Aufgrund der umfangreichen ausgabenseitigen Entlastungsmassnahmen in den vergangenen Jahren, der guten Einnahmenentwicklung und der teilweisen Verbuchung der Asylausgaben für Schutzsuchende aus der Ukraine im ausserordentlichen Haushalt legt der Bundesrat der Bundesversammlung einen Voranschlag 2026 vor, der die Vorgaben der Schuldenbremse einhält. Mit einem strukturellen Überschuss von lediglich 108 Millionen Franken bleibt der finanzpolitische Handlungsspielraum jedoch äusserst knapp. Vor diesem Hintergrund hat die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) ihre Beratungen über den Voranschlag 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027–2029 aufgenommen. Dabei hörte sie den Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) an und führte die sogenannte allgemeine Aussprache.

Finanzpolitische Standortbestimmung der Finanzkommission

Die FK-N befasste sich Ende Juni erstmals mit den Eckwerten des Voranschlags 2026 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2027-2029 (25.041 sn). Ihre Beratungen setzte sie an ihrer Sitzung vom 1./2. September 2025 fort.

Sie hörte den Präsidenten des Direktoriums der SNB zur Geldpolitik der SNB und zu den wirtschaftlichen Aussichten in der Schweiz und weltweit im Voranschlagsjahr 2026 an. Im Mittelpunkt der Aussprache standen die möglichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen der von den USA eingeführten Zölle. Der Präsident des Direktoriums der SNB beantwortete auch Fragen zum angestrebte Eigenkapital der SNB, zur Verstetigung der künftigen Ausschüttungen an Bund und Kantone sowie zu den Anlagerichtlinien der SNB.

Anschliessend liess sich die Kommission von der Eidgenössischen Finanzverwaltung die erste Hochrechnung 2025 präsentieren. Gemäss aktueller Schätzung dürfte das Finanzierungsdefizit tiefer ausfallen als im Budget vorgesehen (rund 200 statt 800 Millionen Franken). Zudem rechnet die Finanzverwaltung mit Kreditresten in der Grössenordnung von 1,9 Milliarden Franken oder 2,2 Prozent der budgetierten Ausgaben sowie mit Kreditüberschreitungen von 1,1 Milliarden Franken. Trotz dieser kurzfristig positiven Entwicklung bleiben die Perspektiven gemäss Bundesrat für die kommenden Jahre angespannt.

Im Rahmen der allgemeinen Aussprache über den Voranschlag 2026 informierte die Vorsteherin des EFD die Kommission über die vorgesehenen Massnahmen zur Einhaltung der Schuldenbremse. Dazu zählen die weitere Inanspruchnahme ausserordentlicher Kredite für die Ausgaben im Zusammenhang mit dem Schutzstatus S (0,6 Milliarden Franken), die Umsetzung vorgezogener Massnahmen aus dem Entlastungspaket 2027 sowie Kürzungen im Eigenbereich der Verwaltung. Zur Diskussion führten unter anderem die Wechselwirkungen zwischen dem Entlastungspaket 2027, das in den kommenden Wochen dem Parlament zur Beratung überwiesen wird, und dem Finanzplan 2027–2029. Dank der geplanten Massnahmen wird 2026 ein struktureller Überschuss von 108 Millionen Franken erzielt – und damit die Schuldenbremse eingehalten.

Die zuständigen Subkommissionen der FK-N nehmen die Detailberatung zum Voranschlag 2026 am 2./3. September auf. Sie werden die Beratung im Oktober fortsetzen und der FK-N im Hinblick auf deren Sitzung vom 17.-19. November 2025 Anträge stellen. Die Budgetberatung in den eidgenössischen Räten findet in der Wintersession statt.

Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivildienst

Die FK-N hat den Postulatsbericht des Bundesrates zur Kenntnis genommen, mit dem das Postulat 23.4348 beantwortet wurde. Dieses war von der FK-N im Rahmen der Budgetberatung 2024 eingereicht worden. Die Kommission dankt dem Bundesrat und der Verwaltung für die sorgfältige Prüfung ihres Anliegens.

Eine Mehrheit der Kommission vertritt die Auffassung, dass in Zeiten knapper öffentlicher Finanzen der Kostendeckungsgrad des Bundesamtes für Zivildienst auf mindestens 100 Prozent angehoben werden soll. Sie beauftragt den Bundesrat deshalb, den Grundtarif für Einsatzbetriebe um 10 Prozent zu erhöhen. Mit 15 zu 9 Stimmen hat die Kommission eine entsprechende Kommissionsmotion eingereicht (25.3958 n).

