Die Kommission wurde von Bundesrat Beat Jans darüber orientiert, dass es für laufende Adoptionsverfahren kein Moratorium geben wird und neue Adoptionsgesuche weiterhin möglich sind. Sie spricht sich gegen einen Vorentwurf aus, mit dem internationale Adoptionen verboten werden sollen, weil sie der Meinung ist, dass ein solches Verbot adoptierte Personen und ihre Familien stigmatisieren würde. Das Parlament sollte deshalb bereits heute ein entsprechendes Zeichen setzen. Zur Förderung des Kindeswohls setzt sich die Kommission dafür ein, das geltende Recht zu verbessern, ohne es jedoch grundsätzlich infrage zu stellen.
Kommission spricht sich gegen eine Richtigkeitsvermutung im Transparenzregister aus
Die Kommission hat die Beratung zum neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen abgeschlossen (TJPG, 24.046, Entwurf 1). Entgegen dem Ständerat spricht sie sich gegen eine Richtigkeitsvermutung aus.
Die Kommission hatte die Beratung zur Frage der Richtigkeitsvermutung an ihrer letzten Sitzung vorerst ausgesetzt, um zusätzliche Abklärungen vorzunehmen. Sie kommt nun zum Schluss, dass eine Richtigkeitsvermutung für die Einträge im Register nur schwer umsetzbar wäre und die Qualität des Registers im Endeffekt sogar verringern könnte. Sie spricht sich deshalb im Artikel 31 für die Formulierung des Bundesrates, und somit für eine deklaratorische Wirkung der Einträge aus (14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung). Eine Minderheit hält an der Richtigkeitsvermutung fest. Weiter beantragt die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Finanzintermediäre von der Pflicht zu entbinden, festgestellte Unterschiede zwischen dem Transparenzregister und den eigenen Informationen melden zu müssen (Art. 38). Auch hier liegt eine Minderheit vor. Die Kommission hat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Beratung im Nationalrat findet voraussichtlich in der Sommersession statt.
Aussagekräftigere Strafregisterauszüge
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 18 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Annahme der Motion Rieder 24.4081 «Das Wiederholen von Sexualstraftaten erschweren», die in der Frühjahrssession bereits ohne Gegenstimme vom Ständerat angenommen wurde. Die Motion verlangt, dass Urteile, die ein Berufs-, Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot zum Schutz von Minderjährigen oder vulnerablen Personengruppen enthalten, auch dann auf dem Sonderprivatrechtsauszug ersichtlich sind, wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Während die Kommission das öffentliche Interesse an einem aussagekräftigen Strafregisterauszug höher gewichtet, verstösst das Anliegen für eine Minderheit gegen das strafprozessuale Prinzip der Unschuldsvermutung.
Verwahrung und therapeutische Massnahmen: Kommission gibt zwei parlamentarischen Initiativen keine Folge, beschliesst aber eine Kommissionsinitiative
Die Kommission hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der von Nationalrat Pascal Schmid eingereichten parlamentarischen Initiative 24.451 keine Folge zu geben. Diese Initiative verlangt, dass der Bundesrat festlegt, nach welchem Zeitraum eine Behandlung als nicht erfolgversprechend und ein Täter somit als nicht therapierbar eingestuft wird. Die Mehrheit verweist darauf, wie wichtig es ist, den Rechtsstaat und die Menschenrechte der verwahrten Personen zu achten – und wie schwierig es ist, vorherzusagen, ob eine Person als nicht therapierbar einzustufen ist. Im Weiteren hat die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, der ebenfalls von Nationalrat Pascal Schmid eingereichten parlamentarischen Initiative 24.452 keine Folge zu geben. Die Kommission ist nicht davon überzeugt, dass die Verwahrung das Mittel der ersten Wahl sein sollte, ist aber der Meinung, dass die Anzahl der therapeutischen Massnahmen begrenzt werden sollte, weshalb sie mit 15 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsinitiative (25.435) beschlossen hat.
