Nach Kenntnisnahme des Umsetzungsstands der in ihrem Bericht vom 25. Mai 2022 enthaltenen Empfehlungen schliesst die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) ihre Inspektion zur Reorganisation des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) mit der Veröffentlichung eines
Kurzberichts ab. Darin beurteilt sie die Stellungnahme des Bundesrates vom 24. August 2022 gestützt auf die Arbeiten, die ihre zuständige Subkommission insbesondere zu Beginn des Jahres 2023 durchgeführt hat.
Die GPK-S nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesrat ihre Empfehlung zur Wahrung des Handlungsspielraums des Gesetzgebers bei der Bewaffnung und Ausrüstung der zivilen Zollbeamtinnen und Zollbeamten umgesetzt hat. Sie begrüsst zudem die Zusage des Bundesrates, die Zahl der Mitarbeitenden des BAZG, die mit Sicherheitsaufgaben betraut sind, Waffe und Uniform tragen und Zugang zu sensiblen Daten haben, vor dem Inkrafttreten der Revision des Zollgesetzes nicht merklich zu erhöhen. Die Gesetzesrevision ist derzeit immer noch im Gange. Genauso wie der Handlungsspielraum des Gesetzgebers nicht durch eine frühzeitige Umsetzung von Massnahmen eingeschränkt werden darf, muss der Bundesrat bei der Planung von Reorganisationen den notwendigen gesetzlichen Rahmen und die Fristen für die Inkraftsetzung rechtzeitig berücksichtigen. Die GPK-S hält diesbezüglich an ihrer früheren Beurteilung fest und erwartet vom Bundesrat ausdrücklich, darauf zu achten, dass die notwendigen gesetzlichen Anpassungen künftig rechtzeitig eingeleitet werden.
In diesem Sinne fordert sie den Bundesrat auf, die Aufsichtskommissionen künftig über umfangreiche Reorganisationsmassnahmen proaktiv zu informieren, damit diese von der Bundesversammlung angemessen begleitet werden können. Was die Personalmassnahmen betrifft, hatte die GPK-S dem Bundesrat in ihrem Bericht von 2022 empfohlen, den Anwendungsbereich des Sozialplans des Bundes auszuweiten oder einen analogen Prozess für umfangreiche Reorganisationen auszuarbeiten. Sie erachtet die Einführung des jüngsten Change-Konzepts «FlexWork» grundsätzlich als positiv und will sich in rund zwei Jahren im Rahmen einer Nachkontrolle über die Erfahrung mit diesem Instrument informieren lassen.
Die Kommission hat am 23. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) in Bern getagt.