Die Verkehrskommission des Ständerates beantragt ihrem Rat den Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr um 144.4 Millionen Franken auf insgesamt 4104 Millionen zu erhöhen.

​Nachdem für die Finanzierung im Personenfernverkehr und für die Organisation des Güterverkehrs auf der Schiene in den letzten Jahren neue Modelle geschaffen worden sind, hat der Bundesrat im November 2016 dem Parlament eine Botschaft vorgelegt, 16.080 Regionaler Personenverkehr 2018-2021. Verpflichtungskredit, welche die Planungssicherheit für alle beteiligten Akteure im Regionalen Personenverkehr erhöhen soll. Der Bundesrat beantragt deshalb mittels einer Gesetzesänderung den Bundesbeitrag an die Verbundaufgabe RPV mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit zu. Für die Jahre 2018 bis 2021 sieht der Bundesrat einen Betrag von knapp vier Milliarden Franken vor.

Die Kommission hat Vertreter der Kantone (KöV) und der Bahnunternehmen (VöV) zur Vorlage angehört. Sie stellt fest, dass alle Akteure die Vorschläge des Bundesrates im Grundsatz unterstützen. Uneinigkeit bestand über die Höhe des Bundesbeitrages. Einen Antrag auf Kürzung des bundesrätlichen Antrags hat die Kommission mit 12 zu 1 Stimmen abgelehnt. Mit 7 zu 5 Stimmen unterstützt sie dagegen einen Antrag im Sinn der Kantone und der Bahnunternehmen, den Verpflichtungskredit um 144 Millionen Franken zu erhöhen. Nach Meinung der Mehrheit soll der Mehrwert der Ausbauten in den Infrastrukturen nun auch mit einem attraktiveren Angebot im Betrieb nutzbar gemacht werden. Kantone und Bahnunternehmen würden selbst ein Mehrfaches dieses Bundesbetrages investieren und es gelte im ganzen Land insbesondere in den Randregionen das Angebot weiterzuentwickeln. Die Mehrheit beantragt deshalb eine Erhöhung des Verpflichtungskredites auf insgesamt 4104 Millionen Franken. Die Minderheit der Kommission lehnt eine zusätzliche Erhöhung des Kredites ab. Wie der Bundesrat erinnert sie an das finanzielle Umfeld auf Bundesebene. Zusätzliche Ausgaben in einem bereits stark wachsenden Budgetbereich hält sie für unverantwortlich und für betrieblich unnötig, da auch mit knapp vier Milliarden Franken ein hervorragender Regionalverkehr sichergestellt sei.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2017 eine grosse Anhörung zu der am 11. Dezember 2015 eingereichten Volksinitiative 16.071 «Ja zur Abschaffung der Radio- und Fernsehgebühren (Abschaffung der Billag-Gebühren)» durchgeführt, welche verlangt, die Empfangsgebühren für konzessionierte Radio- und Fernsehveranstalter mit Leistungsauftrag abzuschaffen. Neben dem Initiativkomitee hörte die Kommission auch Vertreter der Billag AG, von Konsumentenschutzorganisationen, Gewerkschaften, regionalen Medien, der SRG und der Wirtschaft an. Über die Volksinitiative Beschluss fassen wird sie an ihrer Sitzung vom 20. Februar 2017.

Die Kommission hat sich mit den Herausforderungen und Perspektiven in der landesweiten Postversorgung befasst. Sie hat eine Aussprache mit der Konzernleitung der Schweizerischen Post geführt und sich vom Direktor des Bakom den Bericht des Bundesrates zur Evaluation der Postgesetzgebung erläutern lassen.Die Versorgung mit Postdienstleistungen von hoher Qualität in allen Regionen des Landes ist ein hohes Gut, das nach Ansicht der Kommission erhalten werden muss. Sie anerkennt, dass Veränderungen möglich sein müssen, wünscht sich indessen transparente Kriterien für die künftige Entwicklung und eine Kommunikation, welche den Kunden ins Zentrum stellt.Die Kommission wird die Prüfung der bundesrätlichen Vorschläge und die Diskussion mit den verschiedenen Akteuren an einer ihren nächsten Sitzungen wiederaufnehmen und sich dann auch zur allfälligen gesetzgeberischen Entwicklung äussern.

Die Kommission beschloss ausserdem, zwei Standesinitiativen des Kantons Tessin keine Folge zu geben. Die Standesinitiative 16.305, die einen Ausbau des Nationalstrassennetzes fordert, wurde mit 6 zu 4 Stimmen abgelehnt. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Anliegen der Initianten zum Teil bereits durch den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) erfüllt werden und darüber hinaus mit der nächsten Fassung des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP Nationalstrassen) eine neue Priorisierung der Projekte vorgenommen wird. Die Standesinitiative 16.306, welche die Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots verlangt, wurde mit 7 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass dem Parlament im Herbst 2017 eine Revision des Fernmeldegesetzes unterbreitet wird, und ist deshalb der Auffassung, dass die vom Kanton Tessin aufgeworfene Problematik im Rahmen der Behandlung des Revisionsentwurfs behandelt werden sollte.

Ferner befasste sich die Kommission mit der von Nationalrat Jean-François Rime eingereichten Motion 15.3081 («Rohholztransporte. Erhöhung des zulässigen Gesamtgewichts von 40 auf 44 Tonnen») und mit der von Nationalrat Fabio Regazzi eingereichten Motion 15.3185 («Reduzierung von Staus in den Morgenstunden»). Sie beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion Rime abzulehnen. Einstimmig empfiehlt sie zudem auch die Motion Regazzi zur Ablehnung, da eine Verkürzung des (derzeit von 22 bis 5 Uhr geltenden) Nachfahrverbots um eine Stunde in ihren Augen nicht zur Verringerung der morgendlichen Staus beiträgt.