Die am 8. Juni 2023 eingesetzte PUK hat den Auftrag, die Geschäftsführung der relevanten Behörden auf ihre Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit im Kontext der CS-Notfusion zu untersuchen und der Bundesversammlung darüber Bericht zu erstatten. Seit dem Legislaturwechsel tagt die PUK in einer neuen Zusammensetzung. Die zwei ausscheidenden Mitglieder wurden durch Ständerat Matthias Michel (FDP, ZG) und Nationalrat Beat Flach (GLP, AG) ersetzt.
Die Untersuchung der PUK untersteht dem Kommissionsgeheimnis und der Schweigepflicht gemäss Artikel 47 und 169 des Parlamentsgesetzes (ParlG). Aufgrund des öffentlichen Interesses kommuniziert die PUK periodisch über den Stand ihrer Arbeiten, soweit dies im Rahmen des geltenden Rechts möglich ist.
Stand der Arbeiten
Nach der Verabschiedung ihres Untersuchungskonzepts im September 2023 hat die PUK ihre eigentliche Untersuchungsarbeit aufgenommen. Sie hat bisher 15 Sitzungen abgehalten. Der Fokus der letzten Monate lag insbesondere auf der Analyse von umfangreichen Unterlagen und der Anhörung von zahlreichen Exponentinnen und Exponenten der von der Untersuchung betroffenen Behörden, insbesondere des Bundesrates, des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD), der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und weiterer relevanter Personen. Ursprünglich war geplant, alle Anhörungen bis zur Frühjahrssession abzuschliessen. Aufgrund deren erheblichen Umfangs werden die verbleibenden Anhörungen, darunter auch schriftliche, voraussichtlich bis im Mai 2024 durchgeführt. Die Kommission plant, ihren Schlussbericht bis Ende 2024 abzuschliessen.
Gemäss ihrem Untersuchungskonzept unterscheidet die PUK vier zeitliche Hauptphasen. Die erste Phase deckt die Geschäftsführung vor der Krise ab, konkret die Ereignisse vor dem Sommer 2022, während die zweite Phase den Krisenbeginn ab Sommer 2022 markiert. Die dritte Phase umfasst die Akutkrise im Zeitraum vom 15. bis 19. März 2023, während die vierte Phase die Umsetzung der Notfusion beinhaltet. Bisher hat sich die Kommission insbesondere mit der Geschäftsführung der Behörden ab Krisenbeginn im Sommer 2022 (Phase 2) und während der Akutkrise von Mitte März 2023 (Phase 3) auseinandergesetzt. In Umsetzung ihres Untersuchungskonzepts wird sie sich in den kommenden Monaten verstärkt mit den Entwicklungen ab 2015, unter anderem der Umsetzung und der Weiterentwicklung der Too-big-to-fail-Gesetzgebung (TBTF), dem Risikomanagement und der Krisenfrüherkennung befassen.
Zudem hat die Kommission bisher fünf externe Mandate vergeben und zwei weitere Aufträge definiert, mit welchen sie externe Stellen betrauen wird. Die genannten Mandate umfassen die Themenbereiche Aufsicht im Finanzmarkt- und Revisionsbereich, internationale Rechtsvergleiche zum Finanzmarkt- und Revisionsaufsichtsrecht, eine Analyse zur Lageentwicklung der CS sowie die Plausibilisierung der verschiedenen Handlungsszenarien, die die Behörden ab Herbst 2022 geprüft haben. Die Ergebnisse dieser Aufträge werden in den Bericht der PUK einfliessen.
Öffentliche Berichte mit Bezug zum Untersuchungsgegenstand der PUK
Während der Untersuchung der PUK wurden resp. werden verschiedene Berichte publiziert, die einen inhaltlichen Bezug zum Untersuchungsauftrag der PUK aufweisen. Es sind dies unter anderen der Bericht der SNB zur Finanzstabilität vom September 2023 der Lessons-learned-Bericht der FINMA vom letzten Dezember sowie der TBTF-Bericht des EFD, geplant im Frühjahr 2024. Die PUK nimmt von diesen Publikationen Kenntnis, kommentiert sie aktuell nicht und integriert deren Ergebnisse soweit angezeigt in ihren Schlussbericht.
Konsequente Bekämpfung von Indiskretionen
Das rege Medieninteresse an der Arbeit der Kommission widerspiegelt sich in zahlreichen Anfragen zum Inhalt ihrer Untersuchung. In den letzten beiden Wochen sind wiederholt Medienberichte über mutmassliche Inhalte vereinzelter Anhörungen sowie den Entscheid der PUK, eine Strafanzeige einzureichen, erschienen. Die Kommission verurteilt jegliche Verstösse gegen die Schweigepflicht, die nicht nur für die Kommissionsmitglieder selber, sondern auch für alle an den Sitzungen und den Befragungen teilnehmenden Personen gilt. Sie führt ihre umfassenden Informationsschutzmassnahmen konsequent weiter und hat bei der Bundesanwaltschaft eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht.