Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat sich erneut mit dem Ausbau des Mobilfunknetzes auseinandergesetzt. Um sich ein Bild über die derzeitigen Herausforderungen machen zu können, hat die Kommission die verschiedenen, mit dem Ausbau des Netzes befassten Akteure angehört. Ebenso hat sie im Rahmen der Beratung der Motion Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen (20.3237) verschiedene Zusatzabklärungen betreffend nichtionisierende Strahlung zur Kenntnis genommen. Um eine ausreichende Grundversorgung im Bereich der Telekommunikation auch in Zukunft sicherzustellen, erachtet die Kommission ein Voranschreiten bei der Einführung der fünften Generation des Mobilfunkstandards (5G) als unerlässlich. Diese Weiterentwicklung soll aber explizit ohne eine Erhöhung der bestehenden vorsorglichen Anlagegrenzwerte erfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass dieses Anliegen auch im Motionstext entsprechend festgehalten werden soll. Entsprechend hat die KVF-S mit 7 zu 5 Stimmen eine Änderung des Motionstextes vorgenommen. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, der abgeänderten Motion zuzustimmen.
Die KVF-S hat zudem die Beratung der Motion Gugger. Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids# (20.3374) fortgesetzt. Den Schutz der unter 16-Jährigen möchte die Kommission stärken und befürwortet deshalb das Anliegen der Motion. Allerdings möchte sie dieses Ziel nicht mit dem vorgeschlagenen Instrument der Netzsperre verfolgen, welches Fernmeldedienstanbieter verpflichten würde, Zugangssperren für Internetplattformen vorzusehen, die Kindern und Jugendlichen verbotenerweise Pornografie zugänglich machen. Stattdessen sollen die Anbieter verpflichtet werden, die Erziehungsberechtigten auf mögliche Schutzmassnahmen aufmerksam zu machen. Entsprechend beantragt die Kommission ihrem Rat mit 11 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, einem abgeänderten Motionstext zuzustimmen.
Weiter hat die KVF-S über die Initiative des Kantons Thurgau N23 als Teil des Bundesbeschlusses über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen. Die Bodensee-Thurtal-Strasse gehört in das nächste Step! (22.304) beraten. Die Kommission wird sich bereits im nächsten Quartal im Rahmen der Vorlage 23.032 mit dem kompletten Ausbauschritt 2023 und damit auch mit den einzelnen Abschnitten im Detail befassen. Bereits vor der Beratung der Vorlage, die eine Projekte-Priorisierung enthält, Änderungen vorzunehmen, lehnt die KVF-S ab. Aus diesem Grund möchte sie zum aktuellen Zeitpunkt nicht über einzelne Abschnitte befinden und beantragt mit 9 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben.
Des Weiteren hat die Kommission ihren Willen, die Option der Realisierung eines multifunktionalen Grimseltunnels offen zu halten, bekräftigt. Die KVF-S hatte am 2. Februar 2023 die Kommissionsmotion Die Chance der Realisierung des multifunktionalen Grimseltunnels erhalten (23.3010) beschlossen, an welcher der Nationalrat kleinere Änderungen vorgenommen hatte. Die Kommission beantragt einstimmig, der Motion in der geänderten Fassung zuzustimmen. Auf diese Weise würde der Bundesrat unter anderem beauftragt, das Projekt noch im Verlauf dieses Jahres zu vertiefen, um die Realisierbarkeit und die Kostenfolgen genauer abschätzen und den Realisierungsentscheid vorbereiten zu können.
Schliesslich hat die KVF-S die Alliance SwissPass angehört. Im Zentrum standen dabei die in den vergangenen Monaten von der Branchenorganisation kommunizierten neuen Tarif-Massnahmen im öffentlichen Verkehr.