Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Zulassung als Strassentransportunternehmen (STUG) sollen der faire Wettbewerb im Strassenverkehr gestärkt und die Kriterien für die Zulassung als Strassentransportunternehmen mit den EU-Vorschriften in Einklang gebracht werden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) unterstützt die Vorlage (23.021) im Grundsatz und ist nach einer Anhörung betroffener Kreise einstimmig auf den Entwurf eingetreten. Mit der Gesetzesänderung soll die Lizenzpflicht für gewerbliche grenzüberschreitende Transporte auf Lieferwagen zwischen 2,5 u​​nd 3,5 Tonnen ausgeweitet werden. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt die Kommissionsmehrheit, explizit im Gesetz zu verankern, dass Lieferwagen für nicht transportorientierte Tätigkeiten, wie etwa der Transport von Gütern für Servicedienstleistungen oder Ersatzteile, nicht von der Zulassungspflicht betroffen sind (Art. 3 Abs. 1ter Bst. abis). Eine Minderheit spricht sich gegen diese Präzisierung aus. Mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmt die Kommission dem Entwurf des Bundesrates zu, wonach Unternehmen, die Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen ausschliesslich für die gewerbsmässige Güterbeförderung in der Schweiz einsetzen, keine Zulassungsbewilligung benötigen (Art. 3 Abs. 1ter Bst. b). Eine Minderheit möchte von dieser Ausnahmeregelung absehen.

Die Kommission befürwortet, dass mit einer Anbindung an das ERRU (European Register of Road Transport Undertakings) mehr Effizienz erreicht werden kann. Mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, beantragt die Kommission per Stichentscheid des Präsidenten, das Risikoeinstufungssystem basierend auf bereits erfolgten Regelverstössen ins Register der Strassentransportunternehmen aufzunehmen (Art. 9 Abs. 3 Bst. h, Art. 9a Abs. 2 und Abs. 4). Um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, lehnt eine Kommissionsminderheit diese Einführung ab. Eine weitere Minderheit beantragt, die Informationen zur Anzahl der im Vorjahr beschäftigten Personen sowie zu den amtlichen Kennzeichen der Fahrzeuge des Unternehmens aus dem Register der Strassentransportunternehmen zu streichen (Art. 9 Abs. 3 Bst. f und g).

Mit 14 zu 11 Stimmen spricht sich die Kommissionsmehrheit weiter dagegen aus, die Zuverlässigkeitsvoraussetzungen bei den Zulassungsbewilligungen auf Geschäftsführende auszuweiten (Art. 4 Abs. 6). Eine Minderheit wiederum würde dies befürworten. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Der Nationalrat wird diese Vorlage voraussichtlich anlässlich der Herbstsession 2023 behandeln.

Die Verkehrskommission hat des Weiteren die Beratung der Änderung des Eisenbahngesetzes (23.024), welche die Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets zum Ziel hat, mit einer Anhörung begonnen. Die Vorlage sieht einheitliche europäische Zulassungsverfahren für neues Rollmaterial und damit eine Stärkung des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs vor. Nachdem die Kommission oppositionslos auf die Vorlage eingetreten ist, hat sie sich vertieft mit den Auswirkungen der Gesetzesänderung auf das Verbandsbeschwerderecht von Behindertenorganisationen auseinandergesetzt. Dabei war die Kernfrage, inwiefern die bisherigen schweizerischen Standards im geplanten Zulassungsverfahren für grenzüberschreitend genutztes Rollmaterial weiterhin vollumfänglich garantiert werden. Die Mehrheit der KVF-N erachtet dies durch das vorgesehene Verfahren für gewährleistet. So soll der über europäisches Recht hinausgehende Anspruch auf die autonome Nutzung des öffentlichen Verkehrs über schweizerische Zusatzbestimmungen in der europäischen Vereinbarung weiterhin garantiert sein. Ebenso ist es über den Weg des individuellen Beschwerderechts für Betroffene auch für Verbände weiterhin möglich, den Rechtsweg zu bestreiten. Daher hat die Kommission einen Antrag zur Beibehaltung des Verbandsbeschwerderechtes mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Vorlage durch die Aufgabe des Verbandsbeschwerderechts mit einer Verschlechterung für Menschen mit einer Behinderung einhergeht.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt.

Im Anschluss an die Gesetzesberatung beschäftigte sich die KVF-N weiter mit der autonomen Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Menschen mit einer Behinderung. Sie liess sich den Bericht des Bundesrates zur Zugänglichkeit für Menschen mit einer Behinderung zum öffentlichen Verkehr in Erfüllung des Postulats 20.3874 präsentieren und machte sich auf diese Weise ein Bild über den aktuellen Stand.

Ein weiterer Beratungsgegenstand war die Standesinitiative 22.304 des Kantons Thurgau, welche fordert, die Bodensee-Thurtal-Strasse als Erweiterungsprojekt der Nationalstrasse N23 in den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen aufzunehmen. Die Kommission hatte sich bereits im 2. Quartal mit dem Entwurf zum Ausbauschritt 2023 (23.032) befasst und sich dabei auch bereits mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Projekte-Priorisierungen auseinandergesetzt. Entsprechend hat sie keinen weiteren Handlungsbedarf festgestellt und beantragt ihrem Rat mit 19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. 

Ausserdem liess sich die Kommission über den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 20.3949 über die Szenarien für die Versorgung mit Dienstleistungen von Nachrichtenagenturen informieren.

Schliesslich hat sich die KVF-N von der PostCom den Jahresbericht 2022 präsentieren lassen.