Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat die Beschaffung von Schutzmasken in der ersten Phase der Pandemie (Januar – Juni 2020) untersucht. Sie bemängelt, dass der Bundesrat und das VBS die Armeeapotheke mit dieser Beschaffung beauftragten, ohne dieser gleichzeitig zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Dadurch wurden die Qualitätskontrollen vernachlässigt. Nebst den Mängeln bei der eigentlichen Maskenbeschaffung kritisiert die GPK-N, dass das VBS es bisher nicht geschafft hat, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen und seit längerem kursierende Vorwürfe und Fragen zu klären.

Im Rahmen der Inspektion der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) untersuchte die GPK-N die Beschaffung von Schutzmasken in der ersten Phase der Pandemie (Januar – Juni 2020). Die Kommission konzentrierte sich auf Fragen zur Beauftragung der Armeeapotheke, zum Ablauf der Maskenbeschaffung und zu Qualitätskontrollen. Die Frage nach der Angemessenheit der Preise für die beschafften Masken war hingegen nicht Gegenstand der Untersuchung, zumal in diesem Zusammenhang auch zwei Strafverfahren laufen.

Im Rahmen ihrer Untersuchung stellte die GPK-N gewisse Mängel beim Auftrag an die Armeeapotheke und bei der Maskenbeschaffung fest, aber auch eine fehlende Transparenz und Aufarbeitung der Versäumnisse durch das VBS.

Fehlende Transparenz

Die GPK-N stellt fest, dass die Transparenz in Bezug auf die Maskenbeschaffungen durch die Armeeapotheke nach wie vor ungenügend ist und das VBS Fragen und Vorwürfe bezüglich der Beschaffung nur ungenügend geklärt hat. Auch für die GPK-N war es schwierig, klare Auskünfte zu den Prozessen und Abläufen bei der Maskenbeschaffung zu erhalten. Sie erhielt mehrfach ungenügende oder unklare Auskünfte und das VBS legte gegenüber der Kommission erst sehr spät offen, dass für die Qualitätskontrolle der Masken zu wenig Ressourcen eingesetzt und daher Möglichkeiten zur Mängelrüge verpasst wurden. Die GPK-N geht davon aus, dass die laufenden Strafuntersuchungen einige weitere, noch offene Fragen zur Maskenbeschaffung, insbesondere zur Angemessenheit der Preise, klären werden.

Beauftragung der Armeeapotheke: fehlende Ressourcen und mangelhafte Qualitätskontrollen

Für die GPK-N ist schwer nachvollziehbar, dass der Bundesrat und das VBS die Beauftragung der Armeeapotheke mit einem so grossen und teilweise auch neuartigen Auftrag bezüglich der dafür notwendigen Ressourcen nicht von Anfang an hinterfragten bzw. der Armeeapotheke direkt zusätzliche Ressourcen zur Verfügung stellten.

Die fehlenden Ressourcen führten aus Sicht der Kommission dazu, dass Qualitätskontrollen vernachlässigt wurden. Dadurch wurden Möglichkeiten zur Mängelrüge und allenfalls auch Möglichkeiten, von Verträgen zurückzutreten, verpasst. Die GPK-N kritisiert in diesem Zusammenhang insbesondere, dass die Kontrollen der gelieferten Waren im Sommer und Herbst 2020, als sich die Pandemie-Situation entspannt hatte, nicht nachgeholt wurden.

Die Qualitätskontrollen wurden auch dadurch erschwert, dass es in der Schweiz kein Labor gab (und nach wie vor keines gibt), welches über eine Akkreditierung für den Test von medizinischen Masken verfügte. Da Schutzmasken auch in zukünftigen Pandemien ein wichtiges Gut sein dürften, empfiehlt die GPK-N dem Bundesrat, zu prüfen, ob es zweckmässig und wirtschaftlich wäre, wenn die Schweiz über eine Stelle verfügen würde, welche für die Qualitätsprüfung von medizinischen Schutzmasken akkreditiert ist.

Schlussfolgerungen

Der GPK-N ist es wichtig festzuhalten, dass die zuständigen Personen im VBS und insbesondere in der Armeeapotheke unter schwierigen Bedingungen und hohem Druck gearbeitet und grossen Einsatz gezeigt haben. Dass unter diesen Bedingungen Fehler passieren, ist für die Kommission nachvollziehbar. Klar ist auch, dass der Auftrag an die Armeeapotheke aufgrund von Versäumnissen in der Pandemievorsorge nötig wurde, für welche weder die Armeeapotheke noch das VBS verantwortlich sind.

Gravierender als die Mängel bei der eigentlichen Maskenbeschaffung durch die Armeeapotheke ist aus Sicht der GPK-N, 1) dass die Schweiz in Bezug auf Vorräte an Schutzmaterial ungenügend auf eine Pandemie vorbereitet war, 2) dass der Bundesrat und das VBS es bei der Auftragserteilung an die Armeeapotheke versäumt haben, dieser dafür zusätzliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen und 3) dass es das VBS und die Armeeapotheke bisher nicht geschafft haben, für eine genügende Transparenz hinsichtlich der Maskenbeschaffung zu sorgen und seit längerem kursierende Vorwürfe und Fragen zu klären.

Die Mängel in der Pandemievorbereitung wurden vom Bundesrat erkannt, dazu laufen aktuell verschiedene Abklärungen. Die GPK-N erwartet, dass das VBS daneben auch noch grundsätzlicher prüft, welche Rolle und Aufgaben die Armeeapotheke künftig übernehmen soll. Die Kommission wird sich über diese Arbeiten und deren Ergebnisse zu gegebener Zeit informieren lassen.

Was den Aspekt der ungenügenden Transparenz betrifft, geht die GPK-N einerseits davon aus, dass die laufenden Rechtsverfahren diesbezüglich für eine Verbesserung sorgen. Andererseits erwartet sie, dass das VBS im Rahmen seiner Aufarbeitung auch diesbezüglich Lehren zieht und künftig transparenter kommuniziert.

Die GPK-N ersucht den Bundesrat, bis spätestens am 18. Mai 2022 Stellung zu ihrem Bericht zu nehmen.