Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) begrüsst den Entwurf des Bundesrates als eine pragmatische Lösung. Die Vergütung soll über eine einmalige Gutschrift von 50 Franken auf einer Abgaberechnung der Erhebungsstelle Serafe AG erfolgen. Eine solche pauschale Vergütung verhindert einerseits einen unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und entlastet andererseits die Gebührenzahlenden, da sie keine individuellen Gesuche mehr einreichen müssen. Entsprechend deutlich fiel der Entscheid über das Eintreten aus. Für Diskussionen sorgte die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung für die Unternehmen. Die Kommission hat in diesem Punkt die Verwaltung beauftragt, bis zur nächsten Sitzung Vorschläge zu unterbreiten, welche auch für die Unternehmen eine Regelung auf Gesetzesstufe vorsehen.
Nachdem die Kommission in der Herbstsession 2019 vom Ständerat beauftragt worden war, die Motion «Müller Damian. Mobility Pricing schafft Fairness in der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur» (19.3741) vorzuprüfen, beantragte die KVF-S ihrem Rat nun mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion abzulehnen. Zwar ist die Einführung einer E-Abgabe in der Kommission unbestritten, doch es ist der Kommissionsmehrheit ein Anliegen sicherzustellen, dass der Zeitpunkt der Einführung einer E-Abgabe die angestrebte Förderung der E-Mobilität und die dazu bereits initiierten Massnahmen nicht konkurriert.
Eine Minderheit beantragt dem Plenum hingegen, die Motion anzunehmen. Sie vertritt die Auffassung, dass Elektrofahrzeuge im Sinn der Gerechtigkeit ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur leisten sollen.
Weiter verschob die Kommission die Vorberatung der Motion «Schmid Martin. Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer» (19.3708) auf die nächste Sitzung.