Auf Anraten von Experten wurde das Projekt «Soprano» (Recherchetool für Ratsmitglieder) im Mai 2020 abgebrochen, nachdem klar geworden war, dass der Lieferant im Rahmen des zwei Jahre zuvor abgeschlossenen Vertrages keine taugliche Lösung zur Verfügung stellen konnte. Die Ausgestaltung der vertraglichen Verpflichtungen wirkte sich jedoch zum Nachteil der Parlamentsdienste aus. Insbesondere erschwerte deren gezeigte Flexibilität beim Versuch, das Problem zu lösen, die gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt bei der damaligen Vertragserstellung und den Vertragsanpassungen, erweist sich aus heutiger Sicht als ungeeignet. Die Parlamentsdienste werden gemäss Urteil dem Lieferanten 1,77 Mio CHF als Entschädigung bezahlen. Die entsprechenden Rückstellungen wurden bereits vor dem Prozess gemacht.
Angesichts der steigenden Komplexität von Digitalisierungsvorhaben, die sich auch in den Beschaffungsabläufen und Vertragswerken niederschlägt, haben die Parlamentsdienste entschieden, eine eigene Kompetenz für Vertrags- und Beschaffungsrecht aufzubauen, die mit einer spezialisierten juristischen Fachperson besetzt werden soll. Die Ausschreibung läuft zurzeit. Die heutige Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik im Bereich der Beschaffungen soll verstärkt werden; zu diesem Zweck wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Eine interne Revisionsstelle soll in Zukunft die Einhaltung der Entscheidungsprozesse und der anwendbaren Vorschriften prüfen (vgl. Vorlage 20.437/20.438 zurzeit hängig in den Räten).
Diese Massnahmen im Bereich der Gouvernanz und des Controlling ergänzen die bereits umgesetzten organisatorischen Massnahmen im Zusammenhang mit der neuen Digitalisierungsstrategie (s. Medienmitteilung vom 12.5.21 ). Als Folge davon hat ein interner IT-Ausschuss, der aus Mitgliedern der Geschäftsleitung zusammengesetzt ist, die Steuerung der Arbeiten für die Digitalisierung übernommen, die IT-Abteilung wurde reorganisiert und der Leiter des neuen Dienstes für Digitale Dienstleistungen nimmt Einsitz in die Geschäftsleitung. Zusammen mit der Umstellung auf agile Methoden im Bereich der Digitalisierung sollen diese Massnahmen erlauben, die Risiken bei der Entwicklung von digitalen Anwendungen künftig besser zu kontrollieren und zu minimieren, um dem Parlament und den Parlamentsdiensten eine optimale Erfüllung ihrer Aufgaben auch digital zu ermöglichen. An ihrer Sitzung vom 12.12.2022 hat die Verwaltungsdelegation in einer Weisung zur Gouvernanz der digitalen Dienstleistungen die Entscheidzuständigkeiten neu geregelt. Die Weisung tritt am 1.1.2023 in Kraft.