Die Mehrheit der FK-N erwartet, dass damit Mehreinnahmen von jährlich rund 2 bis 2,5 Millionen Franken erzielt werden können. Sie erachtet es als wichtig, dass die Umsetzung dieses Auftrags mit möglichst geringem administrativem Aufwand für die Verwaltung und die Einsatzbetriebe erfolgt. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion ab. Sie befürchtet, dass dadurch die Institution des Zivildienstes weiter geschwächt würde und der administrative Aufwand für die Vollzugsbehörden wie auch für die Einsatzbetriebe zunähme.

Finanzielle Auswirkungen der Reform der Hinterlassenenrenten

Die FK-N befasste sich mit den finanzpolitischen Auswirkungen der Reform der Hinterlassenenrenten (24.078 n). Die zuständige Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) fällte Ende letzter Woche ihre Entscheide zuhanden des Nationalrates. Sie beantragt weitreichende Änderungen am Entwurf des Bundesrates. Weiter beantragt die SGK-N, die Vorlage mit der Volksinitiative der Mitte zur Abschaffung des Ehepaar-Plafonds bei der AHV (25.035 n) zu verknüpfen (siehe Medienmitteilung der SGK-N vom 29.08.2025).

Schätzungen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zufolge würden die von der SGK-N beantragten Änderungen die AHV wie folgt belasten: Im Jahr 2031 mit 150 Millionen Franken (bei 90 Millionen Bundesanteil), 2035 mit 450 Millionen (Bundesanteil: 170 Millionen) und 2040 mit 720 Millionen (Bundesanteil: 240 Millionen).

Die SGK-N wird eine detaillierte Übersicht der finanziellen Auswirkungen ihrer Anträge in den kommenden Tagen veröffentlichen. Aufgrund dieser Ausgangslage hat die FK-N mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, von einem Antrag zu den Anpassungen der SGK-N vorerst abzusehen und den Erstratsbeschluss abzuwarten. Sie ersucht jedoch die Finanzkommission des Ständerates, die finanziellen Folgen der Version des Nationalrates sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls finanzpolitisch begründete Korrekturen zu beantragen. Die FK-N behält sich vor, sich bei einer Differenz zwischen den Räten erneut mit der Vorlage zu befassen und im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens einen Mitbericht an die SGK-N zu richten.

Beschaffung des neuen Kampfflugzeuges F-35

Wie in ihrer Medienmitteilung vom 27. Juni 2025 angekündigt, befasste sich die FK-N erneut vertieft mit den jüngsten Entwicklungen im Beschaffungsprogramm Air2030 zur Erneuerung der Mittel zum Schutz des Luftraums. Die Kommission liess sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) über den aktuellen Stand und die finanzpolitischen Auswirkungen der neuen Rahmenbedingungen informieren. Im Zentrum stand die Beschaffung des Kampfflugzeugs F-35 und das weitere Vorgehen des VBS, nachdem die diplomatischen Bemühungen zur Durchsetzung des Festpreises gescheitert sind. Die FK-N hält fest, dass es sich bei den kommunizierten allfälligen Mehrkosten nach wie vor um Schätzungen handelt. Kritisch diskutiert wurden des Weiteren die Kommunikation gegenüber der parlamentarischen Oberaufsicht, die bereits geleisteten Zahlungen, die Folgen für vereinbarte Off-Set-Geschäfte sowie die Implikationen für die künftigen Budgetberatungen.

Weiter orientierte das VBS die Kommission über den Stand des Projekts zur bodengestützten Luftverteidigung grösserer Reichweite (Bodluv GR). Welche der fünf Liefertermine der Patriot-Systeme von der unbestimmten Verzögerung betroffen sind und zu welchen Mehrkosten dies führt, bleibt zur Besorgnis der FK-N weiterhin unklar. Schliesslich wurde auch das Projekt zur Beschaffung der Aufklärungsdrohne ADS15 behandelt.

Weitere Geschäfte der Finanzoberaufsicht

Die zuständigen Subkommissionen der FK-N informierten die Kommission über ihre laufenden Arbeiten: Sie berichteten einerseits über die Ergebnisse der Anhörungen zur finanziellen Lage von Swissmedic und andererseits über die Erkenntnisse aus ihren Dienststellenbesuchen beim Staatssekretariat für Wirtschaft sowie zum Thema Raumfahrt. Schliesslich beschloss die FK-N, die Entwicklungen der finanziellen Lage von Skyguide weiterhin aufmerksam zu verfolgen. In diesem Zusammenhang befasste sich die Kommission mit der Stellungnahme des Vorstehers des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) auf die von den Finanzkommissionen Anfang Juli gestellten Fragen.

Die Kommission hat am 1. und 2. September 2025 unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Nationalrätin Sarah Wyss (SP, BS), in Bern getagt. Teilweise anwesend waren die Bundespräsidentin, der Vorsteher des VBS, der Präsident des Direktoriums der SNB sowie Vertretende verschiedener Departemente (EFD, EDI, VBS und WBF).