Die Kommission liess sich von Bundesrat Ueli Maurer über die Entscheide des Bundesrates vom 13. Januar 2021 orientieren. Einstimmig unterstützt sie die Strukturellen Reformen (20.067), den Rahmenkredit für die Wohnraumförderung 2021-2027 (20.074n) sowie die Motion «Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur» (20.4260).

1. Aussprache zu den Entscheiden des Bundesrates beim Härtefallprogramm

Die Kommission liess sich von Bundesrat Ueli Maurer und dem Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung die Entscheide des Bundesrates vom 13. Januar 2021 zur Unterstützung der Wirtschaft sowie die in den letzten Wochen erfolgten Arbeiten der Verwaltung erläutern (vgl. Medienmitteilung des Bundesrates). Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass der Bundesrat aufgrund der epidemiologischen Situation die Massnahmen innert kürzester Frist und in hohem Tempo anpasste, was auch zu erheblichen finanziellen Mehrbelastungen führen wird.

Für die Finanzkommission ist wichtig, dass die Gesuche um Härtefallunterstützung rasch bearbeitet werden, damit die von den Einschränkungen Betroffenen die ihnen versprochenen Mittel schnell erhalten. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass trotz des hohen Umsetzungstempos gewisse Kontrollen durchgeführt werden können, da die Massnahmen durch Steuergelder finanziert sind. Es gilt zu verhindern, dass die Akzeptanz für die Massnahmen in der Bevölkerung durch Missbrauchsfälle untergraben wird. Die Vertretung des EFD wies darauf hin, dass die Kantone Änderungen an vor kurzem beschlossenen Massnahmen kritisch gegenüberstehen, weil solche eine rasche Bearbeitung der Gesuche stark erschweren, womit die Auszahlung der Hilfe verzögert wird. Die Finanzkommission teilt diese Auffassung und plädiert dafür, dass die jetzt beschlossenen Massnahmen nur in wirklich begründeten Fällen weiter verschärft werden. Die Frage, ob weitere Unterstützungsmassnahmen notwendig sind, muss anhand der Entwicklung der Pandemie und deren Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft beurteilt werden. Sollten neue Massnahme notwendig werden, so sind diese so zu konzipieren, dass die oben aufgeführten Kriterien zur Anwendung kommen können.

In Bezug auf die finanzielle Lastenverteilung ist die Kommission der Ansicht, dass sich Bund und Kantone die Lasten angemessen teilen müssen. Das Überbürden eines Grossteils der Pandemiekosten auf den Bund lehnt die Finanzkommission als für die Finanzplanung des Bundes zuständige Kommission ab. Der Bund ist für zahlreiche wichtige Aufgaben zuständig, die auch künftig finanziert werden müssen. Eine zu hohe Kostenbeteiligung des Bundes könnte darüber hinaus auch durchaus zu Fehlanreizen führen. Bei allfällig weiteren Hilfsmassnahmen ist dieser Grundsatz für die Kommission zu beachten. Die Kommission dankt den Beteiligten für die grosse Arbeit unter den erschwerten Bedingungen.

2. Strukturelle Reformen unbestritten

Die Vorlage über administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts (20.067) ist in der FK-S unbestritten. Die Kommission ist oppositionslos auf das Geschäft eingetreten und empfiehlt es dem Ständerat in der Gesamtabstimmung einstimmig zur Annahme. Die Vorlage basiert auf dem Massnahmenpaket des Bundesrates über die strukturellen Reformen vom 30. August 2018 und setzt diejenigen Massnahmen um, die eine Gesetzesänderung erfordern. Konkret beinhaltet die Vorlage sechs Massnahmen, mit denen die Effizienz der Bundesverwaltung gesteigert und Abläufe vereinfacht werden sollen.

Der Nationalrat hatte zwei Artikel aus Massnahme 6 zur Überwachung des Post‑ und Fernmeldeverkehrs in einen separaten Entwurf ausgegliedert, um sie von der zuständigen Kommission vertieft prüfen zu lassen. Die FK-S unterstützt die Aufteilung und vertiefte Diskussion dieser Bestimmungen ebenfalls einstimmig.

Die FK-S betont jedoch den bestehenden Auftrag des Parlaments aus der 2017 überwiesenen Motion «Gebundene Ausgaben reduzieren» (17.3259) ihrer Schwesterkommission, die gebunden Ausgaben um 5–10 Prozent zu reduzieren, der mit dieser Vorlage noch nicht umgesetzt sei. Sie fordert den Bundesrat in diesem Zusammenhang insbesondere auf, die laufende Überprüfung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen rasch voranzutreiben.

3. Nutzen und Risiken von Solidarbürgschaften in der Wohnraumförderung analysieren

In einem mündlichen Mitbericht an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) unterstützt die FK-S den Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraum­förderung 2021–2027 (20.074) im Grundsatz oppositionslos. Die FK-S beantragt der WAK-S jedoch, beim Bundesrat eine vertiefte Analyse des Instrumentes der Solidarbürgschaften in diesem Kontext in Auftrag zu geben. Nach den Erfahrungen mit Solidarbürgschaften bei den Hochseeschiffen sei es notwendig, das Risiko wie auch mögliche Alternativen eingehend zu prüfen. Die Kommission betont zuhanden der WAK-S zudem, die regionale Verteilung der Bürgschaften der Emissionszentrale für gemeinnützigen Wohnbau (EGW) sei zu verbessern und strukturschwache Regionen stärker zu berücksichtigen.

4. Motion Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der vom Nationalrat in der Wintersession 2020 angenommenen Motion 20.4260 «Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur und Daten‑Governance in der Bundesverwaltung». Für die Kommission ist wichtig, dass auch die Kantone, die teilweise in diesem Bereich schon weiter sind, bei der Umsetzung einbezogen werden.

Die Finanzkommission des Ständerats tagte am 21. Januar 2021 unter der Leitung ihres Präsidenten, SR Peter Hegglin (M-CEB/ZG), in Bern. Zeitweise anwesend waren Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher des EFD, der Direktor und weitere Mitarbeitende der Eidg. Finanzverwaltung sowie Vertretungen aus dem EDI, WBF und UVEK.