Die Vereinigte Bundesversammlung besetzt am 19. Juni 2019 zwei ordentliche Richterstellen am Bundesgericht und eine nebenamtliche Richterstelle am Bundesstrafgericht neu. Am gleichen Tag steht zudem die Wiederwahl der beiden stellvertretenden Bundesanwälte an. Die entsprechenden Wahlvorschläge werden der Bundesversammlung von der Gerichtskommission unterbreitet.

​Ergänzungswahl von Mitgliedern des Bundesgerichtes

Die Kommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung vor, als Ersatz für die scheidenden ordentlichen Bundesrichter Peter Karlen (SVP) und Jean-Maurice Frésard (SP)

  • Julia Hänni (CVP), deutschsprachig, und
  • Bernard Abrecht (SP), französischsprachig,

zu wählen.

Als Doktorin der Rechtswissenschaften und Professorin für öffentliches Recht kann Julia Hänni einen ausserordentlichen akademischen Werdegang vorweisen. Ausserdem verfügt sie über mehrjährige Erfahrung als Gerichtsschreiberin an der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung des Bundesgerichts. Bernard Abrecht ist Doktor der Rechtswissenschaften und verfügt über ein Anwaltspatent. Er ist nebenamtlicher Richter am Bundesgericht, präsidiert derzeit die Zivilberufungskammer (Cour d’appel civile) des Kantonsgerichts Waadt und war mehrere Jahre an der Sozialversicherungskammer dieses Gerichts tätig.

Ergänzungswahl von Mitgliedern des Bundesstrafgerichtes

Die Kommission schlägt der Vereinigten Bundesversammlung zudem vor, als Ersatz für Claudia Solcà (CVP), die zur ordentlichen Richterin an der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts gewählt worden ist,

  • Monica Galliker (CVP)

zur nebenamtlichen Richterin italienischer Sprache an der Straf- und Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts zu wählen. Monica Galliker verfügt über ein Anwaltspatent und über mehrjährige Erfahrung als Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Tessin.

Wiederwahl der beiden stellvertretenden Bundesanwälte

Überdies schlägt die Gerichtskommission der Vereinigten Bundesversammlung vor, die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Jacques Rayroud für die Amtsperiode 2020–2023 wieder zu wählen. Über ihren Vorschlag betreffend die Wiederwahl von Bundesanwalt Michael Lauber wird sie, wie bereits bekanntgegeben (Medienmitteilung vom 15. Mai 2019), erst im Herbst befinden.