Die Medienkommission des Nationalrats hat eine breit angelegte Anhörung zur SRG-Initiative durchgeführt und nach einer ersten Aussprache verschiedene Aufträge an die Verwaltung erteilt.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat die Beratung der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) aufgenommen. Diese verlangt, die Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte auf 200 Franken pro Jahr zu senken und Unternehmen gänzlich von der Abgabepflicht zu befreien. In einer ersten Anhörung hat die Kommission folgende Akteure begrüsst: Initiativkomitee, SRG, Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK), Verband Schweizer Privatfernsehen (VSPF), Verband Schweizer Regionalfernsehen Telesuisse, Verband Schweizer Privatradios (VSP), Radios Régionales Romandes (RRR), CH Media AG, Sunrise, Swisscom, Verband Schweizer Medien (VSM) und Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM). An ihrer nächsten Sitzung im November wird die Kommission eine zweite Anhörung vornehmen, um sich mit den Auswirkungen der Volksinitiative auf das Kulturwesen, die Sportberichterstattung und die Sprachminderheiten auseinandersetzen zu können. Ebenso plant sie eine Vertretung der Wissenschaft und Bildung wie auch weitere Medienmarkt-Akteure anzuhören. Zu diesem Zweck lädt die KVF-N Vertretungen folgender Organisationen ein: Swissfilms, Cinéconomie, Suisseculture, IG Volkskultur, Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband (SFV/SIHF), Swiss Ice Hockey Federation (SIHF), Helvetia Latina, Lia Rumantscha, Forum per l’italianità svizzera, Forschungszentrum Öffentlichkeit und Gesellschaft (FÖG), Centre de Formation au journalisme et aux médias (CFJM), KS/CS Kommunikation Schweiz, Wettbewerbskommission WEKO, Verband Onlinemedien und Verband Medien mit Zukunft (VMZ).

In einer ersten Diskussion hat die KVF-N zusätzlichen Informationsbedarf festgestellt und der Verwaltung verschiedene Aufträge für weitergehende Abklärungen erteilt. Die Ergebnisse erwartet die Kommission im Januar und wird gestützt auf diese ihre Beratungen entsprechend zu Beginn des kommenden Jahres fortsetzen.

Weiter ist die Kommission mit 16 zu 8 Stimmen auf die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport durch Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (24.017) eingetreten. Sie ist der Ansicht, dass die Stärkung des Schienengüterverkehrs zentral für den Gütertransport in der Schweiz ist und möchte eine Rückverlagerung auf die Strasse verhindern. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten. Sie befürchtet insbesondere, dass mit der Vorlage hohe Ausgaben für den Bundeshaushalt verursacht werden, ohne dass ein entsprechender Nutzen generiert werden kann. Die Detailberatung wird die KVF-N im November durchführen.

Ausserdem hat sich die Kommission mit Fokus auf den öffentlichen Verkehr über das vom Bundesrat angekündigte Entlastungspaket für den Bundeshaushalt informieren lassen. Im Fokus der Diskussion standen die Beschlüsse des Parlaments im Rahmen des CO2-Gesetzes betreffend die Nachtzüge sowie die Unterstützung alternativer Antriebssysteme für Busse und Schiffe, die aufgrund der Entlastungsmassnahmen nicht in Kraft gesetzt werden sollen. Die Kommissionsmehrheit kritisierte mit Verweis auf das ordentliche demokratische Verfahren insbesondere das Vorgehen des Bundesrates und die Kommunikation der geplanten Massnahmen, aber auch deren konkrete Auswirkung auf die Bilanz des Bundeshaushalts. So kann sie nicht erkennen, inwiefern etwa die Einsparungen im Zusammenhang mit den Nachtzügen das Budget effektiv entlasten. Die Kommissionsmehrheit hat in der Folge ein Schreiben an den Bundesrat beschlossen, in welchem dieser angehalten wird, die beiden betreffenden Bundesbeschlüsse wie vom Parlament beschlossen in Kraft zu setzen.

Schliesslich hat sich die Kommission über die Wahl des Verwaltungsrats der SBB informieren lassen.