Nachdem die KVF-S sich im vergangenen Halbjahr bereits mit zwei Kommissionsinitiativen ihrer Schwesterkommission für indirekte Gegenentwürfe zur SRG-Initiative (vgl. 25.400 Indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative und 25.433 Verzicht auf Unternehmensabgabe als indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative) auseinandergesetzt und beiden nicht zugestimmt hatte, hat sie nun die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) beraten. Diese verlangt, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr zu senken und Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht zu befreien. Die Kommission hält fest, dass der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe vorsieht, die Haushaltsabgabe auf 300 Franken pro Jahr zu senken und zudem die Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken neu von der Abgabepflicht zu befreien. Aus Sicht der KVF-S sind damit bereits Massnahmen geplant, die zwar einerseits die Haushalte und kleinere Unternehmen finanziell entlasten, die aber andererseits für die Bereitstellung eines in allen Sprachregionen gleichwertigen publizistischen Angebots eine Herausforderung darstellen. Sie beantragt ihrem Rat daher mit 12 zu 1 Stimmen, die SRG-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Radio- und Fernsehabgabe beschäftigte die KVF-S auch bei der Vorberatung der Motion Poggia24.3895, «Radio- und Fernsehabgabe für gehörlose oder blinde Personen. Es ist an der Zeit, eine zynische Regelung zu ändern!», mit welcher gefordert wird, alleinlebende gehörlose oder blinde Personen von der Abgabepflicht zu befreien. Die Kommission betont, dass es wichtig ist, auf Inklusion zu setzen. Eine Differenzierung bei der Abgabenhöhe würde einen hohen administrativen Aufwand bedeuten, für den es nach Ansicht der Kommission keinen Anlass gibt. Statt administrativer Unterscheidungen vorzusehen, muss der mediale Service Public ihres Erachtens darum bemüht sein, seine Leistungen allen zugänglich zu machen. Deshalb beantragt sie ihrem Rat einstimmig die Ablehnung der Motion.
Nachdem der Nationalrat der Vorlage der KVF-N 23.477 (pa. Iv. KVF-N, «Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads») zugestimmt hatte, mit welcher das im regionalen Personenverkehr (RPV) zur Anwendung kommende Instrument der Solidarbürgschaften auf den Autoverlad ausgedehnt werden soll, hat nun die KVF-S die Beratung aufgenommen. Sie beantragt ihrem Rat mit 12 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die beiden Entwürfe einzutreten. Die Kommission unterstützt das angestrebte Ziel, wonach den Transportunternehmen eine tiefere Zinsbelastung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und damit für den Besteller tiefere Abgeltungen ermöglicht werden sollen. Anlass zur Diskussion hat die vorgesehene Limitierung des Instruments auf die nicht kostendeckenden und folglich vom Bund bestellten Linien gegeben. Die Kommission möchte von dieser Einschränkung absehen und Solidarbürgschaften auch eigenwirtschaftlichen Autoverladen ermöglichen. Auf diese Weise sollen die Betroffenen in ihrer Eigenwirtschaftlichkeit gestärkt werden und folglich alle Autoverlade von Solidarbürgschaften profitieren. Die KVF-S beantragt ihrem Rat in der Folge einstimmig eine Ausweitung des Kreises der Abgeltungsberechtigten. Die Kommission hat die beiden Entwürfe in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen, womit die Vorlage bereit für die anstehende Session ist.
Die Kommission hat die Beratung zum Entwurf des Bundesrates für einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 3364,5 Millionen Franken aufgenommen, mit dem die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2026 bis 2028 (25.055) finanziert werden soll. Im Rahmen ihrer Beratung hat die Kommission die betroffenen Akteure angehört. In der darauffolgenden Diskussion hat die Kommission einen weiteren Informationsbedarf festgestellt und die Verwaltung um zusätzliche Abklärungen gebeten. Die KVF-S wird ihre Beratung entsprechend anlässlich ihrer nächsten Sitzung vornehmen.
Weiter hat die KVF-S vom Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulates Touristischen Verkehr definieren (21.4452) Kenntnis genommen.
Schliesslich hat sich die Kommission mit der Liquidität des Bahninfrastrukturfonds (BIF) befasst. Sie hat dabei mögliche Massnahmen diskutiert, mit denen die Liquidität des BIF verbessert und erhöht werden kann, und einstimmig die Kommissionsmotion «Alimentierung und Liquidität Bahninfrastrukturfonds sicherstellen» (25.3953) eingereicht. Diese verlangt, dass der Bundesrat Massnahmen ergreift, um die Alimentierung und Liquidität des Bahninfrastrukturfonds zu verbessern und zu erhöhen.