Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen, welche eine möglichst rasche Modernisierung der Mobilfunknetze verlangt.

​Im Rahmen der Beratung der Motion 16.3007 ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission (Modernisierung der Mobilfunknetze raschestmöglich sicherstellen) hat die Kommission zunächst die interessierten Kreise – Mobilfunkbetreiber und Umweltmediziner – angehört. Dabei ist sie über die Forderung der Mobilfunkbetreiber nach einer massvollen Anhebung des Anlagegrenzwertes orientiert worden. Auch hat sie Kenntnis genommen von den neuen Anlagen wie dem Mikrozellennetz, das in städtischen Gebieten bereits verbreitet ist, sowie von den Netzproblemen in nicht städtischen Gebieten. Sie beantragt mit 7 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Diese verlangt eine Revision der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung mit dem Ziel, den Anlagegrenzwert für Mobilfunkanlagen anzuheben, die Vollzugshilfsmittel wie auch die Anlagendefinition zu vereinfachen und dabei insbesondere einen Anlagegrenzwert je Netzbetreiber festzulegen. Die KVF-S beantragt die Annahme dieser Motion, weil sie das Mobilfunknetz so rasch wie möglich modernisieren will.

Die KVF-S hat sich mit drei parlamentarischen Initiativen zur schweizerischen Medienlandschaft beschäftigt. Der pa. Iv., Rutz Gregor. Bewilligung nichtkonzessionierter Tätigkeiten nur bei zwingender Notwendigkeit (15.495), welcher die KVF-N bereits Folge gegeben hatte, stimmt die Kommission mit 10 zu 1 Stimme nicht zu. Nach Ansicht der Kommission stützt sich die Initiative auf unbestimmte Rechtsbegriffe und hätte eine innovationshemmende Wirkung.

Die Kommission hat beschlossen, die Beratung der beiden pa. Iv. Vonlanthen. RTVG. Diskriminierungsfreie Kooperationen (16.410) und Hiltpold. Gewährleistung der Medienvielfalt in der Schweiz (16.422) vorläufig zu unterbrechen. Beide Initiativen verlangen, dass Kooperationen der SRG mit anderen Medienunternehmen zur Stärkung der Meinungs- und Angebotsvielfalt beitragen müssen. Die Kommission ist nämlich der Meinung, dass alle interessierten schweizerischen Medienunternehmen diskriminierungsfrei und zu den gleichen Bedingungen daran teilhaben können sollen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. September ein Urteil verkündet, welches die Beschwerde verschiedener Medienunternehmen und des Verbands Schweizer Medien gegen die SRG-Beteiligung am Joint Venture „Admeira" gutheisst. Die KVF-S möchte die Weiterentwicklung des Gerichtsfalls abwarten und ihre Arbeiten erst im Mai 2017 wieder aufnehmen. Zudem möchte die Kommission an ihrer Sitzung vom 11. Mai 2017 die Firma Admeira anhören.

Die Kommission hat die Motion 14.3447 von Nationalrat Barazzone (Aktivitäten der Schweizerischen Post im Ausland. Für die Einhaltung der vom Bundesrat festgelegten Grundsätze sorgen) vorberaten und beantragt ihrem Rat einstimmig, diese abzulehnen. Angesichts des kürzlich ergangenen Urteils des Handelsgerichts von Lyon, wonach Car Postal France den Wettbewerb mit der Entgegennahme unrechtmässiger staatlicher Beihilfen verfälscht haben soll, hat sich die Kommission von der Bundesverwaltung sowie vom Leiter der PostAuto Schweiz diesen Entscheid erläutern lassen. Gemäss diesen Ausführungen hat der Bundesrat keine Kenntnis von einer derzeit defizitären Rechnung der Car Postal France. Die Post hat das Urteil aus Lyon weitergezogen.

Des Weiteren beantragt die Kommission ihrem Rat, der Kt.Iv. GE. Für Pilotversuche zur Einführung einer Innenstadtmaut (15.322) keine Folge zu geben. Unter Berücksichtigung der im „Konzeptbericht Mobility Pricing" angekündigten kantonalen Pilotversuche, möchte die Kommission dem Kanton Genf keine im Gesetz verankerte Einzelerlaubnis erteilen, sondern die Abklärungen des Bundesrates mit verschiedenen Kantonen und Städten zu Pilotversuchen im Mobility Pricing abwarten.

