Die FK-S hat ihre Ende Oktober begonnene Detailberatung des Entlastungspakets mit zwei weiteren Sitzungstagen abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 4 Stimmen zuhanden des Ständerats verabschiedet.
Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft zum Entlastungspaket 27 insgesamt 57 Massnahmen vorgeschlagen, wovon mehr als die Hälfte Gesetzesänderungen erfordern. Damit sieht der Bundesrat im Jahr 2027 ein Entlastungsvolumen von 2,4 Milliarden Franken und rund 3 Milliarden Franken in den Jahren 2028 und 2029 vor. Selbst mit diesen Sparmassnahmen rechnet der Bundesrat jedoch aufgrund des starken Ausgabenwachstums mit strukturellen Defiziten in Milliardenhöhe.
Die FK-S hat das EP27 in den letzten Wochen in ihren Subkommissionen vorberaten und an insgesamt vier Sitzungstagen in der Plenarkommission behandelt und dabei insgesamt über 100 Anträge aus den Subkommissionen, den mitberichtenden Sachbereichskommissionen sowie Einzelanträge zu den verschiedenen Massnahmen behandelt. Die Kommission hat alle Anträge in Anwesenheit der Vorsteherin des Finanzdepartements sowie den jeweils betroffenen Departementsvorstehenden und des Bundeskanzlers diskutiert und sich Fragen dazu beantworten lassen.
Die Anpassungen und Ergänzungen der Kommission führen im Jahr 2027 zu einer Entlastung des Bundeshaushalts von rund 1,8 Milliarden Franken. In den Jahren 2028 und 2029 beträgt die Entlastungswirkung rund 2,4 Milliarden Franken. Damit liegt das von der FK-S vorgeschlagene Sparvolumen pro Jahr ca. 650 Millionen Franken unter dem Antrag des Bundesrates. Die FK-S beantragt somit rund drei Viertel des Sparvolumens des Bundesrates. Damit wird nach Ansicht einer Mehrheit der FK-S ein Grossteil der Sparvorschläge des Bundesrates umgesetzt und durch die Anpassung von besonders umstrittenen Massnahmen die Referendumsfähigkeit gestärkt.
Die FK-S ist auf ihren Entscheid zum Subventionsgesetz, den sie an ihrer Sitzung vom 27. und 28. Oktober getroffen hat, zurückgekommen und hat beschlossen, die Streichung der Massnahme 57 «Änderung Subventionsgesetz» zu beantragen. Die Kommission hat zudem in enger Absprache mit dem SEM drei Massnahmen beschlossen, um die Verfahren im Asylbereich zu beschleunigen und dadurch Kosteneinsparungen zu erreichen.
Eine Minderheit der Kommission lehnt einen grossen Teil der Entlastungsmassnahmen ab. Die Minderheit kritisiert zudem, dass nur wenige Mehreinnahmen beschlossen wurden. Die Minderheit lehnte die Vorlage in der Gesamtabstimmung denn auch ab.
Die Kommission hat im Kontext der Diskussion über Massnahme 10 «Kürzung der Finanzhilfen für die Sportförderung» zudem zwei Postulate verabschiedet. Mit diesen will die FK-S den Bundesrat beauftragen, die Kriterien für die Unterstützung internationaler Sportanlässe (Po. 25.4403), sowie die Kriterien für die Gewährung von J+S-Fördermitteln (Po. 25.4404) zu prüfen.
Es wurden zu zahlreichen Massnahmen Anträge eingereicht, die von der Kommission abgelehnt wurden. Rund 30 davon gehen als Minderheitsanträge in den Ständerat. Die ständerätliche Gesetzesfahne und die Fahne zu den Massnahmen im Finanzplan, auf denen alle Mehrheits- und Minderheitsanträge aufgeführt sind, werden in der ersten Woche der Wintersession auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Der Ständerat behandelt die Vorlage am 17./18. Dezember 2025.
Die FK-S hat ihre Beschlüsse den Bundeshausmedien am 28. November an einem Point de presse vorgestellt. Die konkreten Beschlüsse der Kommission zu den einzelnen Massnahmen gemäss Botschaft des Bundesrates sind der ausführlichen Übersicht in der Beilage zu entnehmen.
Nachmeldung des Bundesrates zum zweiten Nachtrag zum Voranschlag 2025 (25.042 sn)
Mit einer Nachmeldung vom 19. November 2025 an die Finanzkommissionen beantragt der Bundesrat die Aufstockung der Mittel für die humanitäre Hilfe im Sudan und dessen Nachbarländern um 50 Millionen Franken (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 19.11.2025). Der Bundesrat reagiert so auf die dramatische Lage im Sudan, die sich in den letzten Wochen weiter zugespitzt hat. Der Kredit soll es der Schweiz ermöglichen, einen Beitrag zur Linderung der Folgen der erneuten Eskalation dieses brutalen Konflikts zu leisten. Gleichzeitig beantragte er der Finanzdelegation, die Mittel dringlich zu bewilligen. Die FinDel entschied am 25. November 25 Millionen Franken dringlich zu bewilligen. Die anderen 25 Millionen verwies sie auf den ordentlichen Nachtragsweg mit Vorberatung durch die Finanzkommissionen und Beschluss durch die Räte (Medienmitteilung der FinDel vom 26.11.2025). Der Vizepräsident der FinDel orientierte über deren Beschluss. Eine Vertretung des EDA stellte die Nachmeldung vor. Nach einer ausführlichen Diskussion über die Verwendung der beantragten Mittel und deren Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung beantragt die Kommission ihrem Rat mit 11 Stimmen (1 Enthaltung), den vom Bundesrat beantragten Nachtragskredit von 50 Millionen Franken zu bewilligen. Sie ist der Ansicht, dass die sich verschlechternde Lage im Sudan eine rasche und gezielte finanzielle Unterstützung erfordert, damit die Not der Bevölkerung gelindert werden kann. Sie beantragt ihrem Rat daher, die von der Finanzdelegation bereits bewilligten 25 Millionen Franken als dringlichen Nachtrag nachträglich zu genehmigen und die restlichen 25 Millionen als ordentlichen Nachtrag gutzuheissen. Der Ständerat befindet am 2. Dezember über den Kredit, bevor sich die Finanzkommission des Nationalrates und der Nationalrat mit dem Antrag befassen.
Die Kommission hat am 27. und 28. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit der Bundespräsidentin, des Departementsvorstehers des UVEK und von Vertreterinnen und Vertretern des EFD, des EDA und des UVEK in Bern getagt.