Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates ist der Ansicht, dass die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Bundesbehörden in der Covid-19-Pandemie nur teilweise angemessen war. Auf der Grundlage einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle ist die Kommission zum Schluss gekommen, dass sich der Bundesrat bei seinen Beschlüssen zur Krisenbewältigung zwar auf breit gefächerte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stützte. Allerdings hat sie in verschiedenen Bereichen, namentlich beim Aufbau des wissenschaftlichen Netzwerks des Bundesamtes für Gesundheit und bei der öffentlichen Kommunikation zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen, klaren Verbesserungsbedarf festgestellt.

Die Covid-19-Pandemie hat gezeigt, welch wichtige Rolle wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Bewältigung von Krisen grösseren Ausmasses spielen. Während der gesamten Pandemie wurde jedoch die Art und Weise kritisiert, wie die zuständigen Bundesbehörden, namentlich das Bundesamt für Gesundheit (BAG), die wissenschaftlichen Erkenntnisse nutzten. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni 2023 einen Bericht verabschiedet, der ihre Beurteilung zu diesem Thema und acht Empfehlungen zuhanden des Bundesrates enthält. Dieser Bericht stützt sich auf eine Evalu​ation​ der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) und auf Abklärungen der Kommission aus den vergangenen drei Jahren.

Die GPK-N kommt zum Schluss, dass die Nutzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch die Bundesbehörden zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie nur teilweise angemessen war. Sie begrüsst einerseits die Bemühungen der Behörden, dem Bundesrat zu ermöglichen, in der Krise wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu treffen, und zieht eine positive Bilanz über die Arbeit der Swiss National Covid-19 Science Taskforce (SN-STF). Andererseits ist sie der Ansicht, dass in verschiedener Hinsicht Lehren aus dieser Krise zu ziehen sind.

Verbesserungen bei Beschaffung und Verarbeitung der wissenschaftlichen Informationen

Die Kommission zieht eine kritische Bilanz über die Beschaffung und Verarbeitung der wissenschaftlichen Informationen durch das BAG. Sie hält fest, dass das BAG sein wissenschaftliches Netzwerk zu spät und ohne echte Strategie aufbaute. Zudem war der Austausch mit den wissenschaftlichen Kreisen in der ersten Phase der Krise von Unklarheiten und Misstrauen geprägt. Die GPK-N erachtet es als unerlässlich, dass das BAG klare Grundsätze für den Aufbau und die Nutzung seines Netzwerks sowie für die Verarbeitung der wissenschaftlichen Informationen in einer Pandemie festlegt. Sie begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, bei künftigen Krisen wissenschaftliche Ad-hoc-Beratungsgremien basierend auf einem interdisziplinären Netzwerk einzusetzen, und fordert ihn auf, diesen Vorschlag rasch zu konkretisieren. Sie ersucht den Bundesrat zudem, die Rolle der Eidgenössischen Kommission für Pandemievorbereitung und -bewältigung (EKP) eingehend zu prüfen.

Mehr Transparenz bei den Entschei​dungsgrundlagen und der Kommunikation

Ausgehend von der Evaluation der PVK lädt die GPK-N den Bundesrat ein, sicherzustellen, dass in den Entscheidungsgrundlagen künftig die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Ansichten, aber auch die Punkte, über welche Unsicherheit herrscht oder bei denen die Meinungen auseinandergehen, transparent und zusammenfassend dargestellt sind. Die Kommission hat festgestellt, dass dies in der Pandemie nicht immer der Fall war, zum Beispiel in Sachen Maskentragen.

Die GPK-N kommt im Weiteren zum Schluss, dass in der öffentlichen Kommunikation der Bundesbehörden, namentlich jener des BAG, nur relativ wenig Bezug auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse genommen wurde. Auch die Bilanz der Kommission hinsichtlich der Verteilung der Kommunikationsaufgaben zwischen der Bundesverwaltung und der SN-STF fällt durchzogen aus. Die GPK-N bittet den Bundesrat, zu prüfen, wie sich die entsprechenden Prozesse und Vorgaben verbessern lassen.

Der Bundesrat wurde aufgefordert, bis zum 4. Oktober 2023 zu den Feststellungen und Empfehlungen der Kommission Stellung zu nehmen.

Die Kommission hat am 30. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP, LU) in Bern getagt.