In Bezug auf die Motion Müri Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord (14.3947) hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen beschlossen, den Motionstext zu ändern. Neu sollte der Text wie folgt lauten: „Der Bundesrat wird beauftragt, mit dem Ziel einer Wiedereröffnung des Autobahnanschlusses Emmen Nord (zumindest Dreiviertel) in einer Studie verschiedene Varianten zu prüfen und die Best-Variante umzusetzen. Beurteilungskriterien sind dabei: Kosten-/Nutzenverhältnis, rasche Umsetzung, optimaler Verkehrsfluss (inkl. öffentlicher Verkehr) usw."

Überdies hat sich die Kommission mit zwei Motionen zum Thema Uber und anderen Online-Plattformen befasst. So fordert die Motion Derder Anpassung des Strassenverkehrsgesetzes an die neuen Angebote (16.3068) eine Anpassung der Bundesgesetzgebung an die neusten Angebote im Transportbereich. Die Motion Nantermod Taxis, Uber und andere Fahrdienste. Für einen faireren Wettbewerb (16.3066) sieht vor, dass der regelmässige und berufsmässige Personentransport in PWs dem Strassenverkehrsgesetz und der Arbeitsgesetzgebung unterstellt wird und damit für alle Fahrdienste dieselben Rahmenbedingungen herrschen. Mit 8 zu 0 Stimmen bei 16.3068, resp. mit 7 zu 1 Stimmen bei 16.3066 beantragt die Kommission ihrem Rat, die beiden Motionen anzunehmen, weil auch sie in diesem Bereich Handlungsbedarf erkannt hat.

Die Kommission hat sich zudem mit der Konzernleitungsspitze der SBB, der Präsidentin des Verwaltungsrates Monika Ribar und dem Vorsitzenden der Konzernleitung Andreas Meyer, ausgetauscht. Themen waren die strategischen Herausforderungen für die Schweizerischen Bundesbahnen und Anliegen der Kundinnen und Kunden, so zum Beispiel die Frage der Preisgestaltung und des Angebots von General- und Halbtaxabonnement.

Das Bundesamt für Verkehr hat die Kommission im Weiteren über den Stand der Arbeiten zum Ausbauschritt 2030 (STEP) informiert. In der anschliessenden Diskussion wurde festgehalten, dass die heute bestehenden Disparitäten in Bezug auf die durchschnittlichen Reisegeschwindigkeiten in den verschiedenen Landesteilen in geeigneter Form behoben werden sollten.

Die Kommission ist ohne Gegenstimmen auf die Vorlage 16.054 des Bundesrates zur Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes eingetreten. Mit der Teilrevision dieses Gesetzes soll die Rechtsgrundlage für die risikoorientierte Sicherheitsaufsicht von neuen oder umzubauenden Fahrgastschiffen, Güterschiffen und schwimmenden Geräten geschaffen werden. Weiter soll die beweissichere Atem-Alkoholprobe eingeführt werden, um insbesondere Abklärungen in Bezug auf den Alkohol- und den Betäubungsmittelkonsum vornehmen zu können. Bei der Detailberatung strich die Kommission die Artikel, welche die Einrichtung von zentralen Datenbanken und die Führung der Register durch die Kantone vorsehen. In der Gesamtabstimmung beantragt sie ihrem Rat einstimmig, die Vorlage anzunehmen. Das Geschäft wird in der kommenden Wintersession im Ständerat behandelt.

Die Kommission hat die Vorprüfung der Standesinitiative 15.304 des Kantons Genf (Stopp den Chlortransporten zum Schutz der Bevölkerung und zum Bau von Wohnungen) wieder aufgenommen, nachdem sie diese verschoben hatte, weil sie die gemeinsame Erklärung II von Vertretern der Industrie, der SBB und zwei betroffenen Bundesämtern abwarten wollte. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass die am 26. September 2016 von den genannten Akteuren unterzeichnete Erklärung ermöglicht hat, für den Transport gefährlicher Güter angemessene Lösungen zu finden. Mit dieser Vereinbarung ist dem Anliegen der betroffenen Kantone entsprochen worden.