Nichteinhaltung von Arbeitsbedingungen soll auf Antrag strafbar werden
Die Kommission hat ihren Vorentwurf in Erfüllung der parlamentarischen Initiative Roduit 21.470, «Die Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen stellt einen qualifizierten unlauteren Wettbewerb dar und muss strafrechtlich verfolgt werden», in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen und entschieden, diesen in eine Vernehmlassung zu schicken. Die Kommission wird die Vernehmlassung voraussichtlich Ende April eröffnen und dazu eine separate Medienmitteilung veröffentlichen.
Landesverweisungen sollen auch per Strafbefehl angeordnet werden können
Die Kommission hat die Beratung der parlamentarischen Initiative von Pascal Schmid 24.437 fortgesetzt, durch welche einerseits die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht im Strafbefehlsverfahren ermöglicht und andererseits bei Landesverweisungen gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht die notwendige Verteidigung abgeschafft werden soll. Die Abschaffung der notwendigen Verteidigung geht der Kommission zu weit, weshalb sie der Initiative 24.437 mit 15 zu 9 Stimmen keine Folge gegeben hat. Sie teilt jedoch die Ansicht des Initianten, wonach Landesverweisungen künftig im Strafbefehlsverfahren angeordnet werden können sollten. Sie hat deshalb mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsmotion (25.3428) angenommen und ist der Ansicht, dass der Bundesrat diesen Aspekt in den Vorentwurf zur Umsetzung der Motion 18.3408 «Konsequenter Vollzug von Landesverweisungen» aufnehmen soll. Mit einer gleichlautenden Kommissionsinitiative (25.436) möchte sie sicherstellen, dass das Anliegen auch umgesetzt werden kann, falls der Bundesrat auf eine Umsetzung verzichten würde. Eine Minderheit lehnt das Anliegen ab und beantragt die Ablehnung der Motion.
Sanierungsverfahren für natürliche Personen
In seiner Botschaft vom 15. Januar 2025 zu einer Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs schlägt der Bundesrat ein Sanierungsverfahren für natürliche Personen vor, das überschuldeten Personen unter gewissen Voraussetzungen eine zweite Chance für ein schuldenfreies Leben ermöglichen soll (25.019). Die Kommission hat zum Auftakt ihrer Beratungen Anhörungen mit Vertretungen der Kantone, von interessierten Kreisen sowie Experten aus der Lehre durchgeführt.
Betreibungsregisterauszug: Kommission unterstützt Löschung von getilgten Forderungen
Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, der Standesinitiative des Kantons Genf 24.306, «Automatische Löschung von Betreibungen bei Tilgung der betriebenen Forderungen» Folge zu geben. Sie ist der Meinung, es sei nicht tragbar, dass Schuldnerinnen und Schuldner, die missbräuchliche Betreibungen erfahren oder in einem Einzelfall eine Rechnung zu spät bezahlen, durch einen Betreibungsregistereintrag bei der Wohnungs- oder Arbeitsuche derart eingeschränkt werden. Ausserdem argumentiert die Kommission, dass Betreibungsregisterauszüge, die getilgte Forderungen aufzeigen, kaum qualitativ hochstehende Auskünfte für Gläubiger darstellen. Eine Minderheit bestreitet dies und beantragt, die Initiative abzulehnen. Sie ist der Ansicht, dass die Einsicht in bezahlte Forderungen den Gläubigern durchaus Aufschluss über die Zahlungsmoral von Schuldnerinnen und Schuldnern gibt.
Weitere Geschäfte
- Die Kommission ist einstimmig auf den Entwurf des Bundesgesetzes über die Zustellung von Sendungen an Wochenenden und Feiertagen (25.023) eingetreten. Dieser sieht vor, dass fristsetzende Mitteilungen, die an Wochenenden oder Feiertagen zugestellt werden, erst am nächsten Werktag als erfolgt gelten. Die Detailberatung findet an der nächsten Sitzung statt.
Die Kommission tagte am 10./11. April 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat
Vincent Maitre (M-E GE) in Bern.