Es war die letzte offene Frage bei der Beratung der Vorlage «Pauschale Vergütung der Mehrwertsteuer auf den Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen. Bundesgesetz» (19.077). Während die pauschale Vergütung für alle Haushalte in der Form einer Gutschrift auf einer Abgaberechnung in der Kommission unbestritten war, sorgte die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung für die Unternehmen an der letzten Sitzung für Diskussionsstoff. Auf Basis eines Zusatzberichtes des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) hat sich die KVF-S nun für die Aufnahme einer ergänzenden Bestimmung im Entwurf des Bundesrates ausgesprochen. Der zusätzliche Absatz orientiert sich am Vorschlag des Bundesrates, hält diesen Grundsatz aber im Gesetz explizit fest. Demnach bleiben die Rückforderungsansprüche der Unternehmen bestehen, welche Gebühren für den gewerblichen oder kommerziellen Empfang bezahlt und keinen Vorsteuerabzug vorgenommen haben. Das BAKOM wird angewiesen, ein einfaches Verfahren für Rückforderungsgesuche anzubieten und zusätzlich wird ausdrücklich erwähnt, dass auch pauschale Entschädigungen möglich sind.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage 19.077 einstimmig angenommen. Das Geschäft gelangt nun in die Frühjahrsession des Ständerates.
Bei der
parlamentarischen Initiative «Wicki. RTVG. Keine Doppelbesteuerung von Arbeitsgemeinschaften» (19.413) hat die Kommission die Ausarbeitung einer Gesetzesänderung vorläufig sistiert, da sich mit dem angekündigten Massnahmenpaket zur Förderung der Medien voraussichtlich die Möglichkeit bietet, das Anliegen der Initiative zeitnaher umzusetzen als mit einer zweiten Gesetzesrevision.
Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission ihrem Rat die Annahme der
Motion «Bühler. Zweisprachige Signalisation auf Autobahnen ermöglichen» (17.3952). Die Kommission stellt sich damit hinter das Anliegen der Motion, die eine zweisprachige Signalisation von Autobahnanschlüssen bei Ortschaften fordert, in denen die kleinere Sprachgruppe wenigstens 30 Prozent der Bevölkerung umfasst.
Ebenfalls ohne Gegenstimme und bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission dafür aus, die
Motion « Guhl. Die Polizei muss wissen, welchen Personen der Führerausweis entzogen wurde» (17.3893) zur Ablehnung zu empfehlen. Diese will das Strassenverkehrsgesetz so anpassen, dass die kantonalen Verkehrszulassungsbehörden der Polizei die Personalien von Personen melden dürfen, denen der Führerausweis entzogen worden ist, damit die Polizei diese bei automatisierten Kontrollen erkennen kann. Die Kommission stellt fest, dass die Polizei bereits heute bei Fahrzeugkontrollen, bei denen das Fahrzeug von der Polizei angehalten und der Fahrer oder die Fahrerin kontrolliert wird, via das Fahndungssystem RIPOL die Information erhält, ob ein Führerausweisentzug vorliegt oder nicht. Die KVF-S ist deshalb der Ansicht, dass diese Ausdehnung nicht angezeigt ist. Ausserdem hält die Kommission fest, dass mit dem zunehmenden Anstieg von Carsharing-Modellen der Halter eines Fahrzeugs und der Fahrer nicht übereinstimmen, was zu vielen Fehlalarmen führen würde.
Die Kommission hat zudem die
Motion «Schmid. Anpassung der gesetzlichen Grundlage für das E-Bike mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer» (19.3708) vorberaten. Die Motion fordert, dass Jugendliche ab 12 Jahren keinen Fahrausweis benötigen, um E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometer fahren zu dürfen. Die KVF-S ist der Ansicht, dass es für den Tourismus in der Schweiz wichtig ist, das Mindestalter analog zu den Nachbarsländern auf 12 Jahre zu senken und stellt ihrem Rat deshalb einstimmig den Antrag auf Annahme der Motion.
Mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat keine Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, der
parlamentarischen Initiative «Grin. Strassenverkehrsgesetz. Zurück zu verhältnismässigen Sanktionen, um dramatische Konsequenzen für Beruf und Familie zu verhindern» (18.431) Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit hält damit an ihrem Entscheid aus dem April des letzten Jahres fest und betont, dass das mit Via sicura eingeführte Kaskadensystem bei Führerausweisentzügen ein wirkungsvolles Mittel darstellt und diese Regelung daher nicht geändert werden soll. Eine Minderheit fordert Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates, da das Strassenverkehrsrecht ihrer Ansicht nach gegenüber Lenkerinnen und Lenkern, die eine leichte oder mittelschwere Widerhandlung begehen, zu streng ist.
Die beiden Räte haben im letzten Jahr das vierjährigen Programm zur Unterstützung von Verkehrsprojekten in den Agglomerationen beraten. Die Kommission hat einstimmig eine Motion eingereicht (20.3008 «Anpassung der Perimeter für die Agglomerationsprojekte»), um den Prozess im Vorfeld weiter zu optimieren. So sollen die Kantone, insbesondere in den Bergregionen, flexibler Einfluss auf den Agglomerationsperimeter nehmen können, ohne einen riesigen Verwaltungsaufwand treiben zu müssen.