; SR 613.2) vorsieht.
Nach intensiven Diskussionen verabschiedete die FK-N einen entsprechenden Motionstext mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung (25.3425 n). Die Kommission zeigt Verständnis für die Argumente beider Parteien. Um eine pragmatische Lösung zu finden, die für keine der beiden Parteien finanzielle Nachteile mit sich bringt, schlägt die Mehrheit der Kommission vor, dass der Bund ausnahmsweise und vorübergehend eingreift und die mit dem Kantonswechsel verbundenen Mehrkosten in Höhe von 13 Millionen pro Jahr selbst übernimmt. Der Nationalrat wird sich mit der Motion voraussichtlich in der Sommersession 2025 befassen.
Voranschlag 2025. Nachtrag I (25.007 sn)
Weiter hat sich die FK-N im Rahmen einer allgemeinen Aussprache mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 befasst, den der Bundesrat mit seiner Botschaft vom 14. März 2025 beantragt hatte. Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament schuldenbremswirksame Nachtragskredite im Umfang von 674,9 Millionen Franken und Verpflichtungskredite, die sich auf insgesamt 34,7 Millionen Franken belaufen. Die allgemeine Aussprache drehte sich vor allem um den Nachtragskredit von 666 Millionen Franken für die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen und die für den Eigenbereich von Agroscope beantragte Mittelaufstockung um 3,25 Millionen Franken. Die Subkommissionen der FK-N werden die Anträge des Bundesrates in den kommenden Wochen im Rahmen der Detailberatung eingehend diskutieren.
Auswirkungen der US-Zölle auf die Bundesfinanzen
Aus aktuellem Anlass führte die FK-N eine Aussprache mit der Staatssekretärin für Wirtschaft. Sie liess sich dabei aus erster Hand über die Auswirkungen der kürzlich von der US-Regierung beschlossenen Erhebung von Zöllen auf die Schweizer Wirtschaft und deren mögliche Auswirkungen auf die Bundesfinanzen informieren. Gegenstand der Diskussionen waren auch die Handlungsoptionen des Bundesrates. Die FK-N wird die Entwicklungen in Sachen US-Zöllen aufmerksam weiterverfolgen.
Mitberichte der Finanzkommission zu Vorlagen mit finanziellen Auswirkungen
Die FK-N hat sich im Mitberichtsverfahren mit der Armeebotschaft 2025 (25.025 n) befasst. Mit 17 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen beantragt die FK-N der federführenden Sicherheitspolitischen Kommission ihres Rates und dem Nationalrat auf das Rüstungsprogramm 2025 einzutreten und ihm gemäss Entwurf zuzustimmen. Damit spricht sich die Finanzkommission für Verpflichtungskredite in der Höhe von rund 1,5 Milliarden Franken aus. Sie anerkennt die Dringlichkeit für Rüstungsinvestitionen aufgrund der geopolitischen Lage und der langen Beschaffungszeiten. Die FK‑N hält fest, dass die mit der Armeebotschaft 2025 geplanten Investitionen sich nach dem Ziel des Parlaments, die Armeeausgaben bis 2032 auf ein Prozent des BIP zu erhöhen, richten. Aus Sicht der Mehrheit ist die Frage der Gegenfinanzierung nicht im Rahmen dieser Vorlage zu klären, sondern anlässlich der Beratung des Voranschlags 2026, wenn die Räte ein schuldenbremsenkonformes Gesamtbudget zu verabschieden haben. Die Kommission lehnte einen Rückweisungsantrag mit 17 zu 8 Stimmen ab. Begründet wurde der Antrag damit, dass das Rüstungsprogramm 2025 zum jetzigen Zeitpunkt keinen finanzpolitischen Beschluss zulasse, weil wichtige Informationen fehlten. Zudem sei weder die Gegenfinanzierung geklärt noch hätten die neuen geopolitischen Gegebenheiten Eingang in die Botschaft gefunden. Die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger unterstützt die FK-N aus finanzpolitischen Überlegungen mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Das Immobilienprogramm VBS 2025 beantragt sie einstimmig zur Annahme.
Ebenfalls einstimmig beantragt die FK-N der federführenden Aussenpolitischen Kommission ihres Rates und dem Nationalrat die Zustimmung zu einem Verpflichtungskredit von 44,7 Millionen Franken für ein zinsloses Darlehen zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der Internationalen Organisation für Migration (IOM) in Genf (24.084 s). Die FK-N, deren zuständige Subkommission sich seit 2017 mit der Immobilie der IOM befasst, anerkennt die Notwendigkeit, das Sitzgebäude der IOM zu ersetzen. Das ausgewählte Projekt hält sie für zweckmässig. Die Kommission hat die Finanzierbarkeit des Vorhabens geprüft und Zusatzberichte eingefordert. Es wurde der FK-N plausibel dargelegt, dass das Projekt wirtschaftlich sinnvoll ist und die geplante jährliche Rückzahlung ab 2029 über einen Zeitraum von 50 Jahren die Organisation finanziell nicht belasten wird.
Erkenntnisse der Parlamentarischen Untersuchungskommission
Nachdem die eidgenössischen Räte den Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) über die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise vom 17. Dezember 2024 in der Frühjahrssession beraten und zur Kenntnis genommen haben, hat sich die PUK aufgelöst. Die FK-N führte eine Aussprache mit der Präsidentin der PUK über die erforderlichen Systemanpassungen zur Minimierung der Risiken für die Bundesfinanzen und die Rolle der Eidgenössische Finanzmarkaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank. Die FK-N nimmt die Schlussfolgerungen der PUK zur Kenntnis und würdigte die geleistete Arbeit. Im Gesetzgebungsprozess wird sich die Finanzkommission mittels Mitbericht zuhanden der zuständigen Sachbereichskommissionen einbringen und im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht die bestehenden Gefässe – insbesondere in den Bereichen der FINMA und der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde – nutzen.
Weitere Geschäfte
Weiter hat die FK-N den Tätigkeitsbericht 2024 der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel) beraten. Dabei thematisierte die Kommission unter anderem die Arbeiten der FinDel im Bereich des Bundespersonals, des Programms DigiSanté und der dritten Rhonekorrektion. Die FK-N dankt der FinDel und würdigt die geleistete Arbeit im Rahmen der Ausübung der Finanzoberaufsicht.
Schliesslich erstattete die für die Geschäfte des Eidgenössischen Finanzdepartements zuständige Subkommissionen Bericht über ihre Erkenntnisse zu ihrem Dienststellenbesuch beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.
Die Kommission hat am 3. und 4. April 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren die Präsidentin der PUK Credit Suisse, Vertretende der Kantone Bern und Jura, die Staatssekretärin für Wirtschaft sowie weitere Vertretende des Bundes (EFD, EDA, EJPD, VBS und WBF).