Nachdem die Kommission im Juli in Bezug auf die Vorlage zur
Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) erste Entscheide gefällt hatte, hat sie nun die Detailberatung fortgesetzt und abgeschlossen.
Beim eigentlichen Knackpunkt der Vorlage, der
Zugangsregulierung (Art. 11c), sieht der Entwurf des Bundesrates vor, den Grundsatz der Technologieneutralität auf Gesetzesstufe zu verankern und den Bundesrat zu ermächtigen, bei festgestellten Wettbewerbsdefiziten im Markt für Breitbandanschlüsse weitergehende Regulierungsmassnahmen zu erlassen. Die grosse Kommissionsmehrheit hat sich nun dagegen ausgesprochen, die Zugangs- und Preisregulierung zum jetzigen Zeitpunkt auf neu gebaute Netze auszudehnen und beantragt ihrem Rat mit 23 zu 1 Stimmen, Art. 11c aus dem Entwurf zu streichen. Somit soll die Entbündelung der letzten Meile vorderhand auf Kupferleitungen beschränkt bleiben. Um die heutige Wettbewerbssituation auch in Zukunft sicherstellen zu können, soll das Parlament aber über ein geeignetes Instrument verfügen, um jederzeit weitergehende Massnahmen zu ergreifen. Die Kommissionsmehrheit beantragt daher, dass der Bundesrat dem Parlament alle drei Jahre Bericht erstatten soll über die Entwicklung der Investitionen und der Grundversorgung, über die Qualität und die Preise der angebotenen Fernmeldedienste sowie über den Netzwettbewerb. Die Mehrheit weist darauf hin, dass die heute geltenden Rahmenbedingungen in der Schweiz zu qualitativ hochstehenden Fernmeldediensten geführt haben. Zusätzliche Regulierungen hingegen würden die für den künftigen Netzausbau notwendigen Investitionen – insbesondere in den Randregionen – gefährden. Eine Minderheit beantragt, eine technologieneutrale Zugangsregelung direkt im Gesetz zu verankern.
In Bezug auf die
Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen hat die Kommission mit 20 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, die Regelung zur Signalintegralität, die sie an der letzten Sitzung beschlossen hatte, wieder aus der Vorlage zu streichen. Die Kommission hält fest, dass es nie ihre Absicht war, das zeitversetzte Fernsehen (Replay TV) zu verunmöglichen. Ausserdem haben vertiefte Abklärungen nun gezeigt, dass das FMG nicht das ideale Gesetz für eine solche Bestimmung ist. Die Kommission beantragt daher mit 20 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, stattdessen eine Bestimmung ins RTVG aufzunehmen, die beim zeitversetzten Fernsehen Änderungen durch Fernmeldedienstanbieterinnen an den Fernsehprogrammen verbietet. Ausserdem ist die Kommission nach wie vor der Ansicht, dass die schweizerischen TV-Sender die Bedingungen für die Übernahme ihrer Programme ins zeitversetzte Fernsehen mit den betroffenen TV-Verbreitern selbst verhandeln sollen. Diese Problematik hingegen soll im Urheberrechtsgesetz geregelt werden. Sie wird daher die Rechtskommission des Nationalrates bitten, die Frage im Rahmen der laufenden Revision des URG (17.069) aufzunehmen.
In Bezug auf den
Kinder- und Jugendschutz (Art. 46a)beantragt die Kommission einstimmig eine Änderung, wonach die im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Zugriffssperren mit Massnahmen zur Löschung von pornografischen Inhalten ergänzt werden sollen. Die zuständigen Stellen in der Schweiz sollen sich dabei mit internationalen Behörden und von Dritten betriebenen Meldestellen koordinieren.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage ohne Gegenstimme angenommen und ist damit bereit für die Behandlung im Nationalrat anlässlich der Herbstsession.
Zur
parlamentarischen Initiative Reynard. Netzneutralität in der Verfassung verankern (18.407) hat die Kommission den Initianten angehört. Da die Netzneutralität auch Thema der laufenden Revision des FMG (17.058) ist, wird die Kommission den Entscheid zur Initiative nach dem definitiven Abschluss dieser Beratungen fällen.
Die KVF-N hat an ihrer Sitzung die Differenzen betreffend der
Organisation der Bahninfrastruktur (16.075) beraten. Im politisch umstrittensten Punkt – der Frage der Fernbusse – hat sich die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen entschieden, der Stossrichtung des Ständerates zu folgen, um eine Rosinenpickerei durch private Fernbusunternehmen zu vermeiden. Sprachlich hat die Kommission den Text des Ständerates etwas präzisiert und zwischen Fernverkehr und Regionalverkehr unterschieden. Eine Minderheit beantragt, zusammen mit dem Bundesrat, einen minimalen Wettbewerb durch Fernbusse zuzulassen. An der Mehrzahl der übrigen Differenzen hält die Kommission fest, um die Bedeutung des Güterverkehrs, des gesunden Wettbewerbs und den Einbezug der Branchen auch auf Gesetzesstufe zu verankern.
Ausserdem beantragt die Kommission ihrem Rat oppositionslos, die
Motion Ständerat (Caroni). Fairere Verfahren im Strassenverkehr (17.4317) anzunehmen. Die Kommission geht mit dem Ständerat und dem Bundesrat darin einig, dass ein Führerausweisentzug einen erheblichen Eingriff in die Freiheit der betroffenen Personen bedeutet und die oft langen Verfahren daher gestrafft werden sollen.