Die Verkehrskommission des Ständerates ist oppositionslos auf die Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (21.080) eingetreten. Mit dieser Gesetzesänderung sollen insbesondere umweltfreundliche Technologien sowie die digitale Transformation im Strassenverkehr gefördert werden.

Die Kommission hat einen ersten Teil der Vorlage im Detail beraten und stimmt dem Entwurf des Bundesrates sowie den Beschlüssen des Nationalrates in weiten Teilen zu. In Bezug auf den Führerausweisentzug bei Raserdelikten folgt sie dem bisher eingeschlagenen Weg und beantragt ihrem Rat die Mindestdauer auf 12 Monate festzulegen (Art. 16c Abs. 2 Bst. abis, 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit ist der Meinung, dass diese Mindeststrafe bei einer Teilnahme an nicht bewilligten Rennen mit Motorfahrzeugen zwingend überschritten werden muss. Eine weitere Minderheit ist der Ansicht, dass aufgrund von sozialen Folgen eines Führerausweisentzuges, wie zum Beispiel ein Jobverlust, die Mindestdauer auf 6 Monate reduziert werden sollte. In der Frage der Strafmilderung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Blaulichtfahrenden wird die Kommission bis zur nächsten Sitzung weitere Informationen von den Blaulichtorganisationen einholen, bevor sie in diesem Artikel (Art. 100 Ziff. 4 und 5) einen definitiven Beschluss fällt. Die Kommission unterstützt sämtliche Massnahmen zur Förderung von umweltfreundlichen Technologien und des automatisierten Fahrens. Sie wird die Detailberatung dieses Geschäfts an ihrer nächsten Sitzung vom 16. Mai fortsetzen.

Ein weiteres Sitzungstraktandum war die postalische Grundversorgung und die Entwicklung des Poststellennetzes. Die KVF thematisierte den Schlussbericht der Expertenkommission Grundversorgung Post vom 24. Februar 2022 und hörte dazu eine Delegation der Expertenkommission an. Ebenfalls nimmt sie zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat noch vor den Sommerferien zum Bericht positionieren und danach über die nächsten Schritte der Weiterentwicklung der postalischen Grundversorgung befinden wird. Die Kommission hat oppositionslos entschieden, diese Schritte des Bundesrates abzuwarten, und sämtliche hängigen Geschäfte dieses Themenkomplexes zu sistieren. (17.3938, 17.3888, 17.314, 21.3054)

Nachdem das Massnahmenpaket zugunsten der Medien am 13. Februar vom Volk abgelehnt wurde, beantragt die KVF-S per Stichentscheid des Präsidenten, der Kommissionsinitiative 22.425 ihrer Schwesterkommission nicht zuzustimmen. Diese Initiative hat zum Ziel, gewisse Änderungen des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) rasch umzusetzen. Aus staatspolitischen Überlegungen ist die Kommission dagegen, unmittelbar nach dem Volksentscheid trotzdem Teile der Vorlage zu realisieren. Sie ist der Ansicht, dass der Bericht zum Postulat 21.3781 abgewartet werden soll, um danach eine grössere Auslegeordnung für eine zukunftsgerichtete Medienförderung machen zu können.

Die Kommission beantragt ihrem Rat oppositionslos, die Motion 19.3513 abzulehnen. Dieser Vorstoss fordert ein schweizweit einheitliches Bemessungssystem der Motorfahrzeugsteuer sowie eine Begünstigung von emissionsarmen Fahrzeugen. Die KVF-S ist der Meinung, dass die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer in der Kompetenz der Kantone bleiben soll. Erneut beraten hat Sie die Motion 20.4478 Gleich lange Spiesse bei Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, die ihr Rat bereits oppositionslos angenommen hatte und im Nationalrat daraufhin mit geändertem Text ebenfalls angenommen wurde. Die Kommission beantragt ihrem Rat, die Motion mit der Änderung anzunehmen.

Des Weiteren hat die Kommission vom Verlagerungsbericht 2021 (22.016) des Bundesrates Kenntnis genommen. Dieser hält fest, dass sich die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiterhin positiv entwickelt. Mit Blick auf den gesetzlichen Verlagerungsauftrag und die Klimaziele der Schweiz unterstützt die KVF-S aber zwei entsprechende Motionen ihrer Schwesterkommission oppositionslos:

  • 3013 Mo. KVF-NR. Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Güterverkehrskorridors durch die Schweiz stärken.
  • 3000 Mo. KVF-NR. Weiterführung der erfolgreichen Verlagerungspolitik und Gewährleistung der nationalen Versorgungssicherheit dank Ausbau des linksrheinischen NEAT-Zubringers Wörth-Strasbourg.

Im Rahmen ihrer zweitägigen Sitzung führte die Kommission einen Austausch mit der Unternehmensführung der SBB über aktuelle Herausforderungen und Perspektiven. Eine weitere Anhörung zum Thema der künftigen Versorgungsgebiete für Lokalradios und Regional-TV wurde mit Vertretern der betroffenen Branche und mit der Verwaltung durchgeführt.