Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Geschäftsführung der Behörden zur CS-Notfusion wurde an der Sommersession der eidgenössischen Räte vor einem Jahr eingesetzt. Aus Anlass der bevorstehenden Sommersession, die am 27. Mai 2024 beginnt, informiert die Kommission über den Stand ihrer Untersuchung, soweit ihr dies rechtlich möglich ist [Information und Kommunikation der PUK (parlament.ch)].
Die PUK hat ihre Informationserhebung weitgehend abgeschlossen. Konkret hat sie seit ihrer Einsetzung an insgesamt zweiundzwanzig Sitzungen über sechzig mündliche und schriftliche Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden namentlich die Bundesrätinnen und Bundesräte sowie die Verantwortlichen der zentralen Behörden und Organe (insbesondere EFD, SIF, EFV, FINMA, SNB, Bundeskanzlei), die während der Krisenbewältigung ab Sommer 2022 im Amt waren. Für die Kommission war es zudem zentral, mit ihren Anhörungen den gesamten Untersuchungszeitraum (2015 bis 2023) abzudecken, weshalb sie auch ehemalige Funktionsträgerinnen und Funktionsträger befragte. Darüber hinaus hörte die PUK verschiedene Exponenten der betroffenen Banken an, soweit dies für ihre Untersuchung der Geschäftsführung der Behörden im Kontext der CS-Krise nutzbringend war.
Parallel dazu hat die PUK in den letzten Monaten ergänzende Unterlagen von verschiedenen Stellen eingefordert und analysiert. Ferner vergab sie zwei weitere Mandate im Bereich des Revisionsrechts und der Revisionsaufsicht. Auch hat sie sich mit den Ergebnissen ihrer Aufträge zum Finanzmarktrecht, zur Finanzmarktaufsicht, zur Lageentwicklung der CS über die letzten Jahre sowie zur Plausibilisierung der geprüften Handlungsszenarien auseinandergesetzt. Ein besonderer Fokus lag zuletzt auf der Phase vor Beginn der eigentlichen Krise. Im Zentrum standen dabei unter anderem die Weiterentwicklung der TBTF-Gesetzgebung über die letzten Jahre, die Aufsichtstätigkeit der FINMA über die CS in den Vorkrisenjahren, die Krisenfrüherkennung sowie das Risikoreporting des Bundesrates.
In den kommenden Monaten stellt die Kommission ihren Schlussbericht fertig und führt soweit angezeigt letzte Anhörungen durch. Sie plant, ihren Bericht den eidgenössischen Räten an der Wintersession 2024 vorzulegen.