Die PUK wird sich aus den folgenden Personen zusammensetzen:
Wahl durch Koordinationskonferenz:
Wahl durch Büro des Nationalrates:
Wahl durch Büro des Ständerates:
Sowohl der National- als auch der Ständerat haben sich in der Sommersession deutlich für die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) ausgesprochen, welche die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS untersuchen soll (Pa.Iv 23.427). Die PUK ist eine gemeinsame Kommission von National- und Ständerat und besteht aus gleich vielen Mitgliedern beider Räte. Die Zusammensetzung der PUK richtet sich gemäss
Art. 43 Abs. 3 ParlG bestmöglich nach der Stärke der Fraktionen im jeweiligen Rat. Auch die Amtssprachen und Landesgegenden sollen angemessen berücksichtigt werden.
Ergänzende Informationen zur Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) sind unter folgendem
Link verfügbar.
Das Büro-N hat am Mittwoch, 14. Juni 2023 unter dem Vorsitz von Nationalratspräsident Martin Candinas, das Büro-S unter dem Vorsitz von Ständeratspräsidentin Brigitte Häberli-Koller im Parlamentsgebäude getagt. Vorsitz der Koordinationskonferenz hatte Nationalratspräsident Martin Candinas.