In Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hurni «Pharmazeutische Industrie und Medizin. Mehr Transparenz» (20.490) hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) am 16. Januar 2025 einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (Heilmittelgesetz; HMG) zur Einführung einer Pflicht zur Offenlegung von Interessenbindungen verabschiedet.
Die Kommission ist der Ansicht, dass die heutigen Integritäts- und Transparenzpflichten im Heilmittelgesetz nicht genügen, um Interessenkonflikte wirksam zu unterbinden. Die aktuelle Regelung deckt die Annahme von nicht gebührenden Vorteilen, sowie Rabatte und Rückvergütungen ab. Eine Offenlegung von geschäftlichen Verbindungen ist im HMG bisher nicht vorgesehen.
Die SGK-N schlägt vor, das HMG um eine Offenlegungspflicht für Personen, die Heilmittel einsetzen, zu ergänzen. Sie nimmt dabei einen Vorschlag aus der HMG-Revision von 2012 wieder auf. Dieser soll für alle Personen gelten, die Heilmittel verschreiben, abgeben oder anwenden oder zu diesem Zweck einkaufen, sowie für Organisationen, die solche Personen beschäftigen. Er sieht vor, dass (namhafte) Beteiligungen und andere Interessenbindungen in geeigneter Weise offengelegt werden müssen. Zwei Minderheiten beantragen, die betroffenen Interessenbindungen breiter zu fassen und die Offenlegung mittels eines zentralen elektronischen Registers vorzuschreiben.
Einstimmig hat die Kommission den vorliegenden Vorentwurf angenommen, den sie zusammen mit einem erläuternden Bericht bis zum 16. Mai 2025 in die Vernehmlassung schickt. Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Webseiten abrufbar: