Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zum nationalen Finanzausgleich angehört, um zu erfahren, wie diese das aktuelle System bewertet und welche Aspekte analysiert werden sollten, um das System allenfalls zu verbessern. Die FK-S hat zudem die Beratung einer Kommissionsmotion der FK-N sistiert, die Ausgleichszahlungen an den Kanton Jura verlangt. Ferner hat die Kommission die Staatsrechnung 2024 des Bundes sowie den Nachtrag I zum Voranschlag 2025 geprüft und genehmigt.

Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen: Anhörung der Kantone

Die FK-S behandelte an ihrer Sitzung vom 17. Oktober 2024 im Beisein der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) den vierten Wirksamkeitsbericht 2020 – 2025 zum Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen und entschied damals, die Kantone zu einem späteren Zeitpunkt anzuhören.

An der Sitzung hat nun eine Delegation der Konferenz der Kantonsregierungen bestehend aus dem Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz, der Finanzdirektorin des Kantons Jura und dem Finanzdirektor des Kantons Tessin, der Kommission ihre Erwägungen zum aktuellen Finanzausgleichssystem dargelegt. Die FK-S ist der Ansicht, dass das aktuelle System im Grossen und Ganzen gut funktioniert und seine Aufgabe erfüllt, weshalb sie mit dem Bundesrat einig geht, dass es im jetzigen Moment keine Revision des Finanz- und Lastenausgleichsgesetzes FiLaG braucht. Im Hinblick auf den nächsten Wirksamkeitsbericht 2026 – 2029 ist sie mit den Kantonen der Ansicht, dass dann gewisse Parameter und Regelungen überprüft und zum Teil angepasst werden sollten. Themen sind unter anderem gewisse sich verschärfende Unterschiede zwischen den finanzstarken und den finanzschwachen Kantonen, doch müssen diese Disparitäten vertieft und auch innerhalb der einzelnen Leistungsgruppen analysiert werden. Wichtig ist, dass der nationale Finanz- und Lastenausgleich auch zukünftig dem Zusammenhalt des Landes dient. Dazu kann auch beitragen, die Faktoren zur Bestimmung des geografisch-topografischen und des soziodemografischen Lastenausgleichs zu überprüfen, insbesondere im Zusammenhang mit der Berücksichtigung der besonderen und unterschiedlichen Situation der Grenzkantone.

Temporäre Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier (25.3425 n)

Auf Ersuchen ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission hat die Kommission darüber diskutiert, ob es sinnvoll wäre, eine Motion mit gleichem Wortlaut wie die Kommissionsmotion 25.3425 «Temporäre Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier» der FK-N vom 4. April 2025 zu beschliessen. Sie hat sich entschieden, vom EFD weitere Unterlagen zu verlangen inkl. verschiedener Varianten für die Finanzierung der 65 Millionen Franken, welche der Bund dem Kanton Jura in fünf Jahresraten überweisen soll. Damit bleibt dieses Geschäft bis August sistiert. Der Beschluss fiel mit 6 zu 5 Stimmen; die Minderheit wollte sofort entscheiden.

Staatsrechnung 2024 (25.003 sn)

Die FK-S hat an ihrer Sitzung zudem die Staatsrechnung 2024 geprüft. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat der Kommission eingangs die Kernzahlen der Staatsrechnung, die Höhe der Bundesverschuldung und den Stand des Amortisationskontos präsentiert. Sie hat darauf hingewiesen, dass die Finanzlage des Bundes nach wie vor angespannt ist, auch wenn das Jahr 2024 aus haushaltspolitischer Sicht besser verlief als erwartet. Sie hat zudem betont, dass das grundsätzliche Problem nicht die fehlenden Einnahmen, sondern die stetig wachsenden Ausgaben sind.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Staatsrechnung 2024 und die drei diesbezüglichen Bundesbeschlüsse anzunehmen. Sie stützt diesen Antrag auf die entsprechend lautenden Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) und auf die mündlichen Berichterstattungen ihrer Subkommissionen, die sich detailliert mit den Rechnungen der verschiedenen Departemente und Bundesämter auseinandergesetzt haben.

Die herausfordernde Haushaltslage des Bundes wird die Finanzkommission weiterhin beschäftigen, sei es im Zusammenhang mit den Ausgaben der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), dem gestiegenen Finanzbedarf der Armee oder der Einhaltung der Schuldenbremse.

Nachtrag I zum Voranschlag 2025 (25.007 sn)

Auf der Grundlage der Vorprüfungen, die ihre Subkommissionen zwischen Mitte April und Anfang Mai vorgenommen haben, hat die Kommission den Nachtrag I zum Voranschlag 2025 des Bundes vorberaten. Dieser umfasst Nachtragskredite in Höhe von 674,9 Millionen Franken, von denen 666 Millionen Franken für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen und 8,9 Millionen Franken für sechs weitere Kredite des EDA und des WBF vorgesehen sind. Hinzu kommen Zusatzkredite in Höhe von 34,7 Millionen Franken für das Bundesamt für Bauten und Logistik und eine Budgeterhöhung des Bahninfrastrukturfonds in Höhe von 98,5 Millionen Franken. Im Mittelpunkt der Kommissions-beratungen stand der Kredit für die Teilnahme an den EU-Forschungsprogrammen.

Die Kommission hat weitere Informationen darüber verlangt, wie sich dieser umfangreiche Nachtragskredit tatsächlich auf den ursprünglich vorgesehenen Gesamtbetrag für die Beteiligung der Schweiz am Horizon-Programm auswirkt und ob im Falle seiner Annahme die Vorgaben der Schuldenbremse eingehalten werden.

