Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimmen, auf die Vorlage zur Änderung des Postorganisationsgesetzes nicht einzutreten. Sie hat ausserdem eine vertiefte Diskussion über die Weiterentwicklung der Grundversorgung der Post geführt.

Nachdem der Ständerat anlässlich der Sommersession einstimmig nicht auf die Vorlage zur Teilrevision des Postorganisationsgesetzes (21.048) eingetreten ist, beantragt auch die KVF-N ihrem Rat ohne Gegenstimmen bei vier Enthaltungen, auf beide Entwürfe nicht einzutreten. Die Kommission ist sich durchaus bewusst, dass die PostFinance aktuell mit grossen Herausforderungen konfrontiert wird, für die auch die Politik mögliche Lösungswege aufzeigen muss. Sie geht aber mit dem Ständerat darin einig, dass sich die heute bestehende enge Verflechtung zwischen PostFinance und den übrigen Konzerngesellschaften der Post bei der Erbringung der Grundversorgung durch eine Privatisierung der PostFinance stark verändern würde. Damit hat die Zukunft der PostFinance einen entscheidenden Einfluss auf die künftige Ausgestaltung und Finanzierung des Service public der Post. Die KVF ist deshalb der Meinung, dass es nun zuerst eine Gesamtschau der Thematik braucht und dass die Frage der postalischen Grundversorgung der Zukunft geklärt werden muss, bevor das Schicksal der PostFinance entschieden werden kann. Nach Diskussion mit der betroffenen PostFinance selbst ist sie ausserdem zur Ansicht gelangt, dass möglichst schnell Klarheit in die offenen Fragen betreffend die Zukunft der PostFinance gebracht werden soll. Mit der Ablehnung der vorliegenden Teilrevision durch beide Räte wird der Weg frei für eine Vorlage, welche die Zukunft des ganzen Postkonzerns gesamtheitlich betrachtet und sowohl Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung als auch zur Finanzierung der Grundversorgung mit Postdiensten und Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs beinhaltet. Mit dem Auftrag ans zuständige UVEK, bis im Sommer 2023 Vorschläge fürs weitere Vorgehen zu unterbreiten, hat der Bundesrat den ersten Schritt dazu bereits gemacht. Um die weiteren Schritte des Bundesrates abzuwarten, beantragt die KVF-N ausserdem, dem Beschluss des Ständerates, die beiden Motionen 17.3938 und 17.3888 zu sistieren, zuzustimmen.  

Ausserdem hat sich die Kommission über die laufenden Arbeiten der Verwaltung in Bezug auf die geplante Änderung der Verordnung über Fernmeldedienste zur Anpassung der Internet-Geschwindigkeit in der Grundversorgung, sowie über die nachhaltige Ausgestaltung des Mobilfunknetzes und den Ausbau der 5G-Netze in den Kantonen informieren lassen.

Schliesslich hat die KVF-N von der Postcom eine Präsentation zu deren Jahresbericht 2021 erhalten.

Die Kommission hat die verschiedenen Geschäfte im Postbereich zum Anlass genommen, mit der Post selbst einen Austausch an deren Hauptsitz in Bern Wankdorf zu führen. Ausserdem besuchte sie am Montagvormittag das Briefzentrum in Härkingen.