Die Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung die
Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen beraten. Der Vorentwurf sah einerseits Massnahmen im Bereich des Zivilrechts und anderseits im Bereich des Steuerrechts vor. Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die meisten Vorschläge sehr kontrovers aufgenommen wurden. Insbesondere die Kantone lehnen die steuerrechtlichen Bestimmungen ab, da sie in ihren Augen gegen zentrale fiskalpolitische und fiskalrechtliche Grundsätze verstossen. Die Kommission hat deshalb entschieden, die Vorlage deutlich zu reduzieren und nur noch zwei Punkte weiterzuverfolgen, welche in der Vernehmlassung unbestritten waren. So sollen die Vorschläge zur Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen sowie die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde in den Erlassentwurf aufgenommen werden. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen über die definitive Textfassung entscheiden, welche sie ihrem Rat vorzulegen gedenkt.
Bekämpfung der missbräuchlichen Konkurse
Die Kommission hat bei der Beratung zum Bundesgesetz zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses entschieden, die Frage vertieft zu prüfen, ob die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen ausreichend sind, um missbräuchlichen Konkursen Einhalt zu gebieten (19.043). Es stellt sich insbesondere die Frage, ob allenfalls Anpassungen erforderlich sind bei der heute bestehenden Möglichkeit für Unternehmen, auf die eingeschränkte Revision zu verzichten (sogenanntes Opting-out). Sie wird die Beratung voraussichtlich im Frühjahr 2021 vor dem Hintergrund der entsprechenden Abklärungen der Verwaltung weiterführen.
Für einen stärkeren Einbezug des Parlaments
Die Kommission hat sich im Rahmen des Mitberichtsverfahrens mit der Vorlage des Bundesrats zum Covid-19-Gesetz (20.058) befasst. Sie ist der Ansicht, dass sich die heutige Situation deutlich von jener Anfangs März unterscheidet. Sie zeigt sich gegenüber dem weiteren Gebrauch von Notkompetenzen durch den Bundesrat entsprechend skeptisch.
Sie befürwortet den Antrag der Staatspolitischen Kommission, wonach der Bundesrat das Parlament regelmässig über die Umsetzung des Gesetzes informieren und die zuständigen Kommissionen frühzeitig zu den geplanten Verordnungen konsultieren soll.
Revision der Zivilprozessordnung
Die Kommission hat die Beratungen zur Revision der Zivilprozessordnung begonnen (20.026). Es wurden Vertreterinnen und Vertreter der Gerichte, der Anwaltschaft, des Konsumentenschutzes sowie der Lehre angehört. Die Kommission wird an einer ihrer nächsten Sitzungen die materielle Diskussion der Vorlage aufnehmen.
Die Kommission hat am 3. September 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.