Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 (23.041 sn)
Am 28. Juni 2023 hat der Bundesrat das Zahlenwerk für das
Budget 2024 mit einem ordentlichen Finanzierungsdefizit von 0,5 Milliarden Franken verabschiedet. Mit einem Handlungsspielraum (struktureller Überschuss) von 5 Millionen Franken entspricht es äusserst knapp den Vorgaben der Schuldenbremse, welche ein konjunkturelles Defizit von einer halben Milliarde Franken erlauben würde. Das Parlament kann deshalb im Rahmen der Beratung der Vorlage des Bundesrates nur dann Aufstockungen vornehmen, wenn es gleichzeitig an anderer Stelle Kürzungen im selben Umfang beschliesst. In diesem finanzpolitisch sehr engen Korsett wird es Aufgabe des Parlaments sein, gegebenenfalls bestimmte Staatstätigkeiten zugunsten anderer zu priorisieren.
Der Bundesrat rechnet auch im Jahr 2024 mit bedeutenden ausserordentlichen Ausgaben, welche nicht unter die Schuldenbremse fallen. Diese betreffen namentlich die Mitteltransfers an die Kantone im Zusammenhang mit geflüchteten Personen aus der Ukraine (1,2 Mrd. Franken), einen
Kapitalzuschuss an die SBB im Nachgang zur Covid-Pandemie (1,2 Mrd.) und eine allfällige Aktivierung des Rettungsschirms für die Strombranche (4 Mrd.). Unter dem Strich resultiert ein Finanzierungsdefizit von 6,7 Milliarden Franken.
Gegenstand der Diskussion in den FK waren unter anderem die hohen geplanten ausserordentlichen Ausgaben, die Querschnittkürzungen bei allen Departementen, die Kürzungen im Agrarbudget, die Vorschläge des Bundesrates für Entlastungsmassnahmen bei den gebundenen Ausgaben ab 2025 und die finanziellen Auswirkungen der geplanten Revision der Hinterlassenenrenten. Die FK werden die Budgetberatung Ende August fortsetzen, nachdem der Bundesrat seine Botschaft zum Voranschlag 2024 mit integriertem Ausgaben- und Finanzplan 2025-2027 verabschiedet hat.
Verfahren bei dringlichen Krediten
Die FK haben sich über das Verfahren bei dringlichen Krediten, welches zuletzt anlässlich der Beratung der Verpflichtungskredite zur Rettung der Credit Suisse zur Anwendung kam, intensiv ausgetauscht. In diesem Zusammenhang war auch die parteipolitische Zusammensetzung der Finanzdelegation (FinDel) Gegenstand der Diskussion. Die FK haben die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) beauftragt, der Frage des Handlungsbedarfs näher nachzugehen. Geprüft werden soll insbesondere, inwieweit die Rechtswirkung einer Ablehnung der nachträglichen Genehmigung von Verpflichtungs- und Voranschlagskrediten, welche durch die FinDel im dringlichen Verfahren bereits freigegebenen wurden, im Finanzhaushaltsgesetz (FHG, RS
611.0) zu präzisieren sei. Zudem wird die FK-N prüfen, inwiefern das bestehende Regelwerk zur Konstituierung und Zusammensetzung der FinDel angepasst werden soll. Wird Handlungsbedarf erkannt, so wird die FK-N noch vor dem Legislaturwechsel eine entsprechende Gesetzesrevision mittels Kommissionsinitiative anstossen.
Begleitende Oberaufsicht in ausserordentlichen Krisen
Weiter befassten sich die FK mit der Frage, ob das Parlament die begleitende Oberaufsicht in ausserordentlichen Krisen verstärken sollte. Im Rahmen der externen
Untersuchung, welche der Vorsteher des Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) im Juni 2022 im Zusammenhang mit der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen einleitete, formulierte der Untersuchungsbeauftragte eine entsprechende Empfehlung (siehe
Schlussbericht, Empfehlung 10). FinDel und FK erkennen keinen Handlungsbedarf. Das bestehende System der begleitenden Oberaufsicht, das während der Covid-19-Krise laufend zur Anwendung kam, habe sich bewährt.
Finanzoberaufsicht über die Bundesunternehmen
Schliesslich haben die Subkommissionen der FK den Plenarkommissionen über ihre Erkenntnisse zur Erreichung der strategischen Ziele der
Unternehmen und Anstalten des Bundes im Geschäftsjahr 2022 Bericht erstattet. Als Oberaufsichtskommissionen prüfen die FK die Wahrnehmung der Eignerrolle durch den Bundesrat und die Departemente.
Die jährliche Sitzung der vereinigten Finanzkommissionen fand am 29. Juni 2023 in Luzern unter der Co-Leitung des Präsidenten der FK-N, Nationalrat Roland Fischer (GLP, LU), und der Präsidentin der Finanzkommission des Ständerates (FK-S), Ständerätin Johanna Gapany (FDP, FR) statt. Zum Finanzpolitischen Seminar der FK wurde eine separate
Medienmitteilung veröffentlicht.