An ihrer heutigen Sitzung hat sich die GPK-N mit dem Behördenhandeln im Kontext der Notlage der CS sowie deren Übernahme auseinandergesetzt. Sie identifiziert vertieften Abklärungsbedarf in verschiedener Hinsicht. Im Vordergrund steht für die Kommission beispielsweise die Frage, wie der Bundesrat das geltende Recht umgesetzt hat, wie die CS beaufsichtigt wurde, ob und wie alternative Handlungsoptionen geprüft wurden und ob die Anwendung des Notrechts zweckmässig war. Aufgrund der Tragweite der Ereignisse ist sie grundsätzlich der Meinung, dass eine PUK eingesetzt werden sollte, zumal diese über zusätzliche Instrumente verfügt. Dennoch erachtet sie es als sinnvoll, im Rahmen ihrer anstehenden Oberaufsichtstätigkeit bis zum Entscheid über eine PUK erste Abklärungen durch die beiden GPK vorzunehmen, um damit die Entscheidgrundlage zu erweitern.
Die GPK-N hat aus diesem Grund an ihrer heutigen Sitzung den Beschluss gefällt, sich den von der GPK-S bereits entschiedenen Abklärungsarbeiten anzuschliessen. Konkret hat sie ihre thematisch zuständigen Subkommissionen (EFD/WBF und EJPD/BK) beauftragt, Abklärungen zu den Hauptfragen zu treffen und der Plenarkommission darüber bis Anfang Mai 2023 Bericht zu erstatten. Zudem hat sie entschieden, an ihren gemeinsamen Plenarsitzungen mit der GPK-S vom 8./9. resp. 15./16. Mai 2023 die Hauptakteure auf Bundesebene, namentlich die Vorsteher bzw. Vorsteherinnen der betroffenen Departemente (insbesondere EFD, EJPD), den Bundespräsidenten sowie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) anzuhören.
Die Kommission hat am 31. März 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.