Die Kommission hat einen Antrag auf Streichung dieses Kredits mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass dieser Nachtragskredit den früheren Beschlüssen des Bundesrates und einer Mehrheit des Parlaments für eine Vollassoziierung an den EU-Forschungsprogrammen entspricht. Dazu gehört insbesondere der Verpflichtungskredit von 5,422 Milliarden Franken, der Ende 2020 von den eidgenössischen Räten für die Teilnahme der Schweiz an den genannten Programmen für die Jahre 2021–2027 bewilligt worden ist. Von Seiten der Bundesverwaltung wurde zudem beteuert, dass dieser Verpflichtungskredit eingehalten werden kann. Die Kommissionsminderheit äussert die Befürchtung, dass der Nachtragskredit gegen die Vorgaben der Schuldenbremse verstossen könnte, wenn die Kreditreste nicht ausreichen, um diesen am Jahresende zu kompensieren. Zudem scheine die Übergangslösung, die nach dem Ausschluss der Schweiz von den Programmen gefunden wurde, effizient zu sein.

Die restlichen Kredite hat sie ohne Gegenstimme gutgeheissen. Dieses Geschäft wird an der kommenden Sommersession der eidgenössischen Räte behandelt.

Finanzoberaufsicht über die Informatik des Bundes

Die Subkommissionen der FK-S haben der Kommission Bericht erstattet über ihre Erkenntnisse und Schlussfolgerungen in Sachen Steuerung und Beaufsichtigung der Informatik der Departemente. Die Informatikausgaben sind eine wichtige Finanzposition des Bundes. Die zahlreichen und bisweilen mehrjährigen Projekte stellen einen erheblichen Risikofaktor für die Bundesfinanzen dar. Die Finanzkommission ist sich bewusst, wie wichtig ihre Oberaufsicht ist, um allfällige Risiken zu minimieren und möglichst frühzeitig Kenntnis von Problemen zu erlangen, weshalb sie und ihre Subkommissionen sich im Rahmen ihrer Finanzoberaufsicht auch in Zukunft eingehend mit der Informatik des Bundes befassen werden.

Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz

Nachdem Informationen aus einem technischen Untersuchungsbericht (im Folgenden KAMIR-Bericht) veröffentlicht wurden, der zum Schluss kommt, dass im Gebiet des ehemaligen Munitionslagers Mitholz, ein schwerer Unfall zwar nicht völlig ausgeschlossen werden kann, die Gefahr tendenziell aber viel geringer sein könnte als angenommen, hat die FK-S einige Akteure des Dossiers angehört. Die Kommission hat sich vor allem nach der Wahrscheinlichkeit eines Unfalls, nach der Risikopolitik im Rahmen dieses Projekts und nach den Folgen einer allfälligen Redimensionierung erkundigt. Die FK-S wird die Diskussion zu diesem Thema aufgrund der finanziellen Tragweite dieses Projekts an einer ihrer nächsten Sitzungen weiterführen.

Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer

Die FK-S hatte an ihrer Sitzung vom 16. Januar 2025 vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 21.3440 («Finanzierung der AHV durch eine Finanzmarkttransaktionssteuer») Kenntnis genommen und die Verwaltung um verschiedene Zusatzinformationen ersucht. Die Kommission hat an ihrer gestrigen Sitzung Kenntnis vom vorliegenden Zusatzbericht genommen und beschlossen, ihre Beratungen zu diesem Thema abzuschliessen.

Standortbestimmung bei der OECD-Steuer

Die Kommission hat zudem Kenntnis genommen vom Zusatzbericht, den ihr das EFD auf ihren Wunsch hin unterbreitet hat. Die Kommission und ihre für das EFD zuständige Subkommission verfolgen dieses Dossier – namentlich bei der Prüfung des Voranschlags – weiterhin aufmerksam. Sie analysieren dabei, ob die vom Bund und von den Kantonen gewählten Umsetzungsbeschlüsse und -massnahmen den Vorgaben der OECD entsprechen und wie sie sich auf den nationalen Finanzausgleich auswirken.

Jahresbericht 2024 der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK)

Die Kommission hat ferner vom Jahresbericht der EFK Kenntnis genommen, der ihr von deren Direktor detailliert präsentiert wurde. Die anschliessende Frage- und Diskussionsrunde konzentrierte sich auf die Probleme und Risiken, die einige verselbstständigten Einheiten des Bundes darstellen können. Die Kommission begrüsst die umfangreiche Arbeit der EFK, deren Bericht am 20. Mai 2025 veröffentlicht wird.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 15.4112 («Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle. Prüfung der Kriterien für die Unterstellung von Organisationen ausserhalb der Bundesverwaltung»), welches den Bundesrat beauftragt hatte zu prüfen, nach welchen Kriterien verwaltungsexterne Träger öffentlicher Aufgaben der Prüfung durch die EFK zu unterstellen sind. Sie teilt die Schlussfolgerungen des Bundesrates und hält eine Anpassung der Kriterien nicht für notwendig.

Zu guter Letzt ist die Kommission von ihren zuständigen Subkommissionen über den Stand und die neuesten Entwicklungen bei der Umsetzung des Programms SUPERB sowie über die Situation in Bezug auf die RUAG MRO und die RUAG International orientiert worden.

Die Kommission hat am 12. und 13. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EFD, der Finanzdirektoren der Kantone Zürich und Tessin, der Finanzdirektorin des Kantons Jura und des Direktors der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des WBF, des EDI und des UVEK in Bern getagt.