Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) erachtet ein qualitativ hochstehendes viersprachiges journalistisches Angebot als zentral für den Zusammenhalt im Land und für die Förderung einer lebendigen Demokratie. Sie empfiehlt deshalb mit 17 zu 8 Stimmen die SRG-Initiative (24.060) zur Ablehnung. Zudem verzichtet die Kommissionsmehrheit ebenfalls auf einen indirekten Gegenentwurf, nachdem auch ihre zweite Kommissionsinitiative (25.433) in der KVF-S keine Zustimmung erhalten hat.

Nachdem im vergangenen Quartal die von der KVF-N beschlossene Kommissionsinitiative für einen Indirekten Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.400) Mitte Februar keine Zustimmung von der KVF-S erhalten hatte, hat die Kommission Ende März eine neue Kommissionsinitiative beschlossen (Verzicht auf Unternehmensabgabe als indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.433); vgl. Medienmitteilung vom 25. März 2025). Die KVF-N hat den Beschluss ihrer Schwesterkommission zur Kenntnis genommen, auch dieser keine Zustimmung zu geben und hat daraufhin über einen weiteren Antrag für eine Kommissionsinitiative beraten. Mit diesem Antrag wurde verlangt, einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten, mit welchem eine effizientere Ausgestaltung des Service Public im Bereich Radio und Fernsehen erreicht werden soll. Dieser Antrag wurde mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Eine Kommissionsminderheit hält allerdings an den Eckwerten dieses Antrags fest und beantragt dem Nationalrat entsprechend, die Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, entlang der besagten Eckwerte einen indirekten Gegenentwurf auszuarbeiten. Ihres Erachtens ist es erforderlich, eine differenzierte Diskussion über die SRG und den medialen Service Public zu führen und Reformen in Angriff zu nehmen. Damit liegen zusammen mit dem im Januar eingereichten Minderheitsantrag für einen direkten Gegenentwurf (vgl. Medienmitteilung der KVF-N vom 14. Januar 2025) nun zwei Minderheiten für die Beratung der Volksinitiative im Nationalrat vor und die Kommission konnte die Diskussion über Gegenentwürfe abschliessen.

Entsprechend hat die Kommission die Beratung der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) fortgesetzt. Die geforderte Abgabensenkung würde ihrer Ansicht nach eine massive Qualitätseinbusse im Schweizer Radio- und Fernseh-Angebot bedeuten, die in keinem Verhältnis zur jährlichen finanziellen Entlastung der Haushalte und Unternehmen stünde. Die Kommission weist darauf hin, dass mit den Abgaben ein journalistisches Angebot finanziert wird, welches alle vier Sprachregionen abdeckt. Sie betont weiter, dass für das Funktionieren der direkten Demokratie, aber auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz ein unabhängiger und umfassender Service public im Medienbereich nötig ist. Die vom Bundesrat im Rahmen seines Gegenvorschlags beschlossene Senkung der Haushaltsabgabe auf 300 Franken pro Jahr und die Befreiung der Unternehmen mit einem mehrwertsteuerpflichtigen Jahresumsatz von bis zu 1,2 Millionen Franken geht nach Ansicht der Kommission bereits sehr weit und wird Folgen für das bestehende Angebot haben. Vor diesem Hintergrund beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 17 zu 8 Stimmen, die SRG-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Der Nationalrat wird die Volksinitiative voraussichtlich anlässlich der Sommersession 2025 beraten.

Mit 16 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative 24.468 «Schutz gegen die Auswirkungen von Strassenlärm. Eine Frage der öffentlichen Gesundheit und eine Verantwortung auf Bundesebene» keine Folge zu geben. Mit ihrer parlamentarischen Initiative verlangt Delphine Klopfenstein Broggini eine Anpassung von Artikel 16 des Umweltschutzgesetzes, wonach die Sanierung von Strassen nach der gesundheitlichen Dringlichkeit priorisiert wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bevölkerung ausreichend vor den gesundheitlichen Auswirkungen des Strassenlärms geschützt wird. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass der Bund nur für die Nationalstrassen zuständig ist. Das untergeordnete Strassennetz liegt hingegen im Kompetenzbereich der Kantone und Gemeinden, die bereits heute Massnahmen ergreifen können für die Lärmreduktion. Eine Minderheit ist der Meinung, dass mehr gegen den Strassenlärm unternommen werden muss, da er schädlich für die Gesundheit ist.

Weiter hat die Kommission beschlossen, mit 19 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen zur Vernehmlassung der Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) sowie mit 14 zu 11 Stimmen zur bereits 2023 in Aussicht gestellten Vorlage zur Regulierung von grossen Kommunikationsplattformen jeweils ein Schreiben an den Bundesrat zu adressieren. Mit 17 zu 8 Stimmen hat sie zudem ein weiteres Schreiben an den Bundesrat verabschiedet, mit welchem dieser aufgefordert wird, einen runden Tisch mit der SRG und den privaten Medien zu prüfen.

Die Kommission hat sich ausserdem mit den Auswirkungen des Fahrplans 2025 auf die Westschweiz befasst. Sie hat dazu je eine Vertretung der Conférence des Transports de la Suisse occidentale (CTSO) und der SBB angehört. Weiter hat sich die KVF-N von den SBB über ihre aktuellen und künftigen Herausforderungen informieren lassen.