Der begleitete kombinierte Verkehr («Rollende Landstrasse») ist eine bedeutende flankierende Massnahme der Verlagerungspolitik, womit der alpenquerende Güterverkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert wird. Der Bund fördert die Rollende Landstrasse auf der Basis einer bis 2023 geltenden Rahmenvereinbarung mit ihrer Betreiberin. Der Bundesrat geht davon aus, dass der unbegleitete kombinierte Verkehr bis 2027 ausreichend wettbewerbsfähig ist, und somit nur eine geringe Rückverlagerung auf die Strasse zu erwarten ist. Er möchte aus diesem Grund die finanzielle Unterstützung für den Betrieb der Rollenden Landstrasse noch bis Ende 2026 verlängern, bevor diese eingestellt werden soll – auch, weil das dabei eingesetzte Rollmaterial bald das Ende seiner Lebensdauer erreicht. Zu diesem verlagerungspolitischen und finanzpolitischen Kompromiss des Bundesrates hat die KVF-N eine Anhörung durchgeführt und ist anschliessend mit 19 zu 6 Stimmen auf die Vorlage eingetreten (Güterverkehrsverlagerungsgesetz und Bundesbeschluss über den Zahlungsrahmen für die Förderung des begleiteten kombinierten Verkehrs; Änderung. (22.064)). Eine Kommissionsminderheit möchte hingegen nicht auf die Vorlage eintreten, da sie die Gelder an falscher Stelle eingesetzt sieht und sich für die baldmöglichste Einstellung dieser Massnahme, die von Beginn an als Übergangslösung konzipiert wurde, einsetzt. Die Detailberatung der Vorlage wird die Kommission an ihrer kommenden Sitzung durchführen.
Die Kommission hat sich ausserdem im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG; 21.080) ein weiteres Mal mit den sogenannten Raserbestimmungen (Art. 16c Abs. 2 Bst. abis und Art. 90 Abs. 3, 3bis und 3ter) befasst. Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen, welchen der Nationalrat anlässlich der Herbstsession zugestimmt hatte, sollte Raserdelikten nach wie vor mit der nötigen Härte begegnet werden können. Im gleichen Zug sollten sie aber auch dem ursprünglichen Ziel der Gesetzesrevision – den Gerichten mehr Ermessensspielraum zu verschaffen – gerecht werden. Der Ständerat stimmte zwar seinerseits dem vom Nationalrat vorgelegten politischen Kompromiss grundsätzlich zu, hatte aber aufgrund rechtsdogmatischer Vorbehalte seitens der Fachkreise erneut Anpassungen vorgenommen. Dank dieser sollte mehr Klarheit in Bezug auf die Auslegung geschaffen werden. Die KVF-N beantragt ihrem Rat oppositionslos, dem Beschluss des Ständerates zu folgen.
Da die Änderung des SVG (21.080) somit kurz vor der Schlussabstimmung steht, hat die KVF-N einstimmig ebenfalls beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative Lüscher. Bessere Würdigung der Umstände, die Führerinnen und Führer eines Feuerwehr-, Sanitäts-, Polizei- oder Zollfahrzeugs auf dringlichen Fahrten berücksichtigen mussten. (19.416) zu beantragen. Mit der vorgeschlagenen Anpassung von Art. 100 im vorliegenden Entwurf der SVG-Revision wird die fakultative Strafmilderung für Blaulichtfahrende zu einer obligatorischen, womit der Forderung der Initiative nach Ansicht der Kommission weitgehend entsprochen wird.
Überdies hat sich die KVF-N auch mit der Frage beschäftigt, ob es hinsichtlich des Postgesetzes einer Präzisierung bedarf. So verlangt die parlamentarische Initiative Bellaiche. Anwendungsbereich des Postgesetzes. Präzisierung (21.505), dass Lieferdienste, welche schnell verderbliche Produkte befördern, vom Postgesetz nicht mehr als Postdienste erfasst werden und entsprechend auch nicht mehr der gesetzlichen Meldepflicht unterstehen. Gestützt auf eine ausführliche Auseinandersetzung mit der bisherigen Auslegung des Postgesetzes hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen der Initiative Folge gegeben. Nach ihrer Ansicht besteht bei der Frage, welche Anbieter gemäss Postgesetz unter die Meldepflicht fallen, durchaus Klärungsbedarf. Weiter ist die Kommission mehrheitlich zum Schluss gelangt, dass die heutige Auslegung des Gesetzes zu weit geht und Anbieter von Expresssendungen wirtschaftlich einschränkt, obwohl diese in einem Bereich tätig sind, der gerade nicht Teil der Grundversorgung ist.
Das europäische Parlament und der europäische Rat haben beschlossen, in der EU ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen zuzulassen. Eine gesetzgeberische Tätigkeit des Schweizer Parlamentes in eine ähnliche Richtung für Fahrzeuge, welche mit dem Führerausweis der Kategorie B gefahren werden dürfen, fordert die parlamentarische Initiative Suter. Klimaziele im Verkehr erreichen. Keine Neuwagen mit Verbrennungsmotoren mehr ab 2035 (22.450). Die KVF-N beantragt ihrem Rat mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält ein Verbot für nicht zielführend, da sie zur Erreichung der klimapolitischen Ziele technologieneutrale Massnahmen fordert. Die Kommissionsminderheit ist überzeugt, dass es der richtige klimapolitische Schritt ist, sich dem Entscheid der EU anzuschliessen. Ausserdem dürfte dieser Entscheid Planungssicherheit für alle Akteure schaffen.