Die Vorlage der SGK-N in Umsetzung der pa. Iv. Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406) sieht vor, die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen gemäss Artikel 5 Familienzulagengesetz (FamZG) auf jeweils 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen anzuheben. Die Mehrheit der Kantone müsste ihre Praxis anpassen, da bislang nur einige Kantone Familienzulagen von 250 bzw. 300 Franken oder mehr ausrichten. Diese Erhöhung der Mindestansätze würde Mehrkosten von rund 361 Millionen Franken verursachen, die hauptsächlich von den Arbeitgebern finanziert würden.
Der Bundesrat hat kürzlich die Mindestansätze der Familienzulagen auf den 1. Januar 2025 an die Preisentwicklung angepasst. Diese Teuerungsausgleich ist die erste Erhöhung der Mindestansätze seit dem Inkrafttreten des FamZG im Jahr 2009. Die Kommission begrüsst diese vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Mindestansätze, hält sie jedoch für unzureichend. Die stetige Erhöhung der Krankenkassenprämien und der Mietzinsen sowie die Teuerung haben die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung geschwächt, wobei Familien besonders stark betroffen sind. Mit einer einmaligen Anpassung der Mindestansätze will die Kommission die Kaufkraft der Familien stärken und so das Risiko reduzieren, dass Kinder in der Schweiz von Armut betroffen sind.
Weiter schlägt die Kommission vor, dem Bundesrat beim Teuerungsausgleich eine weitergehende Rundungskompetenz zu zugestehen und einige redaktionelle Unschärfen in Artikel 5 zu verbessern.
Die Kommission schickt den Vorentwurf, zu dem diverse Minderheitsanträge vorliegen, mit dem erläuternden Bericht bis am 8. Januar 2026 in die Vernehmlassung. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können über die folgenden Internetseiten abgerufen werden: